Inhaltliche Informationen zu den Veranstaltungen
Vorträge
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+ Informationen zur Buchvorstellung "Kronstadt in Siebenbürgen" mit Dr. Harald ROTH am 08. März 2011
+ Zum lyrischen Schaffen von Zsófia BALLA (Lesungen am 23. und am 24. Mai 2011)
Informationen zum Vortrag von Dr. Juliane Brandt
“Scheiterte ein deutscher ‘Kulturexport’? -Beobachtungen zum Ende der 37 Jahre in Budapest bestehenden deutschsprachigen Sozialeinrichtung ‘Bethesda’ 1904”
am 18. Mai 2009
Zur Geschichte der Sozialeinrichtungen Bethesda und Bethanien in Budapest
Die Entwicklung hin zur Gründung der beiden deutschen Sozialeinrichtungen hat ihre Ursachen in der Zeit nach der Niederschlagung der bürgerlichen Revolution von 1848/49. Trotz der Restauration der Habsburger Vormachtstellung und der daraus abgeleiteten politischen Unterdrückungsmaßnahmen kam es in Ungarn zu einer vorsichtigen wirtschaftlichen Entwicklung, die an Kraft und Beschleunigung mit dem ungarisch-österreichischen Ausgleich von 1867 gewann und alle Gebiete des öffentlichen Lebens, namentlich auch die Kultur und die Entwicklung einer bürgerlichen Lebensweise, erfaßte.
Die Ausstrahlung, die von dieser "Gründerzeit" ausging, lockte unter anderem Protestanten aus Deutschland, der Schweiz und aus den Niederlanden an, die sich in Ungarn niederließen und es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts – nicht zuletzt wegen ihres auf ihrem Glauben fußenden Arbeitsethos – alsbald zu Wohlstand und – ebenfalls wegen ihres glaubensmäßig begründeten sozialen Engagements - zu gesellschaftlichem Einfluß brachten. Aus ihren Kreisen heraus wurde 1859 die erste deutschsprachige evangelisch-reformierte Kirchengemeinde in der damals noch eigenständigen Stadt Pest gegründet. Die diakonische Entwicklung, wie sie das protestantische Westeuropa in jener Zeit erlebte, fand damit Eingang nach Ungarn und wurde der Auslöser dafür, daß die Kirchengemeinde zur Gründung des Krankenhauses "Bethesda" (1866) und des Waisenhauses "Bethania" schritt. Denn die Kirchengemeindemitglieder hielten engen Kontakt zu ihren Herkunftsländern, wurden dadurch mit den dortigen sozialpolitischen Entwicklungen vertraut und orientierten sich daran, zum Beispiel durch Übernahme des Blauen Kreuzes in seiner Schweizer Organisationsform, einer (Selbst-)Hilfeinrichtung für Suchtkranke, und gegen Ende des Jahrhunderts durch Aufbau der Arbeiterwohlfahrt.
1878 und damit sechs Jahre nach der Vereinigung der Städte Buda, Pest und Óbuda (Ofen) zur neuen ungarischen Hauptstadt Budapest ermöglichten die Spenden der wohlhabenden Kirchengemeinde den neugotischen Bau ihres Kirchengebäudes, das – zwischen den bereits kurze Zeit existierenden Bauten "Bethesda" und "Bethania" gelegen – den Komplex in der Hold utca vollendete. Das Gebäude ist bis heute erhalten.
Auch nach dem Ersten Weltkrieg behielt die reformierte Kirchengemeinde ihre Funktion als Sammel- und Mittelpunkt für die Deutschsprachigen in Budapest, wie sie ebenso die zuvor über die Jahrzehnte gewachsenen Beziehungen zum Protestantismus im deutschen Kaiserreich (bis hin zum deutschen Kaiser persönlich) und später zum Deutschen Reich pflegte und aufs engste ausbaute. Über bedeutende und einflußreiche Mitglieder der Gemeinde vertieften sich die Beziehungen in das ungarisch-deutsche Wirtschaftsleben und zu den Vertretern der deutschen Diplomatie in Ungarn. Die reformierte Gemeinde war damit ein – auch über Ungarns Landesgrenzen hinaus – gut vernetzter Machtfaktor und ein Zentrum des deutschsprachigen Lebens und der deutschen Kultur; als in der Tradition der Schweizer Protestanten Zwingli und Calvin stehend, war sie zudem ein natürlicher und sinnstiftender Partner für die kalvinistische Kirche Ungarns mit ihrem Zentrum im ostungarischen Debrecen.
Dieser Stellung mag die Kirchengemeinde es verdanken, daß sie vor und in dem Zweiten Weltkrieg ihre Unabhängigkeit selbst gegenüber dem deutsch-nationalsozialistischen bzw. ungarisch-pfeilkreuzlerischen Einfluß behaupten konnte, ja, sich sogar zum Zufluchtsort für politisch und religiös Verfolgte während der deutschen Besatzungszeit entwickeln konnte. Die Schweizer Querverbindungen wiederum erlaubten es dem Schweizer Konsul Carl Lutz, in seine Rettungs- und Unterbringungsaktionen für Verfolgte des nazistischen Regimes Räume der Gemeinde einzubeziehen, sei es als vorübergehenden Unterschlupf vor der Flucht ins Ausland mit Pässen des Roten Kreuzes, sei es als Überbrückungsmaßnahme vor der Einquartierung in Gebäuden, die Lutz für exterritorial erklärt und damit dem Zugriff der ungarischen Behörden und deutschen (Besatzungs-)Dienststellen entzogen hatte.
Mit der Übernahme der Herrschaft der Kommunisten im Land verlor die Kirchengemeinde ihre herausragende Stellung. Dazu trugen in nicht unerheblichem Maße die Zwangsaussiedlung von 300.000 deutschstämmigen Ungarn und die Flucht vieler der verbleibenden Deutschen bei. Hinzu kam alsbald die fortschreitende Überalterung, die ein Anknüpfen an das vormals unvergleichliche Gemeindeleben oder gar eine Wiederbelebung bestimmender Funktionen in Richtung auf die ungarische Mehrheitsgesellschaft unmöglich machte. Der Systemwechsel des Jahres 1989 führte noch einmal zu einem personellen Verlust durch die legalen Ausreisen. Und es war nicht nur die Ausdünnung der Mitgliederzahl, es war auch das Verschwinden der Mitte des 19. Jahrhunderts eingewanderten Familien und das Fehlen der von ihr alsbald gebildeten, weitgehend wohlhabenden Oberschicht – was sie durch ihre Spenden hatten bewirken können gehörte nun der Geschichte an.
Das wurde auch im Verfall der Bausubstanz der 1953 verstaatlichten Sozial- und Kircheneinrichtungen deutlich, wie nicht zuletzt die staatlicherseits angeordnete zweckentfremdende, jegliche religiöse Reminiszenz bewußt auslöschende Nutzung zu erheblichen Eingriffen in die Gebäudesubstanz führte (so nutzte das staatliche ungarische Fernsehen die Kirchenräume als Lager und Schneiderei). Mit den nach dem Systemwechsel entstehenden sozialen und Bildungsaktivitäten um das Kirchenzentrum herum ("Protestantisches Forum"), die die Nutzung eines wiederhergestellten Kirchenbaus realistisch erscheinen ließen, dann mit der im Jahre 2001 erfolgten rechtsverbindlichen Übertragung des Eigentums an den Gebäuden auf die Kirchengemeinde und mit einer reichen Spendentätigkeit deutscher, Schweizer und ungarischer Unternehmen konnten schließlich ein Um- und Ausbau sowie eine Generalüberholung des Kirchengebäudes in Angriff genommen werden.
Gleiches gilt für die fortbestehende und als Kinderkrankenhaus mit 129 Betten geführte Einrichtung "Bethesda". Nach seiner Gründung durch die Pester Deutsche Reformierte Kirche (1866) leistete der deutsche Diakonissenverein Kaiserswerth entscheidende Aufbauhilfe, die 1904 nach gut 37 Jahren eingestellt wurde; Anlaß waren die Auseinandersetzungen um die Führung des Hauses und die damit von ungarischer Seite erhobenen nationalen Ansprüche, welche sich an der grundsätzlichen missionarischen Idee des Kaiserswerther Mutterhauses brachen. Das Haus wurde danach dem Ungarischen Philadelphischen Diakonie-Mutterhaus übertragen, welches den guten Ruf der Einrichtung mehrte.
Die Diakonissen mußten mit der Verstaatlichung der Einrichtung 1953 das Haus verlassen. Der Besitz wurde 1992 an die Reformierte Kirche zurückübertragen. Sie führt die Einrichtung als komplette Poliklinik für Kinder, in der fast alle wichtigen Fachrichtungen von der Chirurgie bis zur Neurologie vertreten sind und die über eine moderne Intensivstation verfügt.
Informationen zum Vortrag von Dr. Michal Schvarc
“Die Slowakei und die ungarische Politik zur Zeit der Märzkrise 1939”
am 25. Mai 2009
Bekanntlich war es das Ziel jeder ungarischen Regierung nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg, die in den Pariser Vorortverträgen (Vertrag von Trianon vom 4. Juni 1920) an die Nachbarstaaten verlorenen Gebiete wieder zurückzuerlangen. Die Erfolglosigkeit des Versuches, mit Hilfe außenpolitischer Partner bei Wahrung eines gewissen Abstands vom nationalsozialistischen Deutschen Reich die Revision zu verwirklichen, ließ nunmehr Ungarns Ministerpräsidenten Gömbös enger an Deutschland heranrücken (ich erinnere an die Darlegungen des DUG-Vizepräsidenten Dr. Spannenberger in seinem Vortrag "Faschismus im Donauraum?" am 20. April 2009 vor unserer DUG). Hitler verstand es 1935 und 1937 in seinen Gesprächen mit der jeweiligen ungarischen Regierung, wegen seiner eigenen Rohstoffinteressen den Ungarn nachdrücklich klar zu machen, daß sie ihre Revisionsbestrebungen nicht (bzw. hinhaltend vertröstend: vorerst nicht) auf Rumänien und Jugoslawien erstreckten; Ungarn könne auf Hitlers Hilfe bei der Wiedergewinnung Oberungarns (der Slowakei) und der Karpato-Ukraine nur unter der Bedingung hoffen, daß es sich an der Zerschlagung der Tschechoslowakei beteiligte (Hitler gegenüber dem ungarischen Reichsverweser Admiral Horthy Ende August 1938: unter dieser Bedingung würde er auf die Slowakei und die Karpato-Ukraine keinen Anspruch erheben).
Die von Hitler geforderte aktive Beteiligung, was für die Ungarn den Einsatz ihrer schlecht ausgerüsteten Truppen bedeutet hätte, wurde durch die zwischenzeitliche Besiegelung des Münchner Abkommens nicht auf den Prüfstand gestellt. Die Forderung in dem Abkommen, die Tschechoslowakei und Ungarn sollten ihre territorialen Streitigkeiten binnen drei Monaten in bi-nationalen Gesprächen lösen, war nur eine salvatorische Klausel, denn eine Lösung war angesichts der diametral entgegengesetzten Interessen der zu Verhandlungen aufgeforderten Parteien von vornherein nicht zu erwarten. Die Folge war der Erste Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938, der dem Königreich Ungarn die mehrheitlich von Ungarn bewohnten Gebiete der Süd-Slowakei, zu ihrer großen Enttäuschung aber nicht weitere Gebiete zusprach.
Während die ungarische Regierung unter Teleki nunmehr versuchte, durch ständiges Lavieren zwischen dem Deutschen Reich und den westlichen Mächten weitere Revisionsgewinne nicht aufs Spiel zu setzen (tatsächlich erhielt Ungarn Mitte März 1939 die Karpato-Ukraine und am 4. April 1939 die sogenannte Ostslowakei, einen Landstreifen im Grenzgebiet zur Karpato-Ukraine), geriet das Land in zunehmende außenpolitische, militärische und wirtschaftliche Abhängigkeiten von Deutschland; denn Hitler verstand es, für seine eigenen Kriegsziele die ausschließliche Fixiertheit der ungarischen Politik auf die Aufhebung des Trianon-Vertrages mit immer weiteren erpresserischen und von den Ungarn willfährig erfüllten Forderungen auszunutzen.
Gegenüber der (durch das Münchner Abkommen innerhalb der Tschechoslowakei autonom gewordenen) Slowakei verhielt sich Hitler nicht weniger erpresserisch; ihr hatte er nach verschiedenen Planspielen schließlich als Mittel zum Zweck einer endgültigen Zerschlagung der "Rest-Tschechei" die Rolle eines unabhängigen Staates zugedacht, den schließlich am 14. März 1939 auszurufen er (den vormaligen Ministerpräsidenten) Tiso mit der Drohung zwang, andernfalls das slowakische Territorium zwischen Ungarn und Polen aufzuteilen, und diese Drohung mit der Falschmeldung eines Aufmarsches ungarischer Truppen an der slowakischen Grenze bekräftigte.
Vor diesem geschichtlichen Hintergrund wird Dr. Schvarc seine Ausführungen entwickeln.
Informationen zum Vortrag von Bernd-Rainer BARTH
"Vor 60 Jahren: Freiwillige für den Galgen? Stalin, Rákosi und die Hintergründe des Rajk-Prozesses als des Musters für alle osteuropäischen Schauprozesse gegen führende Kommunisten"
am 4. Juni 2009
Die Wahl des Themas und des Zeitpunktes ergibt sich in Erinnerung an die dieser Tage vor 60 Jahren erfolgte Verhaftung des ungarischen Außenministers László Rajk mit der sich im September 1949 anschließenden Inszenierung eines Strafverfahrens und der im selben Jahr vollzogenen Vollstreckung des Todesurteils durch die Kommunisten sowie des weiteren in Erinnerung an die parallel dazu erfolgte Verschleppung des US-Amerikaners Noel Field aus Prag nach Budapest durch den ungarischen Geheimdienst auf Grundlage eines "Drehbuches", das Noel Field als Hauptbelastungsgrund gegen Rajk aufgebaut und in einem Schauprozeß verurteilt sehen wollte. Ziel war, die angebliche Unterwanderung osteuropäischer kommunistischer Parteiführungen durch "Agenten des Imperialismus" und die Einflußnahme dieser fremden Kräfte auf den abtrünnigen jugoslawischen Parteichef Josip Broz Tito zu beweisen Damit begann die Realisierung einer Spionage- und Verschwörungskonstruktion, wie sie aus der von Stalin propagierten Verschärfung des Klassenkampfes gegen echte, vermeintliche und erdachte politische Feinde - oder bloße Rivalen um die diktatorische Macht - erwuchs oder sich aus einem latent vorhandenen Verfolgungswahn Stalins zur Paranoia entwickelte.
Gemäß den Direktiven Stalins und im eigenen Interesse des Machterhalts der kommunistischen Führer in den sowjetischen Satellitenstaaten zog sich von da ab die blutige Spur von Schauprozessen und Parteisäuberungen durch Osteuropa. So war der Schauprozeß gegen "László Rajk und Komplizen" Muster und Auftakt einer Lawine von Justizmorden, die erst mit Stalins Tod 1953 abebbte.
Wie Bernd-Rainer Barth in einer Vorschau auf seine Ausführungen schreibt, kommt es ihm darauf an, anhand der Strafverfahren gegen Rajk und Field sowie auf Grund jüngster Forschungsergebnisse herauszuarbeiten, was im Ablauf des "Musterprozesses" gegen Rajk bzw. im zugrundeliegenden "Drehbuch" auf Stalins Anordnungen beruhte und was (und in welchem erschreckenden Umfang!) von den örtlichen kommunistischen Machthabern beigesteuert wurde. Denn mit der Öffnung ost- und westeuropäischer Geheimarchive nach 1990 war erstmals eine quellengestützte Rekonstruktion von Vorgeschichte, Verlauf und Folgen dieses Prozesses und seiner zahlreichen Nebenprozesse möglich. Daraus ergibt sich – und diese Erkenntnis ist neu -, daß die Initiative zum Rajk-Prozeß nicht vom Zentrum der damaligen kommunistischen Welt, nämlich Stalin, ausging, sondern von der Peripherie: Der ungarische Diktator Mátyás Rákosi entwickelte eine eigene Verschwörungskonstruktion mit dem angeblichen "Super-Spion" Noel Field als Schlüsselfigur und stellte Stalin vor vollendete Tatsachen. Erst später rief Rákosi sowjetische Berater aus Moskau zu Hilfe und besprach mit Stalin im Spätsommer 1949 die endgültige Textfassung der Anklageschrift sowie den Prozeßverlauf.
Was sich im Sommer 1949 auf der Ebene der kommunistischen "Zaren" abspielte und welche Mechanismen aus den bisherigen Helden des kommunistischen Widerstandes - Spanienkämpfern, "Heimat-Kommunisten", KZ-Überlebenden und "Westemigranten" - scheinbar willige "Geständnistiere" (Michel Foucault) werden ließen, wird im Zentrum des Vortrags stehen. Daneben wird auch das Verhältnis von Rationalität und Irrationalität des Terrors behandelt (warum gerade László Rajk, warum gerade Noel Field?), und es werden bis heute wirkende Sündenbock-Konstruktionen kommunistischer Geschichtsschreibung (Stalins zeitweiliger "Kronprinz" Lawrenti Beria als angeblicher Hauptverantwortlicher) sowie spätere Desinformationsmaßnahmen östlicher Geheimdienste (die CIA als Auslöser der osteuropäischen Schauprozesse) kritisch beleuchtet.
Informationen zum Vortrag von Mag. Dr. Johannes GIESSAUF
"Wolfsgeheul und Pferdemist – die mittelalterlichen Ungarn im Spiegel ihrer Zeitgenossen" am 8. Juni 2009
Ein bis in unsere heutige Zeit nachwirkendes Phänomen ist die Begegnung, meist militärische Konfrontation seßhafter Kulturen der Spätantike und des Mittelalters mit Reiternomaden der eurasischen Steppe. Diese kulturell fremdartigen Völker ergaben das archetypische Bild der Barbaren: verdächtig, primitiv, heidnisch, gefährlich. Gleichgültig, ob Hunnen, Awaren, Magyaren oder Mongolen - der sich kulturell überlegen dünkenden seßhaften Mitteleuropäer begegnete ihnen mit Stereotypen und Vorurteilen, allenfalls bereit, sich ihrer als gedungene Söldner und Hilfstruppen im Krieg zu bedienen (z. B. die Römer in selbst so räumlich entfernten Gebieten wie der römischen Provinz Belgica I [Moseleinzugsgebiet], wo im Jahre 436 hunnische Hilfstruppen siegreich gegen die auf Beutezügen nach Westen drängenden Burgunden eingesetzt wurden, welche eigentlich am Rhein siedelten und dort von den Römern befriedet worden waren, ihnen aber den leicht erreichbar erscheinenden Reichtum neideten).
Unterschiede zwischen den aus den Weiten Asiens kommenden Völkerschaften wurden nicht gemacht; es genügte in der Spätantike und erst recht im Mittelalter, daß man mit ihnen das kirchlich geprägte Bild von den direkt aus der Unterwelt herausstürzenden Teufeln und deren barbarische Feindseligkeiten gegen die christliche Kultur- und Glaubenswelt bedienen konnte. Das in den Regionen nördlich der Alpen noch junge Christentum (im Frankenreich war zum Beispiel Chlodwig erst 498 oder 499 zum Christentum übergetreten) bedurfte der Konsolidierung nach innen, wozu sich zwecks Errettung der eigenen Seele die apokalyptische Bedrohung von außen in der damaligen und späteren Glaubenswelt hervorragend eignete.
Aus dem breiten Spektrum dieser Reiternomaden greift der Referent die Magyaren heraus und beleuchtet das Bild, das sich von ihnen im Laufe der Jahrhunderte bei den mittelalterlichen Zeitgenossen auf der Grundlage des grundsätzlichen Horrors der in waldreichen Gebieten lebenden Mitteleuropäer vor der Leere und Weite der Steppe (und den dort lebenden Menschen) entwickelt und verfestigt hat. Denn – so schreibt der Referent in einer Vorschau auf seinen Vortrag – schon mit dem ersten Auftreten der Magyaren/Ungarn im Wahrnehmungshorizont Lateineuropas wurden sie als eine reiternomadische Gefahr wahrgenommen (ab 862 im Karpatenbecken; damals ebenso wie 881 dort vom Ostfrankenreich besiegt; im Jahr 889 die magyarische Plünderung von Großmähren und Teilen des Ostfränkischen Reiches; 895/896 magyarische "Landnahme", eigentlich Eroberung des dünnbesiedelten Karpatenbeckens, welches unter keiner eindeutigen, ihre Machtansprüche verteidigenden Oberherrschaft stand, sondern sich wegen seiner randständigen Lage allenfalls im ausfransenden Interessenbereich mehrerer Großreiche befand).
Das Eindringen und die schließliche Landnahme der Magyaren im pannonischen Raum setzten die bedrohten, überrannten und aus ihren Siedlungsgebieten verdrängten Zeitgenossen anhand alter Deutungsmuster mit dem Hunnensturm (ab 375 n. Chr.) oder den Raubzügen der Awaren gleich, was sich in der vielfachen Benennung der Ungarn als Hunnen und/oder Awaren in den lateinischen Quellen der Zeit manifestiert (falls den Chronisten überhaupt eine Unterscheidung der Eindringlinge wegen des dem ungeübten Auge als Gleichförmigkeit erscheinenden Auftretens als Reiternomaden, wegen ihrer Kleidung, ihres körperlichen Aussehens und ihrer unbekannten Sprache möglich gewesen wäre). In zum Teil maßlosen Übertreibungen und durch Einsatz von Greueltopoi wurden die Ungarn von ihren Zeitgenossen zu einer extrem barbarischen, teilweise sogar zu einer apokalyptischen Bedrohung hochstilisiert. Diese politisch-publizistische Propaganda des Abendlandes im 9. und 10 Jahrhunderts soll im Rahmen des Vortrags beleuchtet, über Generationen tradierte Stereotypen über die so "andersartigen Fremden" sollen hinterfragt werden.
Informationen zum Vortrag von Dr. Norbert SPANNENBERGER
"Faschismus im Donauraum? Der Diktaturversuch des ungarischen Ministerpräsidenten Gyula Gömbös (1886-1936) im ostmitteleuropäischen Kontext" am 30. Juni 2009
Inhaltlich reproduziert der Vortrag im wesentlichen die Ausführungen, die der Referent unter dem gleichnamigen Titel am 20. April 2009 in Berlin vor der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft gemacht hat. Dazu hieß es damals auf dieser Internetseite, daß Dr. Norbert Spannenberger nach eigenem Bekunden einen wichtigen, wenn auch kurzen Zeitabschnitt der ungarischen Zwischenkriegsgeschichte darlegen, ihn in den europäischen Zusammenhang auf Grund der ähnlichen Entwicklungen vor allem in den Nachbarstaaten stellen und für einige sich daraus ergebende Fragen Antworten anhand neuer Forschungsergebnisse finden will:
„Der bekennende Rassenschützer Gyula Gömbös (*1886) war eine der umstrittensten Figuren der jüngeren Geschichte Ostmitteleuropas. Nach seiner militärischen Ausbildung in Wiener Neustadt engagierte er sich gegen die Rätediktatur unter Béla Kun (1919), wirkte ab 1920 für eine koordinierte Zusammenarbeit bayerischer, österreichischer und ungarischer Rechtsradikaler und propagierte als politisches Programm den Rassenschutz. Wie alle Politiker der damaligen Zeit auf die Revision des Friedensvertrages von Trianon (Juni 1920) und die Rückgewinnung der ungarischen Gebiete von den Nachbarstaaten verpflichtet, propagierte er bereits Anfang der 1920er Jahre eine deutsch-italienisch-ungarische Zusammenarbeit im Rahmen einer Achse der faschistischen Staaten.
Der durch die 1929 beginnende Wirtschaftskrise beschleunigte Niedergang der Regierung Bethlen, die auf Grund der sozialpolitisch motivierten Unruhen 1931 gestürzt wurde, und die der Bevölkerung über die Jahre eingetrichterte Überzeugung, alle Not wäre mit der Wiedererlangung der verlorenen Gebiete sofort behoben, führten zum Ruf nach dem starken Mann. Als dieser erschien nach einigen politischen Umwegen Gömbös wegen seines starken Rückhalts im Offizierskorps und in der Verwaltung. 1932 folgte seine Ernennung zum ungarischen Ministerpräsidenten. Damit begann sofort eine tiefgreifende Umgestaltung des ungarischen Alltags auf der Grundlage des am 1. Oktober 1932 veröffentlichen und 95 Punkte umfassenden Nationalen Arbeitsplans, dessen Nachwirkungen weit über seinen Tod (1936) hinaus anhielten. Denn die gesamte Gesellschaft sollte total erfaßt werden, nach Alter und Geschlecht, nach Beruf und in der Freizeitgestaltung. Das Führerprinzip und die Verkörperung der Einheitspartei als "Willensträger der Nation" waren dabei richtungweisend. Unterstützt von einer entsprechenden Demagogie, animiert von den Erfolgen des Faschismus in Deutschland und in Italien, getrieben von seinem auf seine diktatorischen Ziele ausgerichteten Ehrgeiz wollte er eine faschistische Diktatur in Ungarn aufbauen (auch wenn das am Widerstand der Konservativen, der Arbeiter und Bauern sowie von Teilen der Intelligenz erst einmal scheiterte, wie er auch keinen Erfolg hatte, die unterschiedlich organisierten Rechtsradikalen in einer ungarischen nationalsozialistischen Partei zusammenzufassen – diese Parteigründung kam erst ein Jahr nach Gömbös’ Tod im Oktober 1937 zustande).
Doch geschah all dies nach dem italienischen oder gar deutschen Modell? Wo sind die Rezeptionen, die Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zu diesen auszumachen? Und worin unterschied sich das Gömbös-System von denen in den Nachbarländern? Im Spiegel des neuesten Forschungsstandes sollen Antworten auf diese Fragen vorgestellt werden.“
Zusammenfassung des Vortrags von Prof. Dr. Günter SCHÖDL, Humboldt-Universität zu Berlin, auf dem "FORUM HUNGARICUM" der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft e. V. (DUG),Sitz Berlin
"Ungarn und Kroaten: Wechselbeziehungen und Identitätsbildung zwischen Tradition und Konstruktion"
vom 29. Mai 2010
GÜNTER SCHÖDL
Die folgenden thesenförmig-skizzenhaften Ausführungen beruhen auf einem mündlichen Beitrag zur Eröffnung des II. Panels "Identitätsformen im Wandel zwischen modernen Nationalstaatskonzeptionen und ständischer Lebenswelt" am zweiten Tag des erstmals veranstalteten "Forums Hungaricum" der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft e. V. (DUG), Sitz in Berlin, vom 28. bis 30. Mai 2010 im Neuen Stadthaus, Berlin
UNGARN UND KROATEN:
WECHSELBEZIEHUNGEN UND IDENTITÄTSBILDUNG ZWISCHEN TRADITION UND KONSTRUKTION
I.
Die innenpolitische Entwicklung, insbesondere die Parlamentswahlen zunächst in Ungarn, danach in der Slowakei 2009/10 und seither im gesamten südöstlichen Mitteleuropa, die zwischenstaatliche Debatte über die neue ungarische Gesetzgebung zur Staatsbürgerschaft – genauer: über die Zuerkennung der ungarischen Staatsbürgerschaft auch an diejenigen Konnationalen, die Bürger der unmittelbaren Nachbarstaaten sind und bleiben wollen – haben erneut die Thematik der nationalen Identitätsbildung auf die politisch-massenmediale Tagesordnung Ungarns gesetzt.
Es geht dabei nicht allein um die systematische Frage nach dem Zustandekommen und den konstitutiven Merkmalen nationaler Identität an sich, allgemein nach charakteristischen kognitiven und funktionalen Aspekten, sondern im Besonderen um die Existenz, überhaupt um die EU-Kompatibilität der historisch-langfristig gewachsenen nationalen Identität der Ungarn. Diese bzw. der Modus ihrer politisch-kulturellen Artikulierung muß mit den Integrationserwartungen der EU, denen sich Ungarn seit seinem Beitritt im Jahre 2004 unterworfen hat, nun auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Unübersehbar ist: es handelt sich hier nicht nur um parlamentarisch-massenmediale Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip; auch das – gleichermaßen individuelle und kollektive – Selbstverständnis der Ungarn scheint tangiert. Damit ist über die inhaltliche Vorstellung von dieser Identität hinaus auch das emotionale und politische Festhalten an ihr gemeint, ihre Artikulierung vor allem gegenüber jenen Nachbarvölkern, deren Geschichte mit der ungarischen zeitweilig verbunden gewesen ist.
Als Beispiel sei im folgenden die ungarisch-kroatische Thematik herausgegriffen. In aller gebotenen Kürze sollen zunächst einige charakteristische Aspekte einer ungarisch-kroatischen Geschichte skizziert werden. Danach wird erörtert, inwiefern diese Prägung der ungarisch-kroatischen Nachbarschaft schließlich in den modernen Gestaltungen des ungarischen bzw. des kroatischen Selbstverständnisses seit dem frühen 19. Jahrhundert, wie es uns heute begegnet, eine Rolle gespielt und Einfluß gehabt hat. Maßgeblich für deren Erörterung wird die Hypothese sein, daß im ungarischen bzw. kroatischen Falle sowohl die moderne 'Formulierung' als auch das – individuelle und gleichermaßen kollektive – Festhalten an ihr entgegen dem mainstream der gegenwärtigen Nationalismustheorie nicht einfach eine aktuelle 'Konstruktion' bzw. Imagination oder Erfindung ist: Darin kommt vielmehr auch Tradiertes zum Tragen – historisch-langfristig 'gewachsene' Vorgaben, seien sie kognitiver oder emotional-mentaler Art, die den Spielraum des freien, womöglich instrumentell-manipulativen Erfindens begrenzen.
Die Anfänge sowohl der ungarischen wie auch der kroatischen Geschichte im weiteren Donauraum setzten übergreifende säkulare Entwicklungsprozesse voraus – unter anderem die Entfaltung des lateinisch-byzantinischen Dualismus im Südosten des Kontinents seit dem vierten Jahrhundert und jene Völkerwanderung, die nach (neben anderen). Langobarden und Ostgoten seit dem frühen siebenten Jahrhundert slawische und awarische Zuwanderung ermöglichte. Magyarische Ethnogenese und Landnahme seit dem achten bzw. frühen neunten Jahrhundert wie die kroatische Ethnogenese seit dem siebten Jahrhundert zwischen östlichem Istrien und Mitteldalmatien als regional benachbarte Prozesse, desgleichen die West-Ost-Ausdifferenzierung der Slawen: Dies alles entfaltete sich unter den Bedingungen einerseits der Desintegration des awarischen Einflußbereiches, andererseits des fränkischen Vordringens. Seit dem frühen neunten Jahrhundert im Kontext der beginnenden Christianisierung, zugleich neben den bzw. gegen die fränkischen "Pannonischen Marken", kam es zur Verfestigung der kroatischen Präsenz und Ausdehnung bis zur Save-Drau-Linie (Száva/Sava-Dráva/Drava).
Trotz aller Zersplitterung und unzureichender Verdichtung kroatischer Herrschaftsbildungen wird in der Perspektive der kroatischen Nationalbewegung im neunzehnten Jahrhundert als Begründer einer "nationalen Dynastie", derjenigen der Trpimiriden (Trpimirovic-Dynastie bis 1089), Fürst Trpimir Mitte des neunten Jahrhunderts hervortreten. Man wird als Zeichen der frühen kroatischen Staatlichkeit die Unterstützung von Fürst Branimir durch Papst Johannes VIII. im Jahre 879 interpretieren. Seit dem späten neunzehnten Jahrhundert ist ein weiterer Beleg für die 'moderne' nationalhistorische Gewichtung der Anfänge "kroatischer" Staatsbildung nunmehr die 'Kanonisierung' von Fürst Tomislav (ca. 910 – 928) als König und Repräsentant überregionaler kroatischer Machtkonzentration. Tomislavs erfolgreiches militärisches Streben, dem ungarischen Hegemonieanspruch zu widerstehen, kann als Vorstufe zu jener bald eher agonistischen, bald eher synergetischen Verflechtung der frühen ungarischen und kroatischen Geschichte, die sich im Zeichen von Christianisierung, Königskrönung von Fürst Vajk/István (Stephan) und politischer Westintegration Ungarns im Verlaufe des elften Jahrhunderts ergab, aufgefaßt werden.
Die frühe Verstetigung der Präsenz jeweils der kroatischen Geschichte in der ungarischen und der ungarischen in der kroatischen personifiziert die Gestalt des kroatischen Königs Zvonimir im späten elften Jahrhundert. Aufgewachsen am ungarischen Königshofe und verheiratet mit Helena, Tochter des ungarischen Königs Béla I., gelang es ihm bis 1075 mit ungarischer Rückendeckung, ganz Kroatien zu dominieren. Zvonimir, im gleichen Jahre dem Papst gegenüber den Lehnseid leistend, vollendete die westkirchliche Integration Kroatiens und wurde seinerseits der kirchlichen Investierung und Krönung als König von Dalmatien und Kroatien teilhaftig. Nach Zvonimirs Tod im Jahre 1089 setzte sich der ungarische Einfluß gegenüber demjenigen sowohl von Venedig wie dem von Byzanz durch, als sein Heer im Jahre 1097 Ungarns Ansprüche zur Geltung brachte. So verlieh König [Szent] László I. (Ladislaus I. [der Heilige]) seinem Interesse an Slawonien durch die Gründung von Stadt und Bistum Zagreb vermutlich 1094 Ausdruck; 1102 gelang es seinem Nachfolger [Könyves] Kálmán (Koloman [der Bücherfreund]; 1095 – 1114/16) mit Unterstützung des kroatischen Adels, zum König Kroatiens und Dalmatiens gekrönt zu werden.
Die dieses Bündnis dokumentierenden, vermutlich aber gefälschten "Pacta Conventa" zwischen Kálmán und kroatischen Adelsfamilien sollten in der nationalhistorischen Debatte des neunzehnten Jahrhunderts eine große Rolle spielen: Die durch den ungarischen König – angeblich – bestätigte weitgehende Eigenständigkeit des Adels erlangte für jene "Staatsrechts"-Argumentation, die ihrerseits für den kroatischen Anspruch auf Staatlichkeit unerläßlich schien, zentrale Bedeutung; die Nationalbewegung des neunzehnten Jahrhunderts sah hierin eine Möglichkeit, die seit 1102 bestehende ungarisch-kroatische Personalunion als Unterordnung der kroatischen Nation unter die ungarische, ja als kroatischen Verzicht auf nationale Identität zumindest zu relativieren.
Die ungarisch-kroatische Personalunion, als sicherlich wechselnd intensive und jedenfalls nie restlose Einbindung der kroatischen Länder in das Reich der Stephanskrone, stiftete eine Tradition mehr oder weniger asymmetrischen Neben- und Miteinanders. Sie sollte erst während des frühen neunzehnten Jahrhunderts ihre Akzeptanz einbüßen, als nach mehr als 700 Jahren Zusammengehörigkeit im beginnenden Zeitalter des Nationalen sowohl Ungarn als auch Kroatien gleichermaßen sein gewachsenes Selbstverständnis und seine politische Programmatik in die neue, national codierte Sprache des Politikdiskurses übersetzen mußten. So zeigten sich deutliche, fortwährend vertiefte Risse in der 1102 gestifteten Kontinuität ungarisch-kroatischer Unionsbildung. Diese sollte sich den Alternativen einer kroatischen Selbständigkeit oder einer österreichisch-dynastischen bzw. südslawischen Einbindung überlegen zeigen.
>1102< als fragiler, obzwar folgerichtiger Primat einer ungarisch-kroatischen Doppelentwicklung überdauerte die tiefgreifenden Wechsellagen und Zäsuren in Mittelalter und früher Neuzeit. Dies gilt beispielsweise für die politische und wirtschaftliche Erschütterung Ungarns und Kroatien-Slawoniens im Gefolge des Mongolensturms von 1241/42; ferner für die – nach dem Erlöschen der Angiovinen-Herrschaft am Ausgang des vierzehnten Jahrhunderts eingetretene – Schwächung durch dynastische Rivalität der neapolitanischen Anjou-Linie, der Jagiellonen und Luxemburger; schließlich auch für die Phase zunehmender äußerer Einflüsse seit dem mittleren vierzehnten Jahrhundert, besonders seit Ungarns Niederlage gegen die vordringenden Osmanen in der Schlacht von Nikopolis 1396 auf dem Südufer der die Grenze zwischen Walachei und damaligem Osmanischem Reich bildenden Donau.
Krisen und Auflösungserscheinungen dieser Art fanden ihr Gegengewicht vor allem in fortgesetzter dynastisch-politischer und wirtschaftlicher Integrationsdynamik, auch wenn Dalmatien und die südöstlichen Teile Kroatiens noch nicht einbezogen werden konnten. So bürgerte es sich schon seit dem dreizehnten Jahrhundert ein, daß ein enger Verwandter des jeweiligen ungarischen Königs in Kroatien und Slawonien herrschte. Ferner setzte sich der Luxemburger Zsigmond (Sigismund) 1387/97 als König nicht nur in Ungarn, sondern eben auch in Kroatien und Slawonien durch. Außerdem gelang auf dem Wege gezielter Förderung des Städtewesens als wirtschaftlicher Entwicklungsstrategie eine analoge Stabilisierung des Königtums in Ungarn und Kroatien. Schließlich trug auch der weitgehend parallele Bedeutungsgewinn der Magnatengeschlechter sowie der Landtage und Adelsversammlungen wesentlich zur ungarisch-kroatischen Angleichung bei. In diesem Sinne charakteristisch: Die Entfaltung des Städtewesens als wichtiger Indikator der innenpolitisch-wirtschaftlichen Entwicklung folgte in Slawonien nicht dem dalmatinisch-adriatischen, sondern dem mitteleuropäisch-ungarischen Vorbild.
Im engen ungarisch-kroatischen Kontext blieben auch gravierende frühneuzeitliche Tendenzen und Zäsuren eingebunden. Wie das Reich der Stephanskrone insgesamt, so wurden auch Kroatien-Slawonien-Dalmatien von der gemeinsamen ungarisch-kroatischen Niederlage gegen die Osmanen im Jahre 1526 bei Mohács erschüttert sowie durch die folgenden Abwehrvorkehrungen des Reiches verändert. So entstand als eine Art wirtschaftlich-militärischer, bäuerlich-soldatischer Abwehrwall die "Militärgrenze": Sie programmierte seit der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts vor allem im slawonischen Bereich durch die Asymmetrie ihrer zivil- und militärkroatischen Entfaltung durchaus unterschiedliche Potentiale sogar noch der wirtschaftlichen Modernisierung. Als entwicklungs- und integrationshinderlich sollte sich auch die habsburgisch-osmanische Einflußgrenze im ungarisch-kroatischen Bereich erweisen. Nicht nur, daß sie durch die Auswirkungen des habsburgischen und ungarisch-siebenbürgischen Doppelkönigtums von Ferdinand I. und János Szapolyai zwischen 1526 und 1540 erfaßt wurden – der kroatische Adel erklärte sich anders als der konnationale slawonische bei der Königswahl 1526 eben nicht für den ungarisch-nationalen, sondern für den habsburgischen Kandidaten. Als weiterer desintegrierender Impuls – zwar nicht für die völlige Beendigung der Kontinuität von 1102, aber doch für die Zersplitterung und insgesamt uneinheitlich-verzögerte Entwicklung der ungarisch-kroatischen Territorien in der frühen Neuzeit – sollte sich die osmanische Herrschaft im zentralungarischen Vilâyet (Budai Vilajet/osman:. Eyâlet-i Bûdîn) bis zum Ausgang des siebzehnten Jahrhunderts erweisen.
Unter Bedingungen dieser Art stellte es eine gewissermaßen negative Variante ungarisch-kroatischer Gemeinsamkeit dar, wenn – etwa durch die Zrinski-Frankopan-Adelsverschwörung (1666-1670), die Ungarn und Kroatien auf das Osmanische Reich umzuorientieren bereit war – der mittlerweile vielfach verflochtene ungarische und kroatische Hochadel die tradierte westlich-lateinische Grundhaltung zur Disposition stellte. Derlei antihabsburgisch ausgerichtete ungarisch-kroatische Solidarisierung verstand sich aber im achtzehnten Jahrhundert nicht mehr von selbst: Davon zeugt beispielsweise jene prodynastische Haltung, die – im Gegensatz zu magyarischen Bedenken – darin zum Ausdruck kam, daß der kroatische Landtag bemerkenswert frühzeitig, d. i. schon im Jahre 1712, der "Pragmatischen Sanktion" als gesetzlicher Grundlage für die weibliche Thronfolge seine Zustimmung erteilte.
II.
Die Zrinski-Frankopan-Verschwörung, insbesondere ihr Konzept eines – allenfalls als pränational zu verstehenden – ungarisch-kroatischen Königtums, dokumentierte durch ihre ex post-Interpretation als Auftakt zum ungarischen nationalen Freiheitskampf des neunzehnten Jahrhunderts anschaulich die Übersetzung der mittelalterlich-frühneuzeitlichen ungarisch-kroatischen Verflechtungstradition in die Sprache der nationalen Moderne. Für das Anliegen inhaltlicher Konkretisierung und politisch-kultureller Legitimierung sowohl der ungarischen wie der kroatischen Nationalbewegung figurierte die antidynastische Adelsverschwörung geradezu als Vorstufe eines gemeinsamen antiösterreichischen/antideutschen/antidynastischen Freiheitskampfes. Diese Nationalisierung der ungarisch-kroatischen Verbindung fand ihr soziales Komplement im assimilativ verschmolzenen ungarischen und kroatischen Hochadel – parteimäßig repräsentiert noch im mittleren neunzehnten Jahrhundert durch die "unionistische" Richtung der kroatisch-slawonischen Politik. Diese wiederum sollte gegen Ende des Jahrhunderts in geradezu paradigmatischer Weise eine "magyaronisch"-assimilative und gouvernemental-nationalistische Verdichtung im Geiste der Tisza jun., Khuen-Héderváry und Tomašic erfahren.
Tatsächlich war in dieser Nationalisierungstendenz, vor allem in der historisierenden 'Neu- Erfindung' ungarisch-magyarischer und kroatisch-(süd)slawischer Identität, auch deren längerfristige Unvereinbarkeit bereits angelegt – mithin die Absage an >1102<. Vor allem in der illyrisch-kroatischen Nationalbewegung nahm der Stolz auf ihre mittelalterlichen, nationalpädagogisch durchgestylten Anfänge weithin auch die Züge einer – zusätzlich mobilisierend wirkenden – Klage über die lange Tradition verweigerter Eigenständigkeit und deformierter Entwicklung an. Dennoch wurden dieser Überlieferung – davon zeugt die nationalistische Instrumentalisierung der Pacta Conventa – auch propagandistische Argumente und Forderungen entnommen, so ein historisch verbürgter Anspruch auf eigene Staatlichkeit.
Dieses kroatische Interesse an nationaler Einheit und 'Wiedervereinigung' des "dreieinigen" Königreiches Kroatien-Slawonien-Dalmatien, ferner an der Klärung der kroatischen Identität im südslawischen, nicht mehr im ungarischen Zusammenhang, und schließlich an historischer Erneuerung des Anspruchs auf Staatlichkeit intensivierte sich fortwährend: Es mobilisierte außerdem seit den dreißiger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts zugleich die ungarische Reform- und Nationalbewegung, die magyarische Selbstdefinition und Selbstbehauptung gegenüber 'Wien'. Allzugleich wuchs die kroatische Empfindlichkeit angesichts ungarischer Bevormundung. Das zeigte Ljudevit Gajs Organ der frühen "illyrischen" bzw. kroatischen Bewegung, die seit 1835 bzw. 1836 erscheinenden "Novine Horvatzke" bzw. "Ilirske Narodne Novine". Sie wandten sich eben nicht mehr nur gegen die Gefahr deutscher, sondern auch ungarischer Überfremdung. Vor letzterer nicht nur als politischem, sondern auch als administrativem und kulturell-schulischem Entnationalisierungsdruck hatte Gaj schon seit den dreißiger Jahren gewarnt. Auch die Gründung einer Partei, der "(Ilirska, nur bis 1843) Narodna Stranka" im Jahre 1841 bezog wie allmählich die nachwachsende kroatische Intelligenz seit den vierziger Jahren ihren Antrieb nicht mehr aus der Symbiose mit Ungarn, sondern aus der Kommunikation mit der italienischen und französischen, zuweilen der deutschösterreichischen oder seit dem späten neunzehnten Jahrhundert allmählich auch der tschechischen politischen Kultur. Getragen von mittlerem Adel, katholischem Klerus und Intelligenz, wandte sie sich vorrangig gegen die traditionalistisch-magyaronische "Kroatisch- Ungarische Partei" ("Horvatsko-Vugerska Stranka").
Die "illyrische" Reflexion über kroatische und südslawische Identität gerade auch in sprachlich-kultureller Hinsicht erfuhr unter den revolutionären Bedingungen von 1848 ihre im engeren Sinne verstandene Vervollständigung durch die "Nationalen Forderungen" ("Narodna Zahtijevanja"): Im Namen des Volkes, eigentlich eher an dessen Stelle, konzentrierten sich kleine Patriotengruppen darauf, das 'erweckte' nationale Bewußtsein mit politisch-administrativer Autonomie und kulturell mit der neustokavischen Schriftsprache als kultureller Klammer der "dreieinigen" Königreiche Kroatien, Slawonien und Dalmatien zu unterlegen. Unter tendenzieller Abwendung von der traditionellen ungarischen Einbindung zielte diese Programmatik auf den Primat einer 'Wiedervereinigung' der kroatischen Länder einschließlich Militärgrenze, ferner der – vor allem serbischen – Südslawen in Südungarn und der Slowenen in Österreich, zudem auf Föderalisierung des Kaisertums Österreich und Bewußtwerdung der kulturellen Verwandtschaft der slawischen Völker.
Hatte die Landesversammlung vom 25. März 1848 die staatliche Zugehörigkeit zu Ungarn noch bestätigt, so korrigierte dies der am 5. Juni erstmals zusammengetretene Landtag durch seine Forderung nach föderalistischer Umgestaltung des Kaiserreichs im "austroslawischen" Sinne. Zwar nicht diese Programmatik der kroatischen Nationalpolitik und des kulturellen Jugoslawismus, aber doch die kroatische Abnabelung von Ungarn wurde im Verlaufe der Revolution politische Realität. Dies wurde besiegelt, als am 11. September 1848 ein Heer unter dem Kommando des – illyristisch inspirierten – kroatischen Landeschefs("Banus") Graf Josip Jelacic (ungar. auch: Jellasics) in Ungarn einmarschierte. Diese kroatische Beteiligung an der Niederwerfung der ungarischen Revolution sollte in das kollektive ungarische Gedächtnis fest eingeschrieben bleiben.
Von dieser programmatischen Kombination einer sprachlich-kulturellen Definition nationaler Identität mit der Tradition staatsrechtlicher Ansprüche geleitet, geriet die kroatische Politik, wie sie in der Jahrhundertmitte vor allem der katholische Bischof Josip Juraj Strossmayer (slaw. auch: Štrosmajer) repräsentierte, in eine Sackgasse. Der Versuch, sie auch politisch-praktisch zu dimensionieren und durchzusetzen, wurde durch die Krone konterkariert: Diese rang sich während der frühen sechziger Jahre dazu durch, zu Gunsten der ungarischen Nationalbewegung ihre pro-kroatische Kurskorrektur von Sommer 1848 rückgängig zu machen. So gewährte der "Ausgleich" von 1867 als ein Kompromiß zwischen Krone und ungarischer Nationalbewegung zwar Ungarn einen annähernd autonomen Status innerhalb der Habsburgermonarchie; dagegen schrieb der ergänzende ungarisch-kroatische "Ausgleich" ("Nagodba") von 1868 Kroatien-Slawoniens Stellung als eines Teil-Ungarns, als "Nebenländer" der Stephanskrone, fest. Den Kroaten, denen gegenüber allen anderen Minderheiten des Königreichs Ungarn beträchtliche Vorrechte gewährt wurden, sollte in der Folge dieser "dualistischen" Reichsreform die Verwirklichung ihres nationalpolitischen Programms von 1848 bis zum Ende der Habsburgermonarchie verwehrt bleiben.
Zwar schien nunmehr die Gefahr der assimilativen sprachlich-kulturellen Entnationalisierung der Kroaten gebannt, aber das nationalpolitische Hauptziel der Verselbständigung gegenüber Ungarn war durch Bestätigung der Weichenstellung von 1102, der ungarisch-kroatischen Personalunion, in weite Ferne gerückt. Während das Gewicht Ungarns innerhalb der Habsburgermonarchie zunahm und die Umwandlung des ungarischen Vielvölkerstaates in einen magyarischen Nationalstaat fortschritt, machten sich in der kroatischen Politik beider Reichshälften gleichermaßen Resignation und Radikalisierung breit. Vor allem war unübersehbar: Die weithin zersplitterten meinungsführenden Gruppierungen in beiden Reichshälften, im österreichischen Dalmatien wie im ungarischen Kroatien-Slawonien, blieben ohne Breitenwirkung. Dies konnte auch die 1878/1881 als "Rechtspartei" ("Stranka Prava") verfestigte Staatsrechtsbewegung von Ante Starcevic nicht ändern. Sie erstarrte allmählich zu einer bloßen Protestbewegung radikalnationalistischen Zuschnitts. Ihr Hauptziel, dasjenige einer großkroatischen Staatsbildung, machten sich die 1895 von Starcevic selbst abgespaltene "Reine Rechtspartei"("Cista Stranka Prava") und nach seinem Tod der Nachfolger Josip Frank ab 1896 zu eigen – Frank verfolgte taktisch innovativ eine enge Bindung an Starcevic’ Hauptfeind Österreich und zugleich wie bisher eine scharfe Wendung gegen Ungarn und den "Ausgleich".
Erst nach der Jahrhundertwende zeichneten sich neue nationalpolitische Möglichkeiten ab: seit 1903/1905 in Gestalt des erneuerten Jugoslawismus der "resolutionistischen" Troika (Frano) Supilo-(Pero) Cingrija-(Ante) Trumbic, der mit der neokossuthistischen Habsburgfronde in Ungarn koalierte; außerdem seit 1906/1908 durch die antidualistisch-"großösterreichischen" Reichsreformpläne von Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand von Österreich-Este. Aber sie konnten vor dem Ersten Weltkrieg nicht mehr genutzt werden. Zum einen wurde die – als zugleich kroato-serbische und südslawisch-ungarische Trotzreaktion gegen 'Wien' kalkulierte – kroato-serbische Koalition der "Resolutionisten", deren "jugoslawistisches" Minimalziel die Autonomie war, schon vor 1910 durch den opportunistisch verflachten Neokossuthismus regelrecht absorbiert; sie stieß – weniger in Dalmatien als in der kroatisch-slawonischen "Banovina" – auf Ablehnung durch die "Rechtspartei", schließlich auch durch die "Kroatische Volks- und Bauernpartei" ("Hrvatska Pucka Seljacka Stranka") der Brüder Stjepan und Antun Radic. Zum anderen erwies sich die "großösterreichische" Reformvariante, das heißt die Entmachtung Ungarns zugunsten u. a. der Südslawen, als zu Lebzeiten Franz Josephs I., der in diesem Falle eine erneute ungarische Revolution fürchtete, nicht machbar.
Wie Ungarn seit Beginn des nationalen Zeitalters an Präsenz in der kroatischen Politik einbüßte, wie sich seine Gegenwart in den kroatischen Ländern fortschreitend auf eine nur indirekt wirksame und jedenfalls negative Rolle reduzierte, so gab es auch zur Ausdünnung der politisch-kulturellen Kommunikation der Kroaten mit Ungarn, spätestens seit der Reform-Ära und seit >1848<, keine Alternative. Seit der kroatischen Mitwirkung an der Niederwerfung der ungarischen Revolution 1848/1849 hatte sich die Konkurrenz der beiden Nationalbewegungen verselbständigt: Die nationale 'Neuerfindung', die moderne Konstruktion ungarischer wie auch kroatischer Politik, war sicherlich nicht weiter als lineare Verlängerung der Tradition ungarisch-kroatischer Personalunion seit 1102 zu gestalten. Aus einer um 1800 qualitativ veränderten Perspektive erschien die lange Überlieferung des ungarisch-kroatischenVerhältnisses, erschienen die – langfristig bald agonal, bald synergetisch generierten – Varianten ungarischer und kroatischer Identitätsbildung nur noch als sedimentiertes konzeptionelles und kulturell-mentales Potential. Dennoch sind die Jahrhunderte lang ausgetesteten Ergebnisse von ungarisch-kroatischer Wechselbeziehung und jeweiliger Identitätsbildung, von Symbiose und Konflikt präsent in Sprache und Diskurs, kollektiver Verhaltensdisposition und Massendynamik der neuesten Zeit – wenn nicht als autonome, so doch als indirekt wirksame oder manipulativ nutzbare Größen. Je weniger die Kategorie des Nationalen unter EU-europäischen Bedingungen mit konzeptioneller Logik und sozialem Inhalt ausgestattet werden kann, je stärker die Konstruktion von Großgruppenidentität und staatlicher Organisation dem Veränderungsdruck von transnationaler Vernetzung und Integration ausgesetzt wird, desto näher erscheint die vornationale, die vormoderne Tradition.
LITERATUREMPFEHLUNGEN
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Gross, M.: Die Anfänge des modernen Kroatien; Wien 1993
Hanák, P.: Ungarn in der Donaumonarchie. Probleme der bürgerlichen Umgestaltung eines Vielvölkerstaates; Wien, München, Budapest 1984
Kessler, W.: Politik, Kultur und Gesellschaft in Kroatien und Slawonien; München 1981
Schödl, G.: Kroatische Nationalpolitik und >Jugoslavenstvo<; München 1990
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Tóth, I. Gy. (Hg): Geschichte Ungarns; Dt. Übers. Budapest 2005
Pannoniens spätantikes Erbe:
125 Jahre archäologische Forschung in Keszthely-Fenékpuszta
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Géza ALFÖLDY, Heidelberg, aus Anlaß der Eröffnung der Ausstellung "Pannoniens spätantikes Erbe" am 15. Juli 2010 im Universitätsmuseum der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Zehn Jahre ist es her, daß ich die Ehre und die Freude hatte, im Kurpfälzischen Museum der Stadt Heidelberg den Eröffnungsvortrag zu der Ausstellung "Von Augustus bis Attila. Leben am ungarischen Donaulimes" zu halten, die von vielen Bürgern dieser Stadt und von zahlreichen weiteren Interessenten besucht wurde. Es ist für mich eine große Freude, heute wieder eine Heidelberger Ausstellung eröffnen zu dürfen, die ebenso wie die vorherige der Hinterlassenschaft der Römer, aber auch ihrer Nachfolger im Frühen Mittelalter in Ungarn gewidmet ist.
Der westliche Teil des heutigen Landes Ungarn, zwischen der Donau und der Drau, gehörte seit der Ausdehnung der römischen Herrschaft bis zur Donau unter Kaiser Augustus zu der römischen Provinz Pannonien, die außerdem Teile von Österreich, Slowenien, Kroatien, Serbien und einen kleinen Teil der Slowakei umfaßte. Pannonien war vierhundert Jahre lang ein wichtiger Bestandteil des Imperiums Romanum. Es besaß zwar keine so hohe Kultur wie das römische Hispanien, Südfrankreich oder das römische Nordafrika und zahlreiche Regionen des östlichen Mittelmeerraumes. Aber es war ein Bollwerk der römischen Grenzverteidigung an der stets gefährdeten Nordgrenze des Reiches, Jahrhunderte lang mit vier Legionen (von denen zwei im Gebiet des heutigen Ungarns stationiert waren) und mit zahlreichen Hilfstruppen, die seit dem 2. Jahrhundert n. Chr. größtenteils aus der Bevölkerung dieser Provinz rekrutiert wurden, von der ein spätrömischer Schriftsteller zu recht sagen konnte, daß dort omnis vita militia est, daß dort das ganze Leben ein einziger Militärdienst sei.
Doch fehlte es auch in dieser Provinz keineswegs an großartigen zivilisatorischen Leistungen, die die Struktur des Landes, das ursprünglich von illyrischen und keltischen Volksstämmen bewohnt war, aber – nach dem Zuzug von Einwanderern aus Italien und anderswoher – in der Sprache, in der Lebensart, in den Sitten, in der Religion und in den Wertvorstellungen seiner Einwohner voll römisch geworden ist. So gab es hier, in einer lieblichen, zumeist hügeligen Landschaft, die mich immer an den Kraichgau erinnert, nicht nur Militärfestungen, sondern auch bedeutende Städte mit Amtsgebäuden, Tempeln, Bädern, Amphitheatern, Wasserleitungen, Kanalisation wie im heutigen Ungarn vor allem Savaria (Szombathely/ Steinamanger) und Scarbantia (Sopron/Ödenburg) unweit der jetzigen österreichischen Grenze, ferner Aquincum, das heutige Budapest; es gab luxuriös ausgestattete städtische Wohnhäuser und ländliche Villen mit Mosaikböden, Wand- und Deckengemälden; es gab auch qualitätsvolle Skulpturen. Die romanisierte Bevölkerung schmückte ihre Grabdenkmäler häufig mit Szenen aus der griechisch-römischen Mythologie, und vor allem die Soldaten verehrten eifrig nicht nur die großen Staatsgötter Roms, sondern sogar altrömische Gottheiten, deren Kult in Italien schon längst in Vergessenheit geraten war. Und vor allem: Eine ganze Reihe der großen Herrscher der späteren Kaiserzeit, vom Christenverfolger Decius bis zu dem energischen Valentinian I., stieg aus der pannonischen Militärgesellschaft zur höchsten Stellung im Weltreich auf. Um wieder einen spätrömischen Schriftsteller, einen Zeitgenossen der donauländischen Kaiser Diokletian und seiner Mitregenten an der Wende vom 3. zum 4. Jahrhundert, zu zitieren: „Wer zweifelt daran, daß – während dies einst Italia war dank ihrer alten Tradition – heute Pannonia die Herrin der Völker ist dank ihrer Virtus?“
Durch die heutige Ausstellung werden wir zu einem archäologischen Fundort der Römerzeit und des ungarischen Frühmittelalters geführt, welches hohe Aufmerksamkeit gerade wegen der nicht nur in Ungarn, sondern auch in den Nachbarländern selten so deutlichen, Jahrhunderte langen Kontinuität römischer Traditionen in jenen späteren Epochen der Geschichte verdient, die in Deutschland mit den Begriffen Merowinger- und Karolingerzeit bezeichnet werden. Wir sind in Keszthely-Fenékpuszta, am südöstlichen Ende des vielen deutschen Urlaubern bestens bekannten Plattensees, unweit der Stadt Keszthely, an einer Stelle, wo zwischen den sumpfigen Gebieten seit uralten Zeiten ein natürlicher Verbindungsweg vom Norden nach dem Süden führt.
Seit nicht weniger als 125 Jahren werden in Fenékpuszta, wo es in der späten römischen Kaiserzeit und im Frühmittelalter eine stark befestigte Siedlung mit einer Fläche von 15 Hektar gab, archäologische Ausgrabungen durchgeführt, die unter anderem die Mauern der mit runden Türmen versehenen Befestigungsanlagen, eine frühchristliche Basilika für Bestattungen der Angehörigen der lokalen Eliten, ein großes Horreum, das heißt ein Lebensmittelmagazin, und einschließlich der Fundstellen in der Umgebung viele Tausende spätrömischer und frühmittelalterlicher Gräber zutage gebracht haben. Sie werden zum Teil in dem auch sonst sehr sehenswerten Balaton-Museum von Keszthely aufbewahrt.
Trotz des großen wissenschaftlichen Interesses für Fenékpuszta, trotz vieler Publikationen über die Funde und trotz vieler gelehrter Diskussionen über die Funktion der Siedlung sowie über die Zusammensetzung ihrer Bevölkerung während der Jahrhunderte war diese archäologische Fundstelle bis vor kurzem ein eher vernachlässigter, dem breiteren Publikum weitgehend unbekannter Ort, und eine zusammenfassende Darstellung seiner Geschichte und seiner archäologischen Denkmäler fehlte. Ich habe Fenékpuszta in den 80er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts während verschiedener Urlaubsaufenthalte am Plattensee nicht selten besucht, aber ich bin dort so gut wie nie Touristen begegnet; eine Beschilderung der Monumente gab es nicht; und ihre Konservierung machte auf mich nicht gerade den besten Eindruck.
Das alles hat sich in den letzten Jahren dank den Aktivitäten eines deutsch-ungarischen Forscherteams unter Leitung von Frau Dr. Orsolya Heinrich-Tamáska vom Geisteswissenschaftlichen Zentrum Geschichte und Kultur Ostmitteleuropas an der Universität Leipzig und mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Ungarischen Akademie der Wissenschaften radikal geändert. Das Team hat vor Ort und in der Umgebung neue Untersuchungen – nicht nur archäologische, sondern in bahnbrechender Weise auch kartographisch-paläoökologische, geographische, makrobotanische und anthropologische Forschungsarbeiten – durchgeführt, viele neue Ideen entwickelt und viele historische Fragen in ein neues Licht gestellt. Weitere Untersuchungen, auch Ausgrabungen auf dem weitgehend unbebauten Gelände, sind vorgesehen. Außerdem wird in Fenékpuszta nach dem Vorbild solcher Anlagen auf der Saalburg, in Xanten und im österreichischen Carnuntum die Einrichtung eines archäologischen Parks geplant, der die beste Voraussetzung dafür bieten kann, daß der Ort die an Archäologie, Geschichte, Denkmalpflege und Umweltgestaltung interessierten Besucher – die in der umliegenden schönen Landschaft auch Erholung finden können – in großer Zahl anlockt.
Für die Öffentlichkeitsarbeit wurde mit der hier veranstalteten Ausstellung, die schon in der Stadt Keszthely, in der größten Stadt am Plattensee, gezeigt wurde und auch noch an andere Orte hinkommen wird, bereits ein großer Schritt getan. Der gedruckte Führer zur Ausstellung in Keszthely mit den fundierten, in allgemein verständlicher Form verfaßten Einzelstudien, zu denen es jeweils auch ein ungarisches und ein englisches Resümee gibt, mit dem Katalog der Funde, mit dem reichen Bildmaterial zumeist in Farbe und mit den sorgfältig gezeichneten Plänen vermittelt über die Ergebnisse der Forschungen in Fenékpuszta einen ansprechenden Überblick; denn in dieser Ausstellung kann wegen Platzmangels leider nur eine knappe Auswahl der im Katalog beschriebenen Funde gezeigt werden. Die einführende Studie von Matthias Hard bietet in knapper Form auch eine gute Einführung in die Geschichte der Provinz Pannonien. Für diejenigen, die sich in die Geschichte und in die Archäologie von Fenékpuszta weiter vertiefen möchten, gibt es ein umfangreiches Schriftenverzeichnis.
Durch die Ausstellung und den gedruckten Führer kann man über die Geschichte von Fenékpuszta und Pannonien sehr viel lernen. Der Ort gehörte in der späten römischen Kaiserzeit, nachdem Kaiser Diokletian die Provinzen im Interesse einer effizienteren Verwaltung in kleinere Einheiten gegliedert hatte, zu der Provinz Pannonia prima, die den westlichen Teil des ungarischen Transdanuviens, das Burgenland und einen Teil Oberösterreichs umfaßte. Im späten 4. Jahrhundert ließen sich in dieser Provinz auch Goten, Hunnen, Alanen und Sueben als Föderaten der Römer nieder. Mit dem Ende des 4. Jahrhunderts gingen die römische Verwaltung und die römische Militärbesetzung zu Ende. Ab 435/436 gehörte das Gebiet auch offiziell zum Hunnenreich, zwei Jahrzehnte später fiel es an die Ostgoten. Irgendwo in dieser Gegend ist auch der Ostgotenkönig Theoderich der Große, eine imposante Gestalt des Überganges von der Antike zum Mittelalter, geboren. Im 6. Jahrhundert wurde das Land zunächst von den Langobarden, bald danach von den avarischen Reiternomaden erobert. Die Macht der Letztgenannten im Gebiet des ehemaligen Pannoniens hat erst Karl der Große am Ende des 8. Jahrhunderts gebrochen. Seitdem gehörte das Gebiet zum bajuvarischen Regnum, in dem sich auch Slawen niederließen und wo unweit von Fenékpuszta in Mosburg-Zalavár, in der civitas Pribinae, der Sitz eines mährischen Fürsten eingerichtet wurde, bis am Ende des 9. Jahrhunderts schließlich die Ungarn in Erscheinung traten.
In Fenékpuszta und Umgebung gab es schon seit der Jungsteinzeit, seit dem 4. Jahrtausend v. Chr., eine Besiedlung. Bedeutend wurde der Ort jedoch erst im 4. Jahrhundert n. Chr., als – offenbar unter Kaiser Konstantin dem Großen – die befestigte römische Siedlung entstand. Sie gehörte zu der Reihe der sogenannten inneren Festungen Pannoniens, deren Einrichtung eine Verbesserung des römischen Reichsverteidigungssystems mit ihrem bisherigen rein linearen Konzept, das heißt der Aufreihung aller Truppen und Militäranlagen entlang der Donaugrenze, bedeutete (es sei hier angemerkt, daß wohl gleichzeitig damit auch östlich von der pannonischen Donaugrenze in der von Sarmaten bewohnten Ungarischen Tiefebene – ungefähr nach dem Modell des obergermanischen Limes in Südwestdeutschland – unter Leitung römischer Ingenieure ein Schutzwall errichtet wurde, der als vorderstes Annäherungshindernis die von Barbarenstämmen vorgetragenen Attacken bereits im Vorfeld der römischen Militärgrenze auffangen sollte).
Zu den pannonischen Binnenfestungen, die an wichtigen Verbindungsstraßen weitgehend nach einem einheitlichen Plan mit einem quadratischen Grundriß, mit vielen Seitentürmen, im inneren unter anderem mit einem Repräsentationsbau und einem Lebensmitteldepot erbaut wurden, gehören im östlichen Teil des ungarischen Transdanuvien auch Környe westlich von Budapest, Tác bei Székesfehérvár/Stuhlweißenburg, Ságvár bei Siófok unweit vom nordöstlichen Ende des Plattensees und im Süden Alsóheténypuszta nördlich von Pécs. Über die Funktion dieser Siedlungen wurde lange diskutiert; so glaubte man unter anderem, daß sie befestigte Villen oder Zufluchtorte der umwohnenden Zivilbevölkerung in Kriegsfällen gewesen seien. Heute besteht weitgehender Konsens, daß sie Nachschubzentren für die Grenztruppen waren, sie aber auch eine eigene Garnison beherbergten, und zwar entweder Abteilungen der an der Donaugrenze stationierten Legionen oder Einheiten der sogenannten Comitatenses, der von Kaiser Konstantin geschaffenen mobilen Feldtruppen des römischen Heeres.
Das Horreum von Fenékpuszta war ein Bestandteil der spätrömischen Festungsanlage. Die ebenfalls bereits erwähnte dreiapsidale Basilika, wie das Lebensmitteldepot innerhalb der Festungsmauern ( intra muros) erbaut, gehört aber bereits in die nachrömische Zeit. Das Leben hörte nämlich in Fenékpuszta und Umgebung mit dem Ende der römischen Herrschaft, anders als in vielen Siedlungen Pannoniens, keineswegs auf. Die römische Bevölkerung lebte bis in die Karolingerzeit fort und mischte sich mit germanischen Ankömmlingen. Die Kleinfunde, so vor allem die Trachtgegenstände, Schmucksachen und vieles mehr aus den Gräberfeldern von Fenékpuszta und Umgebung, zeugen vom Fortbestand römischer Traditionen, aber auch von der Anwesenheit germanischer Zuwanderer. Durch ihre Mischung mit den Nachkommen der römerzeitlichen Bevölkerung entstand eine eigenständige, die römischen Traditionen bewahrende materielle Kultur. Sie wird in der Forschung "Keszthely-Kultur" genannt, deren Bedeutung und Eigenart als erster mein großer Namensvetter Andreas Alföldi, einer der größten Althistoriker des 20. Jahrhunderts, bereits in seinen jungen Jahren erkannt hat. Sie erlebte im 6. und 7. Jahrhundert ihre Blütezeit. Die Gräberfelder von Fenékpuszta reichen jedoch bis in das 9. Jahrhundert. Erst das Erscheinen der Ungarn, das mit dem Ende des von den Römern geerbten mediterran-submediterranen Wirtschaftssystems mit dem Ackerbau im Mittelpunkt und dem Übergang zur Weidewirtschaft einherging, brachte das Ende für die Siedlung.
Fenékpuszta ist reich an interessanten Einzelfunden, die dieser Ausstellung auch durch ihre knappe Auswahl einen besonderen Reiz verleihen. Man findet hier – oder zumindest im Ausstellungsführer mit seinem Katalog – prähistorische und spätrömische Keramik, ein römisches Glas, das für die Bestattung der Asche eines Jünglings diente, spätrömische und germanische Fibeln, wundervolle Schmucksachen, frühmittelalterliche Gürtelbeschläge und etliches mehr. Wer sich für antike Münzen interessiert, kann unter anderem die Münzen der Söhne des Kaisers Konstantin mit aufgedrücktem Goldfolienüberzug bewundern, die zu einem Halsschmuck gehörten. Sogar epigraphisch Interessierte kommen auf ihre Kosten. Aus dem Grab eines Mädchens, das intra muros neben dem Horreum gefunden wurde, stammt die silberne Gewandnadel mit aufgestecktem kastenförmigen Zierteil aus Goldblech, auf dem Bonosa, der Name des Mädchens, zu lesen ist. Das ist die Femininform des Namens Bonosus, der vor allem in den afrikanischen Provinzen Roms heimisch war, sich jedoch in der späteren Kaiserzeit auch anderswo, vor allem bei Christen, ausbreitete. Offenbar auf byzantinische Einflüsse weist die griechische Inschrift auf einer Schilddornschnalle aus dem 6. oder aus dem frühen 7. Jahrhundert hin: Sie enthält – im Genitiv – den Namen ATTIKOV und will sagen, daß das Stück einem Attikos gehörte.
Alles in allem ist festzuhalten: Hier werden besonders wichtige Ergebnisse der Ausgrabungen in einer in historischer Hinsicht einzigartigen Siedlung der Römerzeit und des ungarischen Frühmittelalters gezeigt, die internationale Beachtung verdienen. Ihre sachkundige Präsentation im Museum unserer Ruprecht-Karls-Universität stellt eine Bereicherung des kulturellen Lebens in Heidelberg dar. All denen, die die Ausstellung organisierten, den Führer mit dem Katalog verfaßten, aber auch den Institutionen, die die Ausstellung und den Katalog finanziell möglich machten, gebührt unser herzlichster Dank.
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Prof. Dr.Géza ALFÖLDY, 1935 in Budapest geboren, wurde nach Abschluß seines Studiums 1959 an der Universität Budapest promoviert. Ab 1957 arbeitete er am Stadtmuseum Budapest, sodann von 1960 bis 1965 als Assistent am Institut für Alte Geschichte an der Universität Budapest. Er emigrierte 1965 nach Deutschland, wo er sich ein Jahr später an der Universität Bonn habilitierte. Nach seiner Tätigkeit am Rheinischen Landesmuseum Bonn (1965-1968) und als Dozent an der Universität Bonn (1968 bis 1970) erhielt er 1970 eine Anstellung als apl. Professor in Bonn und noch im selben Jahr bis 1975 als ordentlicher Professor für Alte Geschichte an der Universität Bochum. Von 1975 bis zu seiner offiziellen Emeritierung 2002 mit anschließender dreijähriger fortgesetzter Lehrtätigkeit war er Inhaber des zweiten Lehrstuhls für Alte Geschichte an der Universität Heidelberg und stand dort von 1981 bis 1983 und noch einmal 1985 der Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft als Dekan vor.
Die seiner Universität zugutekommende Internationalisierung der wissenschaftlichen Tätigkeit wäre nicht so erfolgreich, wäre Alföldy nicht auch ein hervorragender Lehrer, dessen vielfältiges Engagement für seine Studenten einen großen Kreis dauerhaft dankbarer Alumni geschaffen hat – in besonderer Weise unter den Studenten aus den Ländern hinter dem früheren Eisernen Vorhang angesichts der damaligen Reise- und Studienbeschränkungen sowie unter den Studenten der iberischen und lateinamerikanischen Staaten, für die mangels privater Ressourcen oder wegen fehlender Stipendien ein Studium in Heidelberg eigentlich unmöglich war.
In seinen Forschungsschwerpunkten der Geschichte und Epigraphik des Imperiums Romanum, der römischen Sozial-, Heeres- und Verwaltungsgeschichte, der Historiographie der römischen Kaiserzeit und der Spätantike sowie – für seinen vorstehenden Vortrag im Universitätsmuseum besonders einschlägig – der Geschichte der römischen Provinzen zählt Alföldy zu den – auch international herausragenden und anerkannten – Kapazitäten der Geschichtsforschung. Acht Ehrendoktorwürden, darunter die der ungarischen Universitäten in Pécs/Fünfkirchen, Debrecen sowie der ELTE in Budapest, die ihm 1992 auch die Auszeichnung eines Professors ehrenhalber verliehen hat, und derzeit 15 weitere Auszeichnungen zeigen die hohe Reputation, die er in Europa genießt - beispielsweise zum Ausdruck gebracht durch die Verleihung der Imre-Nagy-Gedenkplakette des Präsidenten der Republik Ungarn, des Verdienstkreuzes I. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (2002), des Gottfried Wilhelm Leibniz-Preises der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Max-Planck-Preises der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Max-Planck-Gesellschaft sowie von Medaillen sieben spanischer Universitäten und Forschungseinrichtungen, wobei Letztgenannte einen bedeutenden geographischen Schwerpunkt seiner Forschungsarbeiten widerspiegeln.
Unmittelbar vor Alföldys 75. Geburtstag verlieh ihm Segovia die Goldmedaille unter anderem für die Entzifferung der 17,5 Meter langen Bauinschrift auf ihrem berühmten Aquädukt – eine Entzifferung, die mangels auch nur eines erhalten gebliebenen Buchstabens allein anhand der für jeden römischen Buchstaben typischen Dübellöcher in den Steinquadern gelang. Es war für Alföldy, an einem Kran in luftiger Höhe hängend, ein ebenso spektakuläres wie typisches Meisterwerk detektivischer Puzzlearbeit, wie er sie schon zuvor bei ähnlichen Inschriftenrekonstruktionen am Obelisken auf dem vatikanischen Petersplatz, am Collosseum in Rom und am Bogen von Medinaceli im nördlichen Hispanien erfolgreich unter Beweis gestellt hatte, neben all den Inschriften, die auf Standbildern oder auf deren Bruchstücken dem Erdboden meist erheblich näher waren).
Der neue Wege – auch unter Einbeziehung modernster Techniken – gehende Forscher und Wissenschaftler Alföldy findet seine Anerkennung in der Aufnahme in acht Akademien der Wissenschaften (darunter 1995 in der Ungarischen Akademie) sowie sieben Wissenschaftlichen Gesellschaften, von denen ihm vier die Ehrenmitgliedschaft verliehen haben. Daneben hat er eine Vielzahl von akademischen Funktionen wahrgenommen und ebenso viele wissenschaftliche Projekte geleitet, unter anderem während 13 Jahren das Langzeitprojekt für eine umfassende Sammlung lateinischer Inschriften an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, der er ebenso durch Mitgliedschaft verbunden ist wie der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (wo er unter anderem als Kommissions- und Unterkommissionsleiter wirkte). Seine (Mit-)Herausgeberschaft von internationalen Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Reihen erreicht mittlerweile zwanzig, darin eingeschlossen mehrere Publikationsreihen in Spanien, ferner in Israel, Italien, den Niederlanden und den USA. Seit 1986 verantwortet er als Alleinherausgeber die renommierten 'Heidelberger Althistorischen Beiträge und Epigraphischen Studien' (HABES). Die Zahl seiner Beiträge für wissenschaftliche Publikationen in aller Welt erreichte zum Zeitpunkt seines 75. Geburtstages fast 550.
Legendär ist die Anzahl seiner Gastprofessuren, Mitgliedschaften in Forschungsinstituten und Vortragsreihen, die ihn mit besonderem Schwerpunkt der ungarischen Universitäten darüber hinaus vor allem nach Spanien und neben weiteren europäischen Ländern bis nach Argentinien und in die USA geführt haben. Seit 1955 hat er über 420 öffentliche wissenschaftliche Vorträge gehalten; besondere Schwerpunkte bildeten naturgemäß deutsche Adressen, daneben wieder 25 spanische Städte (darunter alle namhaften Universitäten), elf Städte in Italien sowie die sechs berühmten US-amerikanischen Universitätsstädte. Fast alle europäischen Nationen hat er mindestens einmal für einen Vortrag besucht, ferner außerhalb Europas noch Argentinien, Israel, Kanada und Tunesien. Längere und systematische Forschungsreisen führten ihn zu Aufenthalten in Ägypten, Albanien, Algerien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien (seit 1977 regelmäßig), Jordanien, Jugoslawien (bzw. dessen Nachfolgestaaten), Libyen, Österreich, Portugal, Spanien (seit 1968 regelmäßig), Syrien, Türkei, Tunesien, Ungarn (seit 1980 regelmäßig) und Zypern – was einem geographischen Raum entspricht, der fast alle Provinzen des ehemaligen Römischen Reiches umfaßt.
Will man die vorstehende geraffte Zusammenfassung von Alföldys Lebensleistung, wie sie ausführlicher in einer acht Seiten entsprechenden Textlänge auf der Internetseite der Heidelberger Universität enthalten ist, resümieren, so stellt das Ausmaß der Präsenz seiner Forscherpersönlichkeit in den europäischen und außereuropäischen Ländern ein Spiegelbild seines Forschungsgegenstands, des Römischen Reiches in dessen Hochzeit, dar. Ein wenig von dessen prägender Kraft und Allgegenwart in der damaligen Zeit strahlt auf den heutigen Forscher und Wissenschaftler Alföldy aus. Mit ihm macht Ungarn der internationalen Gelehrtenwelt einen weiteren seiner Söhne zum Geschenk und beruft ihn, den Staffelstab seines Namensvetters und großen Vorbildes András Alföldi (1895-1981) weiterzutragen. Alföldy reiht sich so in die ungebrochene Kette ungarischer "Geschichtsforscher" ein, seien es Archäologen, seien es Althistoriker – eine Kette, die ihren Anfang im 19. Jahrhundert mit Floris Rómer, dem Kustos der Archäologischen Abteilung des Nationalmuseums in Budapest, genommen hat.
K. R.
<Eine Würdigung des Beitrages, den "die archäologische Forschung Ungarns in Europa" geleistet hat, findet sich unter dem vorgenannten, in Anführungsstriche gesetzten Titel in einem Aufsatz von Prof. Dr. Bernhard Hänsel (Freie Universität Berlin), veröffentlicht auf S. 99 ff im ALMANACH II (2003-2004), herausgegeben von der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft e. V., 2004 Berlin [ISBN 3-9809551-1-7]>
Grußwort des
DUG-Präsidenten Klaus Rettel
“Festveranstaltung
für Ágnes Heller im Budapester Goethe-Institut zur Feier der Verleihung der
Goethe-Medaille an Frau Heller ”
am 06.
September 2010
Sehr verehrte Frau Heller,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde Ágnes Hellers –
und in der einen oder anderen Form, eher persönlich oder mehr ihrem Werk verbunden, können Sie, können wir alle nichts anderes als Freunde derjenigen sein, die wir heute in dieser Feierstunde aus Anlaß der ihr verliehenen Goethe-Medaille ehren wollen.
Wenn ich dies namens der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft e. V. (DUG) als deren Präsident tue, so nicht nur aus der angenehmen Pflicht heraus, weil Frau Heller zu unseren geschätzten Ehrenmitgliedern zählt und weil unsere Gesellschaft die einzige deutsch-ungarische ist, die sich dessen rühmen darf. Mehr noch freuen wir uns, daß Frau Heller – diese wahrhaft international arbeitende und international die Philosophie beeinflussende Wissenschaftlerin – mit der Verleihung der Medaille in den Kreis von mehr als 335 Personen des weltumspannenden Geisteslebens gerückt ist.
Sie ist nicht die erste Persönlichkeit aus Ungarn, die diesen offiziellen Orden der Bundesrepublik Deutschland erhält, aber sie stellt damit einmal mehr ihr Herkunftsland in den Olymp von 58 Nationen, deren Söhne und Töchter als 'globale Akteure' die deutsche Sprache vermittelt und den internationalen Kulturaustausch gefördert haben – so die offizielle Begründung für die Verleihung der Medaille.
Und wenn leider noch immer viele Personen inner- und außerhalb Ungarns Frau Heller auf ihre Liebelei mit dem Marxismus in den frühen 1950er Jahren reduzieren, so zeigt bereits ihre Teilnahme am Petofi-Kreis im Vorfeld des ungarischen Volksaufstandes von 1956, daß sie sich unter dem repressiven Regime die Freiheit nahm, den Marxismus zu hinterfragen, die Wahrheit über ihn durch seine Perversionen im Stalinismus zu erkennen und ihn für sich zu überwinden, indem sie über ihren Lehrer Lukács hinausdachte.
Damit erreichte sie eine – auch international geschätzte – Qualität von Erkenntnissen, die neben ihrer Person ebenso ihrem Land zur Ehre gereicht. Sie ist sozusagen ein 'Hungaricum', auf das die ganze Nation, in deren Hauptstadt wir uns heute versammelt haben, stolz sein darf, nein, stolz sein muß.
Als Frau Heller aus diesem Land, welches sie wegen ihrer patriotischen Liebe zu der nur hier zu sprechenden ungarischen Sprache nie verlassen wollte, dann aus politischen Gründen vergrault wurde, gehörte sie zu dem Kreis der Exilanten, über die der Nobelpreisträger Imre Kertész – ebenfalls Goethe-Preisträger und ebenfalls Ehrenmitglied der DUG – einmal sagte:
Es ist etwas, zu Hause heimatlos zu sein als in der Fremde, wo wir in der Heimatlosigkeit ein Zuhause finden können. Ágnes Heller hat es gefunden, ihr Zuhause wurde die Philosophie – eine Philosophie, die die nationalen Fesseln abstreift und die nationalen Denkschemata sprengt.
Ihre Hermeneutik ist die von ihr entwickelte Kunst, bei aller Einbindung in eine durch gemeinsame Sprache und Kultur definierte Gesellschaft die geschichtliche Gebundenheit menschlichen Denkens und Verstehens zu überwinden. Sie vermag es, über den tradierten Werte- und Politikkanon hinaus eine Autonomie des Geistes zu entwickeln, dabei keiner Denkschule anhängig und von keiner Denkschule abhängig zu sein, im wahrsten Sinne 'kosmopolitisch' zu sein.
Die Themenvielfalt – von Politik bis Moral, von Religion bis Ethik, von Geschichte bis Feminismus, vor allem auch die Ästhetik, die ihr allenthalben als begeisterter Museums-, Theater- und Musikliebhaberin am Herzen liegt –, die Vielfalt all dieser Themen und die mangelnde Scheu, unter ihnen Verbindungen herzustellen, das eine Thema aus der Sicht eines anderen Themas zu erforschen, stellen den besonderen Reiz der Hellerschen Arbeit dar. Nie wird von ihr ein Thema isoliert oder abschließend behandelt, immer wieder verlangen der gewandelte Raum und die sich wandelnde Zeit nach erneuter Beschäftigung. Immer wieder gibt es neue Blickwinkel, die es wert machen, ein Thema vielleicht nach Jahren nochmals aufzugreifen, fortzuentwickeln und dabei zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Dem Namensgeber der Goethe-Medaille wird als letztes Wort zugeschrieben „Mehr Licht!“, wobei die Worte als solche wie auch ihre Interpretation fragwürdig sind. Was heißt dieses „Mehr Licht“? Goethe hat einmal seine juristischen Kollegen mit der ihm eigenen Ironie ermuntert: Legt ihr’s nicht aus, dann legt was unter! Wenn wir hier also der üblichen Auslegung – oder ist es doch eine 'Unterlegung' im Sinne einer Unterstellung? – folgen wollen, daß Goethe mit dem Ruf nach mehr Licht eigentlich nach mehr Erkenntnis verlangte, so wie es sein alter ego, der Faust, sein Leben lang erstrebte, daß er erkenne, was die Welt im Innersten zusammenhält - wenn also diese Auslegung stimmt, dann ist Ágnes Heller die rast- und ruhelose Seelenverwandte von Johann Wolfgang Goethe.
Sie ist es auch deshalb, weil Goethe mahnte: Man soll alle Tage wenigstens ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und … einige vernünftige Worte sprechen. Wahrlich: mit ihrem Streben nach Erkenntnis und Vernunft, mit ihrer Liebe zur Kunst erweist sich Ágnes Heller als eine würdige Trägerin der Goethe-Medaille. Wir gratulieren!
Informationen zum Vortrag von
Prof. Dr. László Marjanucz
“Ungarns Stellung im Habsburger Reich
des 18. Jahrhunderts”
am 13. September 2010
Zu seinem Vortrag hat Prof. Dr. Marjanucz einen inhaltlichen Überblick gegeben, der hier im Sinne einer Einleitung um einiges erweitert wird, ist doch Ungarns Stellung im Habsburger Reich des 18. Jahrhundert ohne eine Rückschau auf die letzten Jahrzehnte des vorhergehenden 17. Jahrhunderts nicht zu bestimmen; denn diese Jahrzehnte sind vom Gegensatz des zu großen Teilen von den Osmanen besetzten Ungarns und einer unbesetzten, aber sich der Bedrohung ständig gegenübersehenden und absolutistisch regierten Habsburgischen Monarchie geprägt: 1683 war die letzte und – ebenso wie die vorangegangene – erfolglose Belagerung Wiens durch die osmanischen Heerscharen (Zweite Wiener Türkenbelagerung vom 14. Juli bis 12. September 1683).
Grundlage für das Ende der Belagerung war der Bündnisvertrag von Papst Innozenz als Vermittler, dem Habsburger Kaiser Leopold I. [1640-1705] und Polens König Johann [Jan] III. Sobieski [1629-1696] vom 31. März 1683. Danach sollte Sobiecki u. a. den Oberbefehl über die alliierten christlichen Truppenkontingente aus Venedig, Bayern, Sachsen, Franken, Schwaben, Baden, Oberhessen und Polen erhalten. Er verfügte nach 14 Schlachten, davon einem Großteil im Osmanisch-Polnischen Krieg [1672 bis zum Waffenstillstandsabkommen im galizischen Żurawno 1676,] nicht nur über einschlägige Kampferfahrung,, sondern konnte als Feldmarschall der polnisch-litauischen Republik 1673 derart spektakulär die osmanischen Truppen auf polnischem Boden besiegen, daß ihn das Volk daraufhin im Mai 1674 zum polnischen König wählte.
Der Abzug der Osmanen vor Wien bedeutete das Signal zum Beginn der ungarischen Befreiungskriege unter dem maßgeblichen Befehl und Einsatz der Habsburger Krone (noch im Oktober 1683 Eroberung von Gran/Esztergom, 1684 die von Visegrád, 1686 Befreiung von Buda, 1688 die von Belgrad und Siebenbürgen).
Ergänzend sei hier Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden [1655-1707] erwähnt, Reichsfeldmarschall des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und auf Grund seiner zwanzig Siege in den Großen Türkenkriegen [1683-1699] mit dem Beinamen "Türkenlouis" belegt und nach der Schlacht bei Slankamen 1691 von Kaiser Leopold I. zum Generalleutnant aller kaiserlichen Truppen ernannt. Er wurde abgelöst von seinem Cousin Prinz Eugen (Franz) von Savoyen-Carignan [1663-1736], wie Markgraf Ludwig Mitkämpfer bei der Schlacht der alliierten Entsatzheere am Kahlenberg zur Befreiung des belagerten Wiens 1683. Als der Oberbefehlshaber der habsburgischen Truppen im Kampf gegen die Osmanen auf ungarischem Boden besiegte er am 11. September 1697 vernichtend das osmanische Heer unter Sultan Mustafa II. in der Schlacht bei Zenta [Wojwodina] und nahm anschließend Sarajewo ein, was den osmanischen Gegner zum Friedensschluß von Karlowitz 1699 veranlaßte.
Für die europäische Politik bedeutsam war dabei, daß dieser Friede von Karlowitz die Rolle Österreichs als europäischer Großmacht auf Kosten des Osmanischen Reiches anerkannte. Die Abtretung der zuvor osmanisch besetzt gewesenen Teile Ungarns (mit Ausnahme des Banats) und von Teilen des nördlichen Balkans an die Habsburger (!) entsprach dem oben erwähnten Bündnisvertrag von 1683 (die eroberten walachischen und ukrainischen Gebiete waren Polen zugesagt). Ganz erhellend heißen die folgenden Feldzüge in der österreichischen Geschichtsschreibung "Eroberungskriege". Ungarn in diesem Zusammenhang jedoch als ein territorial wiederherzustellendes, völkerrechtlich eigenständig handelndes Subjekt zu sehen war keinen Gedanken wert, weil es gar nicht den Habsburger Interessen entsprach. Das wurde 1684 auch deutlich, als Ungarn in die Gründung der Heiligen Liga als eines christlichen Kampfbundes gegen die Osmanen nicht einbezogen wurde (und als Ironie der Geschichte diese Liga ihren größten Erfolg in der Schlacht von Mohács [auch "Schlacht am Berg Harsány"] 1687 erzielte, jenem Mohács, nahe dem 1526 der ungarische König Ludwig [Lajos] II. den Tod fand und die vernichtende ungarische Niederlage gegen die Osmanen unter Sultan Suleyman I. das Land der osmanischen Besetzung preisgab). Wie die Osmanen damals, so eroberte jetzt die Liga Ungarn und die umliegenden Länder bis hinunter auf den Balkan.
Die Eroberungen gingen Anfang des 18. Jahrhunderts weiter. Prinz Eugen errang 1716 bei Peterwardein und 1717 bei Belgrad bedeutende Siege. Im Frieden von Passarowitz erreichte 1718 die habsburgische Monarchie ihre größte Ausdehnung auf dem Balkan: Sie gewann Nordserbien (mit Belgrad) und einen Grenzstreifen Bosniens, das Banat von Temesvár (Temeschwar) und die Kleine Walachei. In einem weiteren Türkenkrieg mit Rußland als Verbündetem verlor Österreich im Belgrader Frieden seinen 1718 erzielten Gebietsgewinn. Der von Joseph II. begonnene Krieg von 1788 führte 1791 zum Frieden von Sistowa (Swischtow) und zu nicht mehr als Grenzbereinigungen.
Die Freude über die Siege und den Karlowitzer Friedensschluß währte bei den Ungarn somit nicht lange: Zu unterschiedlich waren die Vorstellungen über die Gestaltung der Friedenszeit, vor allem die (Wieder-)Begründung eines ungarischen Königreiches.
Den – auch finanziellen – Aufwand für die Befreiung und den Wiederaufbau eines besatzungsmäßig geschwächten Ungarns wollte der Kaiser in Wien durch Ausweitung seiner Herrschaft und durch Beschneidung alter ungarischer Vorrechte kompensieren. Dabei mag auch eine Rolle gespielt haben, daß durch die Vertreibung der Osmanen Österreich eine gefestigte Rolle als Großmacht in Europa zugewachsen war: In deren Interesse und mit diesem Machtanspruch galt es, das eigene Umfeld zu gestalten und die Macht klug zu mehren. Denn nach Auffassung der Habsburger war ihnen Ungarn als Kriegsbeute zugefallen (vgl. oben die Abtretung der "ungarischen" Landesteile an Habsburg im Karlowitzer Frieden), und dafür hatten sie viele Opfer, auch einen hohen Blutzoll erbracht. Nach Kriegsrecht aber konnte der Sieger das erworbene Land nach seinem Belieben gestalten.
So mußte die 1687 einberufene ungarische Ständeversammlung das Erbkönigtum der Habsburger bezüglich der ungarischen Krone anerkennen und auf ihr Recht zur freien Königswahl verzichten. Das 1222 unter König Andreas (András) II. in der Goldenen Bulle verbriefte Widerstandsrecht gegen ungesetzliche Maßnahmen des Königs mußte aufgegeben, die Einschränkung protestantischer Glaubensfreiheit im Wege der Re-Katholisierungsbemühungen des Wiener Hofes hingenommen werden.
Das zuvor in einem Vasallenstatus zur Hohen Pforte stehende, aber weitgehend innere Autonomie genießende Fürstentum Siebenbürgen wurde vom Kaiser übernommen (er wurde in Personalunion auch der Fürst von Siebenbürgen und übte die Oberhoheit aus), verlor also durch die Diploma Leopodina seine innere Autonomie und verschlechterte somit sogar seine Lage gegenüber der Osmanenzeit.
Das Ergebnis der Ständeversammlung war also keine geringe Enttäuschung für die "befreiten" Ungarn im allgemeinen; hinzu kam die neue steuerliche Belastung für den Aufbau des Landes (dessen bei weitem größten Anteil jedoch der Wiener Hof für sein "erobertes" Gebiet trug) und im besonderen die größtenteils falsche Hoffnung, die die ungarischen Adligen hegten, sie würden nach Vertreibung der Osmanen den früheren Grundbesitz wiedererlangen. Denn wie sahen diese, wie sah die alte ständische Nation "ihr" Ungarn? Für sie war es ein völlig unabhängiger Staat, der – nach Beendigung der Fremdbesetzung – nun in alter Form wiedererstand und nur nach seiner Verfassung, seinen Gesetzen und den alten Überlieferungen und Bräuchen regiert werden durfte; weshalb wäre Rücksicht auf die staatliche Formation zu nehmen , die nach Habsburger Auffassung über die Klammer der selben Dynastie mit den österreichischen Erblanden zustandegekommen war?
Die gereizte Stimmung brach sich erstmals in einem von Kleinadligen und Hajducken angezettelten Aufstand im Tokajer Gebiet Bahn, als die Weinernten besteuert werden sollten. Sie setzte sich fort in dem Widerstand der westungarischen Protestanten gegen die beginnende Re-Katholisierung, die weniger Glaubensfreiheit ließ, als sie unter den Osmanen geherrscht hatte.
Denn nicht zu übersehen ist, daß die machtpolitischen Auseinandersetzungen jener Zeit längst einen religiösen Inhalt aufwiesen. So war Ungarn nur sieben Jahre nach Martin Luthers Thesenanschlag vom 31. Oktober 1517 an der Schloßkirche zu Wittenberg in solchem Maß von der reformatorischen Bewegung erfaßt; daß sie König Ludwig (Lajos) II. veranlaßte, eine Untersuchung wegen Ketzerei anzuordnen (von der Kurie in Rom wurde gegen Luther bereits 1518 ein Ketzerprozeß angestrengt). Aber der Macht des geschriebenen Wortes – nämlich in deutscher Übersetzung des Neuen Testaments, wie sie als Druck schon seit 1522 in den deutschen Ländern umlief – konnte selbst mit den zwischen 1518 und 1530 in Ungarn bezeugten Verbrennungen der "Ketzerbibel" nicht begegnet werden (im 16. Jahrhundert waren bezeichnenderweise in Ungarn 29 von 30 Druckereien in protestantischer Hand). Dabei war der Übertritt zum neuen Glauben auch ein Infragestellen der Vormacht der katholischen Habsburger, eine Neubestimmung von ungarischer Identität und – zum Beispiel bei den siebenbürgischen Adligen – mit dem Anspruch verknüpft, die mit der Glaubensfreiheit gewährte ständische Selbstverwaltung ausüben zu können. Verständlicherweise versuchte Matthias II. nach der Krönung zum deutschen Kaiser 1612, den Widerstand der Stände in Siebenbürgen zu brechen und das Fürstentum in eine neue Abhängigkeit von Habsburg zu bringen. Das Ausspielen der siebenbürgischen Fürsten gegeneinander durch den Wiener Hof ließ 1619 die von Fürst Gábor Bethlen betriebene Belagerung Wiens scheitern, mit der er den protestantischen Aufstand der Böhmen zu Habsburgs Schwächung unterstützen wollte. Ebenso griff 1644 Siebenbürgens Fürst Georg (György) I. Rákóczi unter anderem zu den Waffen, um die evangelische Reformation in seinem Fürstentum gegen Habsburg zu verteidigen. Damit gab er eine Antwort auf die (katholische) Gegenreformation, die trotz Zusicherung der Religionsfreiheit durch Ferdinand II. im Frieden von Nikolsburg (Mikulov/Südmähren) 1621 und im Frieden von Preßburg (Pozsony) 1626 ab 1643 die ersten protestantischen Kirchen wegnehmen ließ. Die Gegenreformation gewann an Kraft unter Kaiser Karl VI. (1711-1740) und Kaiserin Maria Theresia (1740-1780), die das andauernde Bekenntnis zum Protestantismus als Verbrechen mit Geldstrafen, Zuchthaus, Galeerendienst und Stellungsbau (Ableistung von militärischen Schanzarbeiten und Errichtung feldmäßiger Befestigungsanlagen) ahndeten. Zudem gab es die Einweisung unbotmäßiger Gläubiger in Konversionshäuser (Zuchthäuser zur religiösen Bekehrung), gegebenenfalls mit sich anschließender Transmigration (Deportation), vorzugsweise nach Siebenbürgen (allein aus Kärnten wurden nachgewiesenermaßen 1.031 Personen deportiert; dabei galt für die Summe aller Deportierten, daß ihre Todesrate bei 30 Prozent lag).Hatte sich einst die Reformation hauptsächlich gegen die Priester gewendet und manche von ihnen zu Tode gebracht, so urteilte die Gegenreformation nicht nur die protestantischen Geistlichen ab, sondern richtete jeden, der sich dem katholischen Glauben verweigerte. Die Verfolgung der Protestanten dauerte im Habsburger Reich rund 150 Jahre und fand ihr Ende erst mit den Toleranzedikten für Ungarn vom 25. Oktober 1781 sowie für Siebenbürgen vom 8. November 1781 – die darin den Protestanten gewährte gesetzlich verbürgte, aber immer noch beschränkte Freiheit wurde im Alltag nur widerwillig beachtet; noch beim Landtag (nach ungarischer Lesart: Reichstag) von 1833 brachten die Protestanten sechzehn große Beschwerden wegen ihrer Unterdrückung durch den katholischen Klerus ein.
In ihrem Streben nach Glaubens- und Bekenntnisfreiheit setzten die Ungarn, mehr noch das siebenbürgische Fürstentum die Hoffnungen auf die antihabsburgischen Kräfte im westlichen Europa. Im Vertrauen auf ihr Erstarken wagte zum Beispiel Gábor Bethlen zweimal, gegen die Habsburger 1623 und 1626 zu Felde zu ziehen, was zu nicht mehr führte als zur Bestätigung der Bestimmungen des Wiener Friedens von 1606, mit dem der anti-habsburgische Aufstand unter dem siebenbürgischen Fürsten Stephan (István) Bocskai in Ungarn von 1605/06 beendet und dafür vom Wiener Hof zugestanden wurde: Bocskais Anerkennung als Fürst von Siebenbürgen, Gewährung der freien Fürstenwahl im Fürstentum sowie die verfassungsrechtliche und konfessionelle Gleichstellung aller Ungarn kalvinistischen oder lutheranischen Glaubens in Ungarn und Siebenbürgen mit den Katholiken.
In der Hoffnung auf eine anti-habsburgische Koalition gab es von siebenbürgischer und ungarischer Seite unter anderem auch informelle und geheime Kontakte zu Preußen (die Außenpolitik nahm für Ungarn der Wiener Hof wahr); zahlreich sind die überkommenen Berichte im Preußischen Geheimen Staatsarchiv mit den Beschwerden der Protestanten über die erduldeten Verfolgungen. Auch Vertreter der Stände suchten den Kontakt zu Preußen – damals wie auch später zum Beispiel im Schlesischen Krieg (1740-1742) als Teilereignis der Österreichischen Erbfolgekriege, mit denen die europäischen Mächte versuchten, Kaiserin Maria Theresia vom Habsburger Thron fernzuhalten, und danach noch im Bayerischen Erfolgekrieg (1778/79). So hoffte man, daß Habsburg in diesen Schwächephasen vielleicht auf das Königreich Ungarn und auf Siebenbürgen verzichten oder man zumindest eine Verbesserung der eigenen Position erreichen könnte. Man ging sogar soweit, daß auf dem Landtag (hier und folgend an Stelle der Habsburger Diktion auch als "Reichstag" gemäß der ungarischen Rechtsauffassung zu lesen) in Preßburg die Meinung vertreten wurde, daß mit dem Tod von König Karl III. ohne einen männlichen Nachkommen Ungarn das Recht der freien Königswahl zurückerlangt habe (denn das Land hatte die Pragmatische Sanktion, mit der für Habsburg die weibliche Thronfolge möglich wurde, für sich und die Nachfolge der ungarischen Könige nicht anerkannt – nach Habsburger Auffassung war eine solche Zustimmung von Seiten Ungarns auch nicht notwendig, da Ungarn kein selbständiges Völkerrechtssubjekt war). Doch gab es für diesen Vorstoß der (protestantischen) ostungarischen Delegierten ebenso wenig eine Landtagsmehrheit wie für ihren Personalvorschlag, man solle Ungarns Königsthron dem preußischen König anbieten. Da der Wiener Hof deutlich machte, daß die Privilegien der ungarischen Aristokratie durch eine weibliche Habsburger Thronfolge unberührt blieben, war die Mehrheit des Landtages schnell bereit, unter Verzicht auf einen selbst gewählten ungarischen König 1741 Maria Theresia zu unterstützen, und zwar auch militärisch bei der Sicherung der Reichsgrenzen und dann 15 Jahre später im Siebenjährigen Krieg bei dem Versuch der Kaiserin, Schlesien von Preußen zurückzuerobern.
Wenn auch die Inhalte der geheimen Verhandlungen zwischen Ungarn/Siebenbürgen einerseits und den verschiedenen westeuropäischen Mächten, hier: Preußen andererseits noch kaum bekannt sind, so zeigt dieser Überblick, daß es durchaus eine "preußische Frage" in der innerungarischen Politik gab und daß die Aufstände oder im Falle von Siebenbürgen die Feldzüge gegen Habsburg von mehrschichtiger Motivation getragen waren, wozu neben der Beseitigung der Unterdrückung des Landes nach dem Abzug der Osmanen auch die Religionsfreiheit als Speerspitze gegen den für Herrschaftszwecke instrumentalisierten Katholizismus der Habsburger und schließlich auch die Suche nach Verbündeten unter den europäischen Großmächten gehörten. Das gilt auch für die unter dem Begriff "(Rákóczischer) Freiheitskampf" zusammengefaßten Aufstände und Kriege von 1703 bis 1711, in deren Verlauf alle Stände im Kampf untereinander und im Kampf gegen Habsburg oder zu dessen Unterstützung erfaßt wurden, ferner die Leibeigenen um ihre Freiheit ebenso wie Freischärler-Gruppen und die Bewegung der Kurutzen um ihre eigenen Ziele kämpften, und schließlich stände- und die sonstigen Bevölkerungsgruppen übergreifend ein Religionskrieg tobte.
Die Aufständischen trugen dem reichsten Magnaten Ferenc II. Rákóczi, Sohn des von den Osmanen an der Ausübung des siebenbürgischen Fürstenamtes gehinderten Ferenc I. Rákóczi, die Führung des Aufstandes an, was dieser aber zunächst ablehnte, obwohl Ferenc nach Ländereibesitz und Vermögen den Habsburgern sicher ein ebenbürtiger Gegner hätte sein können; zumal er durch die neue Entwicklung besonders betroffen war: Verteidigung der Jahrhunderte alten Privilegien der feudalen Stände gegen den damit unvereinbaren absolutistischen Anspruch der Habsburger und gegen die sich abzeichnenden Aufstände der leibeigenen Bauern. Als Ferenc II. Rákóczi dann 1701 den Aufstand begann (Hauptforderung war das "nationale" und deshalb die Ungarn ständeübergreifend begeisternde Anliegen der Wiederherstellung des selbständigen Fürstentums Siebenbürgen), jedoch sein Hilfeersuchen an den in Erbfeindschaft den Habsburgern verbundenen französischen König Ludwig XIV. entdeckt wurde und er sich der Verurteilung wegen Hochverrats nur durch Flucht entziehen konnte, zeigten sich alsbald die "innerungarische" Probleme, die den hauptsächlich von Kleinadligen und den Hajducken getragenen Aufstand zum Scheitern verurteilten.
Denn vor der erstarkenden Kuruczenbewegung und der Forderung nach Abschaffung der Leibeigenschaft fürchtete der ungarische Hoch- und Kirchenadel erst recht um das Überleben des Ständesystems, auch wenn dessen ungeschmälerte Wiederherstellung der ungarische Landtag 1705 in Szécsény ebenso beschlossen hatte wie – in einem Rückgriff auf die Bestimmungen des Wiener Friedens von 1606 – einen unabhängigen ungarischen Staat mit freier Königswahl und außerdem ein selbständiges Fürstentum Siebenbürgen. Abgesehen von den für einen Krieg gegen die Habsburger fehlenden finanziellen Mitteln verminderte das Eigeninteresse derer, die um die Aufhebung der Leibeigenschaft kämpften, ihre Bereitschaft, sich für die Adligen zu schlagen, deren Ziel gerade die Beibehaltung der Leibeigenschaft war (der Beschluß des ungarischen Landtags von 1708, die Leibeigenschaft für alle kriegsteilnehmenden Leibeigenen aufzuheben, kam .angesichts der Auflösungserscheinungen der Kampfgruppen nach den vorangegangenen militärischen Niederlagen zu spät).
Aber auch die Front der Adligen war keineswegs einheitlich. Die "Kriegsgewinnler", die sich noch bei den ersten und eigentlich unerwarteten Erfolgen der Aufständischen diesen angeschlossen hatten, sprangen ebenso schnell bei den ersten Niederlagen ab. Das vergrößerte die Gruppe derer, die von Anbeginn an lieber durch Verhandlungen mit dem Kaiser in Wien ihre Privilegien sichern wollten – und der Wiener Hof scheute auch nicht davor zurück, entsprechende großzügige Avancen zu machen (Merke: In Liebesdingen – die es angesichts der zerrütteten Verhältnisse sowieso zwischen beiden Ländern nicht gab – und im Krieg – der nun tatsächlich herrschte – hat ein "Fair play" nichts verloren!).
Dieses Verfolgen der jeweils eigenen, aber (selbst angesichts der ebenso flammenden wie vergeblichen Aufrufe Rákóczis) keinesfalls "nationalen ungarischen" Interessen fiel um so leichter, als Ferenc II. Rákóczi ausschließlich vom Ausland aus den Ablauf der Geschehnisse beeinflussen konnte und sein Stellvertreter, selbst einer friedlichen Regelung mit den Habsburgern zugeneigt, unter Überschreitung der Befugnisse 1711 einen "Vergleich" oder vielleicht besser einen "Interessenausgleich" zwischen dem Wiener Hof sowie den klein- und großadligen ungarischen Ständevertretern schloß.
Erstgenannten wurde das seit 1687 bestehende Erbfolgerecht auf dem ungarischen Königsthron bestätigt, Letztgenannten gegen Abgabe des Treueides Amnestie gewährt und die ständische Selbstverwaltung, der ungestörte Besitz der Güter, die persönliche Steuerbefreiung und die Beibehaltung der Leibeigenschaft garantiert. Materiell hatten die besitzenden Stände also weitgehend ihre Rechte aus der Zeit vor der osmanischen Eroberung restituiert. Die feudalistischen Eigeninteressen, die dann allerdings gern als "nationale" Interessen ausgegeben wurden, hatten sich durchgesetzt, wobei es fraglich ist, ob Ungarn in der Lage gewesen wäre, ohne ausländische Hilfe gegen Habsburg bestehen zu können – zumal Rákóczis Freiheitskämpfe für Ungarns Infrastruktur eine schlimmere, zerstörerische Zeit waren, als es die zehnmal länger dauernde Periode der osmanischen Besetzung gewesen war (auch wenn dies rückblickend in Ungarn gerne verwischt wird).
Außerdem schienen Frankreich und Rußland an einer Unterstützung Ungarns allzumal nicht interessiert – doch mußte das machtpolitisch erstarkte Österreich die europäische Großmächtepolitik vorrangig mit ins Kalkül ziehen. Ungarn spielte dabei wegen seiner geographischen Randlage keine Rolle – Habsburgs Gegner würden sich ihm zuwenden, wenn sie den Wiener Hof nadelstichartig ärgern wollten, aber sie konnten damit wegen der räumlichen Entfernung (und der Isoliertheit Ungarns, das wie durch einen Riegel durch die Habsburger Monarchie von Westeuropa abgeschnitten wurde) keine eigenen territorialen Gewinne machen, die ihrem eigenen Kernland, sei es Frankreich, Rußland oder Großbritannien, Machtzuwachs brächten.
Anderseits war die Habsburger Monarchie eine europäische Zentralmacht; sie war mit ihren verschiedenen genealogischen Linien überall in Europa vertreten. Vor diesem Hintergrund lag es nahe, daß der Wiener Hof erst einmal Ruhe an der "Heimatfront" haben mußte, um sich der Politik der großen europäischen Mächte widmen zu können. Daß dafür der Interessenausgleich mit den Magnaten und den Vertretern der anderen Stände Ungarns benötigt wurde, war für den Wiener Hof das kleinere Übel, war doch die gefundene Lösung im Hinblick auf die absolutistische Herrschaftsausübung für die Habsburger Interessen komfortabel, weil eher mit den materialistischen Interessen der ungarischen Magnaten in Einklang zu bringen. Damit war auch der Weg frei für eine Modernisierung Ungarns im gemeinsamen Interesse Wiens und Budapests, wenn auch manche Reform fast mehr von Wien betrieben wurde als von den in alten Traditionen befangenen ungarischen Adligen (die ebenso wie die Kirchenfürsten in jeder Reform zuerst einmal einen Angriff auf ihre überkommenen Rechte witterten).
Die Reformzeit (ein "Kleiner Vormärz", sozusagen als ein Vorgriff auf die Zeit des ungarischen Vormärz’ ab 1825) leitete aus dem Absolutismus habsburgischer Prägung über in die Zeit des aufgeklärten Absolutismus (1765-1790), eine Zeit weitergehender Reformen, soweit es im Interesse des Wiener Hofes lag, und meistens lag es in dessen Interesse, sogar um die Modernisierungen zu beschleunigen. Bezeichnenderweise war Siebenbürgen unter habsburgischer Oberhoheit reformfreudiger, als es ein weitgehend nur am eigenen Wohlergehen interessierter Adel im ungarischen Kernland zuließ.
Trotz dieser Reformen, die die Stellung der Adligen kaum berührten, hatten sich diese letztlich für die nächsten 137 Jahre (bis zur 1848er Revolution) mit dem Erhalt ihrer Privilegien durchgesetzt. Habsburg hatte (nur) nominell ein Königreich erworben – denn der Habsburger Karl III. versprach noch mit Regierungsantritt 1711, Ungarn nach dessen eigenen Gesetzen zu regieren (Gesetzesartikel X/1791: Als unabhängiges Land darf Ungarn nur nach seinen eigenen Landesgesetzen regiert werden. Erweitert durch Artikel XII/1791: Das Gesetzgebungsrecht steht nur König und Landtag gemeinsam zu). Diese Zusage sollte für die Habsburger doch erst 1848 zur Nagelprobe werden, als König Ferdinand V. unter dem Eindruck der am 13. März in Ungarn ausgebrochenen Revolution nur fünf Tage später dem rechtmäßigen Begehren des in Preßburg/Pozsony (Bratislava) tagenden ungarischen Landtags nachgab und Graf Lajos Batthyány "nach Ungarns eigenen Gesetzen" zum ungarischen Ministerpräsidenten ernannte (vgl. oben Artikel X/1791) und am 11. April 1848 die vom Landtag beschlossene Unabhängigkeit des Königreiches Ungarn mit den dazu ausgearbeiteten Gesetzen bestätigte (vgl. oben Artikel XII/1791) – wie auch immer im übrigen das sich daraus ergebende Verhältnis Ungarns zur Habsburger Monarchie in Zukunft hätte ausgestaltet werden können oder müssen. Und eigentlich war das mutige Ergreifen dieser Chance durch Ungarn (wobei Ferdinand V. nach der Flucht seines Kanzlers Metternich mehr Angst vor den unter seinem Fenster revoltierenden Massen in Wien als vor den sich selbst mobilisierenden Ungarn im fernen Budapest hatte) vorrangig revolutionär hinsichtlich der Radikalität der Zwölf-Punkte-Forderungen, im übrigen aber ein – weil sich völlig im Rahmen der geltenden gesetzlichen Möglichkeiten bewegender und diese ausschöpfender – coup d’état (Staatsstreich).
Daß dann Habsburg noch 1848 diese Regelungen widerrief und unter Franz Joseph I. mit militärischer Gewalt schließlich 1849 die Zusage von 1711 brach, verschaffte ihm, eingekleidet in die wieder rigide absolutistische Herrschaftsform, den staatsrechtlichen Stand, den es bereits seit der Befreiung von Buda 1686 angestrebt und dann 1687 vom Landtag schon einmal zugebilligt bekommen hatte. Die seit dem Jahre 1711 unter dem Druck des (großgrund-)besitzenden Adels nicht gelöste Frage der (leibeigenen) Bauern und das sich allmählich im 19. Jahrhundert entwickelnde Problem der im ungarischen Königreich lebenden ethnischen Minderheiten blieb 1848/49 ungelöst und trug zu der Sprengkraft bei, die letztlich die k.u.k. Monarchie 70 Jahre später endgültig beseitigte.
Informationen zum Vortrag von
Dr.
Norbert SPANNENBERGER
"Zwischen Kosovo
und Ungarn – die Serben in Ungarn nach der großen Wanderung
(1690-1720)"
am 30. September 2010
Bereits nach der gegen die Osmanen verlorenen (ersten) Schlacht auf dem
Amselfeld (1389) begann die nach Norden gerichtete Flucht der
griechisch-orthodoxen Serben vor der osmanischen Besetzung des Balkans. Die
Fluchtbewegung hielt in unterschiedlicher Intensität über die
folgenden Jahrhundert an und gipfelte in der "großen Wanderung"
in den Jahren 1690 bis 1720 (parallel mit der Zurückdrängung der
Osmanen nach ihrer fehlgeschlagenen Eroberung Wiens 1683 und der
Rückeroberung des osmanisch besetzten Ungarns und des nördlichen
Balkans durch die Truppen der Heiligen Liga – besiegelt in den Friede
nsschlüssen
von Karlowitz 1699 und Passarowitz 1718) – vgl.
dazu auch die vorstehende Vorschau auf den Vortrag von Herrn Prof. Dr.
László Marjanucz.
Zur bekanntesten serbischen Auswanderungswelle kam es 1690/91 unter dem
Patriarchen Arsenije III. Čarnojević (geb.
um 1633 bei der montenegrinischen Königsstad
Cetinje; gest. am 2
7. Oktober 1706 in Wien) aus dem serbischen
Kerngebiet des (altserbischen, heute kosovarischen)
Amselfeldes (Peć) sowie ferner aus
(süd-)bosnischen Gebieten. Hintergrund war, daß die
Habsburger Truppen
bei der Rückeroberung des
Balkans zwar den sich zurückziehenden osmanischen
Einheiten nachsetzten, ab
er ihre Gebietsgewinne nicht dauerhaft sichern konnten und sich deshalb
nach Norden über die Save zurückzo
gen;
damit war die ortsansässige Bevölker
ung
südlich der Save schutzlos
den osmanischen Repressalien
ausgesetzt. Denn die Serben hatten sich – nicht ohne erheblichen Druck der
Habsburger auf Arsenije nach der Eroberung von
Peć – den Habsburgern als Alliierte verpflichtet
und stellten etwa 20.000 Mann; allerdings wurde das gemeinsame Heer im Winter
1689 von den Osmanen bei Skopje geschlagen.
Arsenije begann daraufhin seinerseits, sich mit 90.000 Gefolgsleuten Richtung
Norden zurückzubewegen, und erzielte im Juli 1690 in Belgrad die
Bereitschaft der Serben, weiterhin als Alliierte an der Seite Habsburgs zu
kämpfen (gegen Zusicherung der Religionsfreiheit und Aufhebung der
Leibeigenschaft); diese und andere Privilegien (u. a. innere Autonomie, Steuer-
und Zollbegünstigungen) gewährte der Habsburger Kaiser Leopold I.
in
seinem Edikt vom 21. August 1690 ausdrücklich
gegen die Verpflichtung zum Wiederaufbau der kriegsverwüsteten Gebiete
span> zu, so daß
die Serben unter Arsenijes Führung die osmanenbefreiten Gebiete
des südlichen Ungarns (Wojwodina) besiedelten, sich als Grenzsicherungstruppen
dort und an der Militärgrenze
Kroatiens (damals in Personalunion mit dem ungarischen Königtum
verbunden) verdingten und im übrigen
auch Siedlungen im ungarischen Kernland gründeten (
so wurde z. B. das nahe Budapest gelegene Szentendre/dt. St. Andreas/serb. Sentandreja von 6.000 exilierten Serben übernommen, denen sich bald weitere
Flüchtlinge aus den dalmatinischen Küstenregion
en,
aus Bosnien und aus Griechenland anschlossen). Ihre
Hoffnung auf die – nicht zuletzt bei den Ungarn erwünschte –
Rückkehr in die Heimatregionen wurde durch den Frieden von Karlowitz
zerstört, als ihre Herkunftsgebiete dauerhaft der osmanischen Vorherrschaft
überantwortet wurden.
So bekannt auch diese Entwicklung ist, schreibt Dr. Spannenberger in einer Vorschau auf seinen Vortrag, so unterlag dieses Kapitel serbisch-ungarischer Beziehungen doch erheblichen Fehldeutungen. Nach ungarischem Verständnis begann damit eine Entwicklung, die in den Augen der Ungarn zu separatistischen Bestrebungen der Serben führte, weshalb eine Integration der Serben in Ungarn stets abgelehnt wurde. Das Bild des "unbändigen" und "gewalttätigen Raitzen" (Name abgeleitet vom Fluß Rasca bzw. vom balkanischen Volk der Rascier, einem kleinen selbständigen Königtum zwischen Morava, Donau, Sau und Drin, welches im 14. Jahrhundert von den Osmanen unterjocht wurde) wird bis zur heutigen Zeit in Ungarn auf deren vermeintliche Einwanderung nach der Osmanenherrschaft zurückgef ührt.
Doch woher kommt diese Deutung, und läßt sie sich im Spiegel historischer Quellen bestätigen? In seinem Vortrag will Dr. Norbert SPANNENBERGER ( Wissenschaftlicher Mitarbeiter am GWZO an der Universität Leipzig; Vizepräsident der DUG) Klischees und Stereotypen in diesem Kontext hinterfragen und alternative Erklärungen liefern.
K.R.
Informationen zu den Vorträgen von Dr. Krisztián UNGVÁRY
"Die ungarische 'Judenfrage' in der Horthy-Zeit" und
"Der Antisemitismus im Ungarn der Horthy-Zeit (1919-1945)"
am 15. November bzw. am 16. November 2010
Der ungarische Historiker Dr. Krisztián Ungváry vom 1956er Institut in Budapest stellt unter diesen Überschriften die Haltung von Politik, Verwaltung und Bevölkerung gegenüber der jüdischen Minderheit in der Horthy-Zeit dar. Mit dieser Einführung sollen einige Eckdaten festgehalten werden, innerhalb deren sich Ungarn von 1919 bis 1945 entwickelte, und mancher der im folgenden genannten Aspekte scheint, ohne den Ausführungen Dr. Ungvárys vorgreifen zu wollen, nur vordergründig nichts mit dem Thema zu tun zu haben.
Vor dem Hintergrund, daß Ungarn im 20. Jahrhundert das erste Land war, welches antijüdische Gesetze (z. B. bereits in den frühen 20er Jahren Beschränkungen im Hochschulzugang und im Studium) erließ, deutet dies auf das Vorhandensein früher faschistischer Tendenzen in Staat und Gesellschaft des Ungarns der damaligen Zeit, ohne daß diese Entwicklung in eine breite Massenbewegung mündete. Die von 1921 bis 1931 von der ungarischen Regierung unter Ministerpräsident István Bethlen geschaffenen staatlichen Rahmenbedingungen unterstützten ein autoritäres System einerseits mit einer Mischung aus konservativ-reaktionären bürgerlichen Einstellungen und anfänglich königstreu-restaurativen Elementen und andererseits mit diktatorischen, teilweise faschistisch konnotierten Anwandlungen.
Holger Fischer beschreibt das damalige ungarische Staatswesen in seiner "Kleinen Geschichte Ungarns" (1. Aufl. 1999) auf Seite 180 als ein System mit der von konservativer Gesetzlichkeit verliehenen "Färbung eines Rechtsstaates" in einem formalen und äußerlichen Sinne, "in dem das Parlament faktisch machtlos war". "Agressive revisionistische und irridentistische Parolen, vermischt mit chauvinistischen Überzeugungen, führten zu einer eklatanten Überhöhung alles Ungarischen und einem Kulturdünkel. Liberalismus, Demokratie und natürlich der Sozialismus galten als dem ungarischen Wesen fremd und wurden heftig abgelehnt."
Der Antisemitismus speiste sich in der Bevölkerung aus einer Reaktion auf den Trianon-Vertrag (unterzeichnet am 4. Juni 1920) und ihrer weiten Verarmung als Folgen der Niederlage im Ersten Weltkrieg und des Rückstroms der ungarischen Bevölkerung aus den verlorenen zwei Dritteln des vormals ungarischen Territoriums, mehr noch aber aus der Tatsache, daß zahlreiche jüdische Politiker das kurzzeitige Intermezzo einer Räterepublik unter Béla Kun (21.03. bis 01.08.1919, unter der Besetzung Ungarns durch rumänische Truppen zusammengebrochen) in führenden Positionen unterstützten und damit sich in der Bevölkerung die stereotype Gleichsetzung von Bolschewiken und Juden verankert hatte. Träger dieses Antisemitismus und empfänglich für faschistische Bestrebungen war vor allem das durch diese Ereignisse verarmte oder sich seiner Vorrechte beraubt sehende Bürgertum, die von ihm gestellte Beamtenschaft und die militärische Elite (soweit nicht zum Teil Bürgertum und Offizierskaste sowieso gleichzusetzen war bzw. die führenden Positionen im Militär vom Adel und Kleinadel besetzt wurden).
Diese Einstellung wurde durch die offizielle Propaganda verstärkt, die die unteren Bevölkerungsschichten von der staatlichen Unfähigkeit, die sozialen und wirtschaftlichen Probleme lösen zu können, mit dem Hinweis auf die alleinige Verursachung allen Übels durch die Räterepublik und den Trianon-Vertrag ablenkte. Die Gegenrevolution im Herbst 1919 durch zwei jeweils nur wenige Tage überlebende gewerkschaftlich bzw. bürgerlich orientierte Regierungen (Gyula Peidl und István Friedrich) hatte sich selbst diskreditiert und fiel als Hoffnungsträger aus.
Als dieser erschien Admiral Miklós von Horthy. Der Einzug der Nationalen Armee unter seinem Kommando in Budapest (16.11.1919) machte der Beseitigung der (schon Monate zuvor zusammengebrochenen) Räterepublik augenfällig und wurde nur noch übertroffen vom Ende der schmachvollen rumänischen Besetzung Budapests: Beides zusammen wurde dann geschickt in der Person Horthys und seiner – mit Gewaltandrohungen erzwungenen – Wahl zum Reichsverweser (1. März 1920) überhöht; das Amt des Reichsverwesers institutionalisierte wieder das alte – vorübergehend durch die Räterepublik abgeschaffte – und nur noch des Königs ermangelnde ungarische Königtum, welches Horthy die – wenn auch nur abgeleitete – höchste, fast sakrale (königliche All-)Macht verlieh, zu deren Absicherung er sich zum Sammelpunkt aller nicht an der Revolutionsregierung beteiligten militärischen Kräfte aufgebaut hatte. Seine ihn stützenden Kräfte waren der verarmte mittlere Adel, die Offiziere unter Führung des späteren Ministerpräsidenten Gyula Gömbös (1932-1936), Teile des Bürgertums sowie die Großgrundbesitzer und die Großindustrie.
Horthy verstand es in der Folgezeit, das Land durch die Fährnisse der Zwischenkriegszeit bis zu seinem einseitig am 15. Oktober 1944 verkündeten Waffenstillstand zu lavieren. So konnte Ungarn sogar vorübergehend Zuflucht für die von den Eisernen Garden in Rumänien verfolgten Juden sein. Doch was eine gewisse politische Unabhängigkeit suggeriert, wird überdeckt von einer Entwicklung, in der er sein Land immer enger an das Dritte Reich binden mußte. Seine Konzessionen an die verschiedenen politischen Kräfte im Inland und die ihn bedrängende deutsche Reichsregierung, seine mit dem Kriegseintritt teuer erkauften Erfolge der beiden von Hitler gelenkten Wiener Schiedssprüche (02.11.1938 und 30.08.1940), mit denen Teile des im Trianon-Vertrag verlorenen ungarischen Königreiches wieder Ungarn zugeschlagen wurden, seine Pyrrhus-Siege in dem von Hitler meisterhaft beherrschten gegenseitigen Ausspielen Ungarns und Rumäniens zeigten schon früh die Grenzen der von Horthy betriebenen Politik und offenbarten letztendlich seine Ohnmacht bei der am 19. März 1944 begonnen Besetzung Ungarns durch deutsche Truppen.
Die folgenden sieben Monate war die Zeit des ungarischen Holocausts, die Zeit des Pfeilkreuzler-Terrors und der reichsdeutschen Besatzungstruppen, die Zeit, in der das Land in seinen bereits durch die Vorkriegsentwicklung vorgezeichneten Untergang schlitterte. Ihn konnte auch Horthys vorerwähnte Waffenstillstandsproklamation vom 15. Oktober 1944 (nach Geheimabkommen mit der Sowjetunion) nicht abwenden, weil er sie sofort auf Zwang der deutschen Besatzungstruppen und der Pfeilkreuzler widerrufen mußte. Horthys anschließende Internierung in Reichsdeutschland beendete die ungarische Zwischenkriegs- und Weltkriegsära, die allgemein mit seinem Namen assoziiert wird. Danach kam die Niederlage und am 20. Januar 1945 das Waffenstillstandsabkommen, das die in den befreiten Gebieten gebildete Provisorische Regierung Ungarns mit den Alliierten abschloß. Der letzte deutsche Soldat verließt Ungarn am 04. April 1945.
Horthys Rolle in den verschiedenen Stadien der Entwicklung ist oftmals untersucht worden. Dabei oszilliert sein Bild vor allem bei der Betrachtung seiner tatsächlichen oder vermeintlichen Einstellung zur 'Judenfrage', einer Einstellung, die verdunkelt ist durch den erst ab 15. Mai 1944 begonnenen massenhaften Abtransport der ungarischen Juden in die reichsdeutschen Vernichtungslager – begonnen unter deutscher Besatzung nach nur kurzer, aber intensiver Vorarbeit Eichmanns und durchgeführt mit tatkräftiger Unterstützung der ungarischen Gendarmerie und Verwaltung, also nicht nur der Pfeilkreuzler. Nach überwiegender Meinung wurden mehr als 440.000 ungarische Juden deportiert (übrigens mit ihnen auch 50.000 Zigeuner), vor allem aus den ländlichen Gebieten und Kleinstädten und auch nicht ohne stillschweigendes Einverständnis einiger dort lebender ungarischer Bevölkerungsgruppen, zum Teil auch durch Mithilfe aus der Mitte der Bevölkerung. Die 200.000 Budapester Juden im Ghetto und in den von Mitarbeitern ausländischer Botschaften eingerichteten und als exterritorial deklarierten Schutzräumen konnten dagegen zum größten Teil und auch mit Unterstützung von Gruppen der Budapester Bevölkerung überleben.
K.R.
Historischer Überblick zum Vortrag von Prof. Dr. Konrad GÜNDISCH
"Die Zips und Siebenbürgen unter den ungarischen Königen des Mittelalters – ein Vergleich"
am 06. Dezember 2010
Wenn auch durch die bewußte Ansiedlung deutscher Auswanderer – vor allem durch die ungarische Krone, aber auch durch die Magnaten – und die Anwerbung bestimmter Berufsgruppen viele Ähnlichkeiten zwischen den beiden Regionen Zips und Siebenbürgen in Bezug auf den bestimmenden Einfluß der dort siedelnden Deutschen bestanden, so waren beide – durch die Karpaten als ihre natürlichen Grenzen bestimmt – dennoch nicht rein deutsch, sondern auch deutsch besiedelt; das jeweilige deutsche Ethnikum kam aus dem ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit dem Ziel der (landwirtschaftlichen) Bodennutzung und der Ausbeutung der Bergschätze. Dennoch zeigten und erhielten sich bei den Siedlern Unterschiede in ihrer geographischen Herkunft, demzufolge auch Unterschiede in ihrer hortikulturellen Betätigung, in ihrem Recht (Sachsenspiegel; Schwabenspiegel), in ihren Sitten und (nicht nur kirchlichen Festtags-)Gebräuchen sowie in ihren sprachlichen Ursprüngen (Bewahrung von Dialektbegriffen; Weitergabe von regionalen Erzählungen und Märchenmotiven), teilweise in der Religionszugehörigkeit und nicht zuletzt in einer beruflich bedingten Binnenorganisation. Nicht allein deshalb, aber auch durch die geographische Lage der Zips einerseits und Siebenbürgens andererseits ergaben sich unterschiedliche Einflüsse, was sich geschichtlich darin zeigt, daß die Überlebensfähigkeit der deutschen Minderheit in ihrer ursprünglichen Ausdehnung in der Zips über die Jahrhunderte gefährdeter als in Siebenbürgen erschien – eine Schlußfolgerung, die sich der Referent so allerdings nicht zu eigen machen will.
Die genannten Unterschiede sind nach Auffassung des Referenten allerdings als eher geringfügig zu erachten, zumal sie durch das wirkmächtigere Ziel der ungarischen Krone überdeckt oder nivelliert wurden, nämlich das Königreich durch die Besiedlung mit Ausländern zu stärken und wirtschaftlich aufblühen zu lassen – und diesem Ziel entsprach auf Seiten der Siedler ihr Wunsch nach einem starken, ihre (Sonder-)Rechte schützenden König, der ihre Loyalität dadurch förderte, daß er zum Beispiel in der Zips von Anfang "deutsche" Verwaltungszentren mit dem Recht der Selbstverwaltung, einer eigenen Rechtsprechung und einer eigenen Kirchenverwaltung gründete, ebenso wie er Siedlungszentren zur militärischen Verteidigung ausbauen ließ.
Diesen drei Säulen – eigenes Zentrum für Verwaltung und Rechtsprechung (Sitz in Leutschau, ungar. Locse, slowak. Levoca, erstmals 1249 als Leucha erwähnt und einst die drittgrößte Stadt im Königreich Ungarn); eigene Kirchenverwaltung (Sitz in Kirchdrauf [erstmals urkundlich ebenfalls 1249 als 'Kirchdorf' erwähnt] in der nördlichen Zips – ungar. Szepesváralja, slowak. Spišské Podhradie, poln. Podgrozdie) und Kirchdrauf gegenüber das militärische Zentrum der Zipser Burg (ungar. Szepesi vár oder Szepesvár, slowak. Spišský hrad) unter einem eigenen Burggrafen – stand in Siebenbürgen eine Machtkonzentration in einem einzigen Zentrum gegenüber, nämlich in Hermannstadt (ungar. [Nagy]Szeben, rumän. Sibiu). Wahrscheinlich als Neugründung ab 1147 mit deutschen Auswanderern neben einer fortbestehenden älteren Siedlung bevölkert, findet der Ort erstmals 1191 urkundliche Erwähnung als Sitz einer Propstei 'praepositum Cibiniensem', 1223 auch als Ortschaft 'villa Hermanni'.
Hermannstadt war Sitz der bis 1878 bestehenden Selbstverwaltung der Universitas Saxonum [ungar. szász közösség], das heißt der Gemeinschaft oder Gesamtheit [lat. Universitas] des deutschen [unter dem Pars-pro-toto-Namen "sächsisch" geführten] Ethnikums (vgl. dazu ähnlich im ungarischen Kernland, wo mit dem Name der "Schwaben" [ungar. svábok] alle Siedler aus deutschen Landen bezeichnet werden]. Diese siebenbürgisch-"sächsische" "Nationenuniversität" entsprach der politischen Einheit und Unabhängigkeit der Gesamtheit der deutschsprachigen Siedler, wie es diese zugleich umschrieb, und grenzte sie gleichzeitig gegenüber den beiden übrigen, ebenfalls ständisch-politisch organisierten Machtfaktoren in Siebenbürgen, dem ungarischen Adel und den Szeklern, ab. Bezeichnenderweise und ihre Unabhängigkeit betonend, weil die einstige Ansiedlung des "sächsischen" Ethnikums vom ungarischen König veranlaßt und im Fortbestand rechtlich abgesichert worden war, unterstand deshalb die siebenbürgische römisch-katholische Kirche dem Erzbischof in Gran/Esztergom, nicht dem Bischof von Siebenbürgen, der in Weißenburg (entsprechend der slawischen Bezeichnung 'Balgrad', später 'Karlsburg' genannt – ungar. Gyulafehérvár, rumän. Alba Iulia) residierte (gegen dessen Versuch, selbst den Abgabe-Zehnten zu beanspruchen, kam es 1277 zum Aufstand der sächsischen Nationenuniversität).
Dem Referenten soll die Darstellung der Besonderheiten der weiteren Entwicklung deutschen Siedlertums in Siebenbürgen vorbehalten bleiben, die mit der Ansiedlung von hospetes (damals noch unter König Géza [1141-1162] als Flandrenses oder Theutonici heimisch gemacht) begann, sich im Nebeneinander mit den Herrschafts- und Organisationsstrukturen der Szekler entwickelte und wie diese der auch wehrhaften Besiedlung Siebenbürgens diente (als Beispiel einerseits der Feldzug des Gespans von Hermannstadt gegen das nordbulgarische Vidin [ungar. Budyn/Budin; bulgar. B(a)din; byzantin. Widini; rumän. Diiu]) zur Abwehr des Ausgreifens der byzantinisch-orthodoxen Herrschaft Konstantinopels nach Norden, als weiteres Beispiel die Entwicklung des Topos eines militärischen Bollwerks der Christenheit, bei dem Siebenbürgen das Glacis war, auf dem die Reiterhorden der Ungläubigen aus dem Osten – wie Petschenegen, Mongolen, Kumanen, Jazygen, Tataren und später auch die Osmanen – aufgehalten und bekämpft wurden: Als östlichste Vorhut der zur Verteidigung bereiten westlich-christlichen Kultur gilt der Pfingstwallfahrtsort Schomlenberg (ungar. Csíksomlyó, rumän. Sumuleu) mit ihrer der Legende nach von einem Tatarenpfeil durchbohrte Marienstatue, und Papst Eugen IV. nannte Hermannstadt 1438 die Verteidigungsbastion der gesamten Christenheit [im Kampf gegen die belagernden Osmanen]).
Die weitere Entwicklung des deutschen Siedlertums war gekennzeichnet durch die gerichts- und verwaltungsmäßige Gliederung in "Stühle" (ungar. székek, lat. sedes) zur Abgrenzung ihrer territorialen Kompetenzbereiche gegenüber den autonomen Siedlungsgebieten der Szekler (und der Kumanen) und den von diesen vorgenommenen Ausgründungen aus ihren teils überkommenen, teils sich territorial verschiebenden Stühlen. Die Zusammenfassung der Stühle im Sinne einer territorialen Neugliederung, damit ihre Bevölkerungen "ein Volk sein mögen", und ihre Unterstellung unter die alleinige Oberhoheit des vom ungarischen König aus dem ungarischen Adel ernannten und vom siebenbürgischen Woiwoden unabhängigen Hermannstädter Gespans (des militärischen Oberbefehlshabers und obersten Verwaltungsleiters) führte zur Bewilligung der "Hermannstädter Freiheit" (Andreanum, auch Andreanischer Freibrief von 1224), welche die königliche Bestätigung und Vereinheitlichung der vorhandenen Autonomierechte darstellte (freie Wahl der Dorfrichter und Priester; Freiheit der gesamten Bevölkerung von jeglicher grundherrlichen Abhängigkeit).
Nicht unwichtig in dieser frühen Entwicklungsphase war die Episode einer vermeintlichen Sicherung Siebenbürgens durch Ansiedlung (1211) des aus dem Heiligen Land vertriebenen Deutschen Ritterordens im Burzenland und dessen alsbaldige Ausweisung (1225) unter König Andreas (András) II. Alle diese Ereignisse schufen die Grundlage, auf der sich die sächsische Nationenuniversität zu ihrer mittelalterlichen Blüte entwickelte und die Zeiten als Selbstveraltungseinheit bis 1878 überdauerte.
Wichtige Ereignisse aus der späteren Zeit wird der Referent zusätzlich erläutern – bis hin zu den Vergleichen, die sich aus der Entwicklung der Zipser Region ergeben. Dort hatten die Einwohner im 13. Jahrhundert zusätzlich und parallel zu der eigenen geistlichen Organisation, der Bruderschaft der 24 königlichen Pfarrer, die politische Organisation vom "Bund der 24 Zipser Städte" mit einer eigenen, an den königlichen Freistädten orientierten Selbstverwaltung geschaffen. Eine einheitliche Rechtsanwendung war ab 1370 durch das Zipser Recht (die "Zipser Willkür") gewährleistet.
Der vorgenannte Bund wurde 1412 aufgelöst, als König Sigismund einen von Polen gewährten Kredit durch Verpfändung der wirtschaftliche Nutzung und der Steuereinnahmen von 13 Zipser Städten besicherte. Damit wurde allerdings deren Selbstverwaltung nicht eingeschränkt, denn rechtlich gehörten die Städte weiter zum ungarischen Königreich. Die Interessenaufteilung zwischen Polen und Ungarn erwies sich sogar als äußerst belebendes Moment für einen ungeahnten wirtschaftlichen Aufschwung der 13 dann in einem eigenen Bündnis organisierten Städte, von dem die nicht verpfändeten elf restlichen Zipser Städte nicht nur nicht profitieren konnten, sondern der in der Folgezeit nicht einmal die überkommenen Privilegien der elf Städte sichern half. Deren Bedeutungsverlust ging einher mit einem wirtschaftlichen Niedergang und einem (Ver-)Schwinden des deutschen Einflusses.
Die DUG freut sich, nach längerer Zeit wieder einmal als Referenten Herrn Hon.Prof. Dr. Konrad GÜNDISCH für einen Vortrag in Berlin gewonnen zu haben. 1948 in Hermannstadt/Sibiu geboren, war er nach dem Studium der Geschichte an der Universität in Klausenburg/Cluj Napoca daselbst von 1971 bis 1984 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte und Archäologie tätig. Nach seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland war er 1985 und 1986 Wissenschaftlicher Mitarbeiter erst in der Forschungsstelle für Personalschriften an der Mainzer Akademie der Wissenschaften., sodann bis 1991 am Historischen Seminar der Universität Tübingen. 1989 wurde er promoviert. Von 1991 bis 1993 arbeitete er als Referent für transsilvanische Forschung an dem in Stuttgart befindlichen Institut für Auslandsbeziehungen und als Leiter der Siebenbürgischen Bibliothek im Landeskundlichen Dokumentationszentrum Gundelsheim. 1993 wechselte Dr. Gündisch nach Oldenburg, wo er im 'Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa' als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig wurde und derzeit Leiter des Wissenschaftsbereichs Geschichte ist, außerdem an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Lehraufträge wahrnimmt.
K.R.
Gemeinsamer historischer Überblick zu den Vorträgen von Dr. Levente PÜSKI
a) "Horthy und die politische Elite – das System des Horthy-Regimes im Ungarn der Zwischenkriegszeit"
am 10. und am 11. Januar 2011,
b) "Die Aristokratie in Ungarn in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts – der lange Abschied von politischer und wirtschaftlicher Macht"
am 12. Januar 2011
a) Horthy und die politische Elite – das System des Horthy-Regimes im Ungarn der Zwischenkriegszeit
Am 1. März 1920 wählte die ungarische Nationalversammlung Admiral Miklós Horthy zum Reichsverweser und damit zum Staatsoberhaupt des mit seiner Wahl wieder als Königreich ausgewiesenen Ungarns, nachdem der österreichisch-ungarische Doppelmonarch Karl als österreichischer Kaiser Karl I. am 11. November 1918 und als ungarischer König Karl IV. am 13. November 1918 auf die Ausübung der Staatsgeschäfte verzichtet hatte (nach seiner Auffassung konnte ein 'Monarch von Gottes Gnaden' nicht zurücktreten) und die kurzlebige ungarische Räterepublik (21.03.-01.08.1919) ebenso gescheitert war, wie es die zwei späteren fehlgeschlagenen Versuche König Karls 1921 waren, der in seiner Person Ungarns Monarchie neu begründen wollte und die Reichsverweserschaft dem früheren Gefolgsmann und mittlerweile zum Konkurrenten gewordenen Horthy, der inzwischen an den fast königlichen Befugnissen größten Gefallen hatte, zu entwinden suchte (Karls zweiter Restaurationsversuch endete mit seiner kurzen Internierung und der anschließenden Deportation ins Exil auf Madeira).
Karls Versuche beruhten auf der völligen Fehleinschätzung der politischen Situation, denn noch vor der – nicht ohne politisch-militärischen Druck auf das Parlament abgelaufenen – Wahl Horthys, die mit mit 131 von 134 Stimmen zu seinen Gunsten ausging, hatten zwei hauptsächlich vom Adel gestellte Gruppierungen gegeneinander um die Meinungsführerschaft gerungen: die Legitimisten, die Karl trotz seines Verzichts vom 13. November 1918 für den unverändert rechtmäßigen und deshalb wieder einzusetzenden König hielten, und diejenigen, die auf Präzendenzfälle in der ungarischen Geschichte zurückgriffen, wonach bei Wegfall einer Herrscherdynastie (hier der Habsburger, deren Anspruch nach Karls Verzicht als verwirkt anzusehen sei) die freie Wahl eines neuen Königs und damit die Begründung einer neuen Dynastie den Ausweg bot. Diese Wahl sei mangels eines Königsgeschlechts zwar vorübergehend verzögert, doch könnten die königlichen Befugnisse während der Thronvakanz durch einen Verwalter wahrgenommen werden. Diese Auffassung setzte sich durch und schuf vollendete Tatsachen, die den Legitimisten ihre Machtbasis entzogen (was dem sich in der Schweiz aufhaltenden Karl in voller Tragweite nicht bewußt war, weil die Legimisten auf die [Fort-]Wirkung des Karl zuteil gewordenen Gottesgnadentum vertrauten, ihm entsprechende Hoffnungen auf die Rückkehr zur Königswürde machten und ihn zu instrumentalisieren hofften).
Vor diesem geschichtlichen Ausgangsszenario wird Dr. Püski, gestützt auf seine – 2006 nur auf ungarisch erschienene – Monographie über das Horthy-System (A Horthy-rendszer), das rechtliche und machtpolitische Verhältnis des Reichsverwesers gegenüber dem ungarischen Parlament darlegen. Tatsächlich machte Horthy von seinen Machtbefugnissen, die sich anfangs zudem fast ausschließlich auf Repräsentationspflichten beschränkten, in den ersten Jahren nur in begrenztem Umfang Gebrauch und überließ vor allem das politische Tagesgeschäft den Ministerpräsidenten – vielleicht auch, weil er als Gegenspieler zu König Karls Restaurationsversuchen, wenn nicht gar als der entscheidende Verhinderer, wahrgenommen wurde und deshalb ins Kreuzfeuer der Kritik seitens der Königstreuen geriet. Doch half ihm die selbst nur repräsentative Wahrnehmung, aber faktisch doch die Ausübung von oberster Staatsgewalt, daß er im Laufe des ersten Jahrzehnts nach seiner Wahl die Öffentlichkeit an seine Person und seine Funktion gewöhnte und sich deshalb trotz des autokratischer werdenden Regierungsstils immer mehr zu so etwas wie einer Integrationsfigur entwickeln konnte.
Anfang der 1930er Jahre begannen die verschiedenen konservativen und rechtsextremen politischen Gruppen , ihn stärker in die politischen Auseinandersetzungen hineinzuziehen und um seine politische Gunst zu buhlen. Der Referent wird darlegen, daß sich Horthy vom Rechtsradikalismus abgrenzte – zwar vorsichtig, aber nachdrücklich und unmißverständlich, wie er überhaupt jeglicher Radikalität abhold war: Das lag in seiner konservativen Gesinnung, seiner humanistischen Bildung und seiner religiösen Überzeugung begründet. So ist belegt, daß Horthy radikalen Forderungen, vor allem in ihren konkreten Ausformulierungen zum Beispiel gegen die jüdische Bevölkerung, mit Unverständnis begegnete und sie für unvereinbar mit seinem Menschenbild hielt. Dies trug dazu bei, daß Horthy sich nach den Wahlen von 1939, die ein Erstarken der Rechtsradikalen mit sich brachten, erfolgreich gegen deren Beteiligung an der Regierungsmacht wandte.
Wie Mitte November 2010 bereits Dr. Krisztián Ungváry in dieser Vortragsreihe der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft hatte darlegen können, konnte Horthy seine Position zwischenzeitlich festigen, nachdem es ihm in den zurückliegenden Jahren gelungen war, Ungarn durch die Fährnisse der Zwischenkriegszeit zu lavieren und durch die von Hitler bestimmten Wiener Schiedssprüche von 1938 und 1940 Teilrevisionen der durch den Trianon-Vertrag erlittenen Territorialverluste zu erreichen – allerdings zum Preis, daß Ungarn sich immer enger an Hitlerdeutschland binden mußte. Sein Versuch, obwohl Hitlers Bundesgenosse, so doch zu dessen Lasten Separatfriedensabkommen zu erreichen, scheiterte an der Halbherzigkeit und Inkonsequenz der wechselnden Kontaktaufnahmen zur Sowjetunion bzw. zu den westlichen Alliierten (mochte aber nach Kriegsende mit dafür ausschlaggebend gewesen sein, daß gegen Horthy kein Kriegsverbrecherprozeß in Übeeinstimmung mit Stalins Auffassung geführt wurde und er bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen nur als Zeuge auftreten mußte).
Diese Hitler nicht verborgen gebliebenen Versuche einer Schaukelpolitik Horthys und der Regierung Kállay zwischen Reichsdeutschland und dessen Feinden ließ Hitlers Verdacht einer wachsenden Unzuverlässigkeit des ungarischen Verbündeten zur Gewißheit werden; er antwortete mit der Besetzung Ungarns durch die reichsdeutsche Armee am 19. März 1944 (dieses späte Datum markierte zugleich den Beginn des ungarischen Holocausts). Auf die von Horthy mit der Sowjetunion am 11. Oktober 1944 geschlossene vorläufige Waffenstillstandsvereinbarung folgte vier Tage später der von Horthy einseitig ausgerufene Waffenstillstand. Horthy wurde unverzüglich am 15. März 1944 unter Hausarrest gestellt und noch vor seiner Deportation nach Süddeutschland von der deutschen Besatzung und den Pfeilkreuzlern gezwungen, die Waffenstillstandserklärung sofort zu widerrufen und den Pfeilkreuzler Sálasi als Regierungschef einzusetzen.
Damit war die militärische Niederlage Ungarns besiegelt (wenn auch die letzten reichsdeutschen Soldaten erst am 4. April 1945 ungarischen Boden verließen), und die als Zwischenkriegszeit begonnene Periode, die schließlich über 24 Jahre reichte und fast ausschließlich von der Person des Reichsverwesers geprägt worden war, fand ihr Ende. Sie wird als Horthy-Zeit oder Horthy-System erinnert.
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b) Die Aristokratie in Ungarn in der ersten Hälfte des Zwanzigsten Jahrhunderts – der lange Abschied von politischer und wirtschaftlicher Macht
Noch am Anfang des 20. Jahrhunderts kann nach Auffassung des auf die Erforschung des ungarischen Adels spezialisierten Historikers und Dozenten am Institut für Geschichte der Universität Debrecen, Dr. Levente PÜSKI, die Aristokratie als (eine) Elite innerhalb der ungarischen Gesellschaft betrachtet werden – wobei der Begriff "Aristokratie" die Gesamtheit des Hochadels beschreiben soll, der aber keinesfalls eine homogene Gruppe war und fließende Übergänge zu den niederen Adelsschichten aufwies. Dem "Idealtyp" des Aristokraten entsprach der Magnat, das heißt der Angehörige des Hoch- oder Hofadels, in späteren Jahrzehnten auch der (adlige) Großgrundbesitzer (und daraus abgeleitet der Inhaber gesellschaftlich relevanter wirtschaftlicher Macht).
Als Angehöriger des Hochadels war er von Geburt an zur Mitbestimmung der Geschicke des Landes berufen und gehörte der besonderen Kammer "Magnatentafel" an (ab 1861 dem "Magnatenhaus" als zweiter gesetzgebender Kammer neben dem aus Wahlen hervorgehenden Abgeordnetenhaus) – dazu zählten neben wichtigen Funktionsträgern des Königreiches die Prinzen, der mit der Würde des Paladins vom König ausgezeichnete Adlige, die Bane als den König vertretende höchste Würdenträger in den Provizialverwaltungen und damit deren oberste Verwaltungschefs, die Gespane (Funktionsträger in den Bereichen Verwaltung, Militär und Rechtsprechung) bestimmter wichtiger Komitate, alle ungarischen Fürsten, Grafen und Freiherren als "Geburtsadel", die Erzbischöfe und Bischöfe und weitere bedeutende Vertreter des ungarischen Klerus. Wenn auch die vorgenannten Funktionsträger anfangs aus dem Geburtsadel stammten, so ging später die Übertragung von Funktionen auch oft mit der Aufwertung eines Vertreters des niederen Adels einher. Der Begriff "Adel" ist also für diesen Überblick als Oberbegriff zu verstehen.
Wenn auch Anzeichen von Niedergang in der ungarischen Aristokratie, ebenso im gesamten Adel seit dem österreichisch-ungarischen Ausgleichs 1867 nicht zu übersehen waren, so beruhte der Machtverlust nicht auf dem Ausgleich (vielmehr gab er dem ungarischen Adel, sofern er sich auf den Wiener Kaiserhof hin orientierte, sogar neue Möglichkeiten für Aufstieg und Ansehensgewinne). Vielmehr waren dafür das Erstarken des Bürgertums und dessen über Bildung erlangte Stellung in der ungarischen Gesellschaft sowie der Einfluß verantwortlich, den der neu aufsprießende "Wirtschaftsadel" mit seinem Geld und einer in wirtschaftlichem Interesse vorangetriebenen Modernisierung ausübte. Die Aristokratie konnte aber als wichtigste grundbesitzende Klasse – größte Teile des Territoriums des Königreiches Ungarn befanden sich im Eigentum von weniger als zwölf Magnatenfamilien – ihren bestimmenden Einfluß geltend machen, ferner über ihr unangetastetes hohes Prestige im öffentlichen Leben, in Sonderheit auch im politischen Leben; denn – wie bereits ausgeführt – bildeten die ungarischen Aristokraten die Magnatentafel des Ungarischen Reichstages (nach österreichischer Lesart des Ungarischen Landtages). Mitglieder des übrigen (niederen) Adels waren zudem häufig in der Repräsentantentafel (Ablegatentafel) als gewählte Vertreter (Abgeordnete) der Komitate und Städte zu finden.
Ungarns Adel, vor allem die Aristokratie, wurde durch die Folgen des Ersten Weltkrieges in den Grundfesten erschüttert – der Grundbesitz, soweit er in den mehr als zwei Dritteln der Gebiete lag, die durch den Trianon-Vertrag vom ungarischen Königreich abgetrennt wurden, und sogar der Stammsitz mancher Adelsfamilie gingen verloren, andere wurden von den Machthabern aus den neu geschaffenen Nationalstaaten vertrieben, und viele verarmten, so daß sie den Lebensunterhalt in bürgerlichen Berufen finden mußten. Nicht jeder Adlige konnte einen vormals als selbstverständlich angesehenen Einfluß noch länger auf die ihm fremde, von ihm (zumindest innerlich) abgelehnte Neugestaltung des ungarischen Staatswesens in der Nachkriegszeit ausüben, nachdem die Revolution und die folgende kurzlebige Räterepublik (21.03. bis 01.08.1919) wahrscheinlich die entscheidenden gesellschaftspolitischen Umwälzung ausgelöst hatten. Dem Machtverlust der Aristokratie und des übrigen Adels entsprach der Machtgewinn des selbstbewußter werdenden Bürgertums, der sozialen Mittelschicht und der unteren Klassen des Volkes. Der dort wachsende politische Einfluß ging einher mit eingeschränktem Mitspracherecht des Adels.
Dennoch konnte sich die ungarische Aristokratie über die Zeit retten: Sie verstand es, zu Beginn der 1920er Jahre wieder zu einer Elitegruppe in der Gesellschaft zu werden, wenn es ihr auch nicht gelang, an die überbordende Machtfülle und die eigene Bedeutung der Vorkriegszeit anzuknüpfen, vor allem weil es ihr wegen ihrer Verluste an Großgrundbesitz am bestimmenden finanziellen – und damit letztlich entscheidenden politischen – Einfluß im Wirtschaftsleben fehlte. Einer umfänglichen Restauration aristokratischer Machtfülle stand die neue Zeit entgegen; deren weitere Entwicklungen und die fortschreitende Heterogenisierung der gesamten Adelsschicht führten sogar alsbald, und zwar ab der Mitte der 1930er Jahre, zu neuem Bedeutungsverlust. Denn vor allem die Aristokraten und manche zu Wohlstand und gesellschaftlichem Einfluß gekommene sonstige Adlige sahen sich massiven Angriffen aus verschiedenen politischen Lagern gegenüber – man warf ihnen ihre demokratisch nicht legitimierte Macht und die von ihnen betriebenen Be- und Verhinderungen der Bodenrefom vor. Wenn diese Diskussionen auch wenig unmittelbare Veränderungen bewirkten, so erschienen sie in späterer Betrachtung bereits als die Vorboten des nach dem Zweiten Weltkrieg tatsächlich erfolgten gesellschaftlichen Umsturzes.
K.R.
Zum neuen Jahr –
Betrachtungen und Wünsche des Präsidenten der Berliner DUG, Klaus RETTEL
Berlin, Anfang Januar 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe DUG-Mitglieder,
zum Beginn des neuen Jahres möchte ich der aktualisierten Januar-Programmvorschau meine besten Wünsche und die der übrigen Mitglieder des DUG-Präsidiums für Sie – bildlich gesprochen – "beilegen". Möge es für jeden von Ihnen ein gutes Jahr werden, voll bester Gesundheit, mit viel Glück und zu Ihrer großen Zufriedenheit, damit Sie am Ende auf zwölf erfolgreiche Monate zurückblicken können!
Mit diesem Gruß verbinde ich meinen Dank, daß sie uns auch 2010 die Treue gehalten und uns dadurch, aber auch durch Ratschläge und Anregungen gefördert und durch Ihre Besuche unserer Veranstaltungen ideell unterstützt haben. Das war nicht selbstverständlich, gerade deshalb tat es gut! Wie es ebenso erfreute, daß es gelang, bedauerliche und unserem stillen Gedenken anempfohlene todesbedingte Mitgliederverluste gegen Ende 2010 nicht nur auszugleichen, sondern auch einen leichten Zuwachs an Mitgliedern zu erzielen.
Diese neuen Mitglieder begrüße ich sehr herzlich! Danke, daß Sie sich für Ungarn und unsere Arbeit interessieren, vielleicht sich sogar im einen oder anderen Fall aktiv in die Vereinsarbeit einbringen wollen. Denn nichts anderes ist die ursprüngliche Bedeutung von "Inter-esse": zwischen oder unter (Gleichgesinnten/Anderen) zu sein, bei etwas zu sein. Wir wünschen Ihnen eine ideell ertragreiche Zeit bei und mit uns, bereichernde, anregende, lehrreiche und unterhaltende Kontakte, den letztlich immer freundschaftlichen Meinungsaustausch mit anderen Besuchern und abwechslungsreiche Möglichkeiten zur informativen Freizeitgestaltung.
Rückblick auf das abgelaufene Veranstaltungsjahr
Mit 54 Veranstaltungen haben wir 2010 quantitativ eine neue Bestmarke in unserer Vereinsgeschichte gesetzt, aber – was viel wichtiger ist – wir haben auch qualitativ sehr hochwertige, beispielgebende und viel Zustimmung bringende Veranstaltungen durchführen können. Diese sind eingangs früherer Programmitteilungen hin und wieder aufgezählt oder zusammengefaßt worden, eine Wiederholung erübrigt sich, da sie auch jederzeit auf unserer Internetseite nachgelesen werden können. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, daß wir mit Essen und Regensburg zwei neue Städte in die Liste unserer auswärtigen Auftritte einfügen und nach einiger Zeit wieder an einst enge Verbindungen mit Hamburg anknüpfen konnten.
Unverändert ist unser Blick auf den Ausbau unserer Beziehungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gerichtet. Unser mindestens fünf Begünstigte umfassendes jährliches Stipendienprogramm konnten wir fortführen. Erstmals fand das zweieinhalbtägige "FORUM HUNGARICUM" mit einem guten Dutzend junger Wissenschaftler aus Ungarn und dessen Anrainerländern sowie aus Deutschland statt.
Auf die vielen unserer Bemühungen, unsere Vorträge auch als Bereicherung bei der Ausbildung von Studenten kostenlos anzubieten, hat es – leider bisher nur – eine zusätzliche positive Reaktion gegeben, nämlich im Kolloquium am Historischen Seminar, welches der Lehrstuhl für Ost- und Südosteuropäische Geschichte an der Universität Leipzig durchführt. Wir hoffen zudem, daß wir im kommenden Semester die von unserem Kuratoriumsmitglied Herrn Prof. Dr. Günter Schödl mit uns bereits über Jahre gepflegte fruchtbare Zusammenarbeit auch mit seinem Nachfolger am Institut für Geschichte der Humboldt-Universität zu Berlin fortsetzen können. Und ich hoffe, daß wir ebenfalls das an der Freien Universität Berlin bekundete, aber bislang nicht konkretisierte Interesse in den kommenden Monaten nutzbringend umsetzen können.
Unverändert halten wir an dem kostspieligen Unterfangen fest, den größten Teil unserer Referenten direkt aus Ungarn zu uns kommen zu lassen, um authentisch mit ihnen über ihr Land diskutieren zu können, anstatt mit Deutschen aus zweiter Hand über Ungarn zu reden. Darin liegt auch unsere Anerkennung, daß sich unsere ungarischen Referenten der Mühe des Deutschlernens unterzogen haben, statt sich dem Englischen zuzuwenden; denn sie sollen sehen, daß Deutsch unverändert ein tragfähiges Kommunikationsmedium bei wissenschaftlicher Arbeit ist und daß ihre Anstrengungen geschätzt werden. Und wir verfolgen damit die Idee, jüngeren ungarischen Wissenschaftlern die Chance zu geben, sich außerhalb ihres Heimatlandes ein wenig bekanntzumachen, was Ihnen dann in Ungarn hoffentlich bei ihrer weiteren Karriere zugute kommt. Dazu dienen nicht zuletzt unsere Ko-Finanzierungen von Publikationen, damit sie überhaupt in Deutschland erscheinen können.
Neuer ungarischer Botschafter in Berlin
Am 13. Dezember 2010 wurde Dr. József CZUKOR mit Überreichung seines Beglaubigungsschreibens an Bundespräsident Wulff als der neue außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter der Republik Ungarn akkreditiert. Der im Januar 1958 in Gyor/Raab geborene József Czukor hatte nach seiner Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften (1982) anschließend im Innen-, ab 1986 im ungarischen Außenministerium gearbeitet. Von 1988 bis 1993 war er im diplomatischen Dienst an der ungarischen Botschaft in Bonn, davon die letzten beiden Jahre Leiter der politischen Abteilung. Von 1993 bis 1997 war er Abteilungsleiter für außen- und sicherheitspolitische Regierungsinformationen im Amt des Ministerpräsidenten, von wo er als Gesandter an die ungarische Botschaft in Bonn wechselte und nach deren Umzug 2001 in die deutsche Hauptstadt dann in Berlin bis 2002 tätig war. Von 2002 arbeitete er bis 2004 als Direktor des (geheimdienstlichen) Informationsamtes, war danach Botschafter in Slowenien (2005-2009) und dann für zwei Jahre stellvertretender Staatssekretär für bilaterale EU-Beziehungen und außenpolitische Planungen, bevor er 2010 nach wenigen Monaten in der Europa-Abteilung I des ungarischen Außenministeriums seine Nominierung für den Botschafterposten in Berlin erhielt.
Wir wünschen S.E. Dr. Czukor eine glückliche Hand und viel Erfolg bei der Vertretung Ungarns in Deutschland, um so mehr als sein Amtsantritt mit der Wahrnehmung der EU-Ratspräsidentschaft durch Ungarn im ersten Halbjahr 2011 zusammenfällt.
Ein überschatteter Start
Das äußerst ambitionierte Programm, mit dem Ungarn für die Dauer seiner EU-Ratspräsidentschaft der europäischen Politik in den kommenden sechs Monaten seinen Stempel aufdrücken möchte, hat viel Lob ob der Vorbereitung und der Themenwahl von Seiten der EU-Kommission und im Europäischen Parlament erhalten. Als verkürzende Stichworte seien unter vielen anderen nur einige Themen genannt:
Doch ist als Folge innerungarischer Gesetzgebung – vor allem im Steuer- und Medienbereich – durch die europaweite Diskussion darüber der Beginn der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft überschattet. Das bedauert das Präsidium der DUG, und es erfüllt alle mit Betroffenheit und Sorge, deren Anliegen es jenseits aller parteipolitischer Ambitionen inner- und außerhalb Ungarns ist, für ein positives Ungarnbild zu arbeiten und das Ansehen dieses Landes in Deutschland weiter zu mehren.
In den letzten Jahren wurden dafür aufwendig viele Voraussetzungen geschaffen – wir rufen ins Gedächtnis:
• die Gedenkveranstaltungen an die 1956er Revolution vor 50 Jahren,
• das Gedenken an die im wahrsten Wortsinne weltbewegenden Entscheidungen Ungarns jeweils 20 Jahre zuvor beim Paneuropäischen Picknick in der Nähe von Sopron/Ödenburg und bei der mutigen Öffnung der ungarischen Grenze nach Österreich für DDR-Flüchtlinge im Jahre 1989, ferner bei der parteiübergreifenden Verabschiedung der Verfassung sowie bei der wenige Tage später erfolgten Ausrufung der (3.) Republik Ungarn am 23. Oktober 1989,
• die Veranstaltungen aus Anlaß der 20 Jahre zuvor erfolgten ersten freien Parlamentswahlen im Rahmen des Systemwechsels 1990 und schließlich
• die Feiern, als sich die Aufnahme Ungarns in die NATO im Jahre 1999 zum zehnten Male und der Beitritt Ungarns zur Europäischen Union zum fünften Male jährte.
Vor diesem Hintergrund erfüllt es die DUG mit Stolz, daß Ungarn nicht nur sich selbst die Freiheit erkämpft und konsequent den Weg in den Schoß der westeuropäischen Völkerfamilie weiter beschritten ist; wir sind um so mehr stolz, daß Ungarn mit Mut und Entschlossenheit diesen Weg selbst gewählt, sich damit unauslöschlich in die Annalen der europäischen und darüber hinaus der Weltgeschichte eingeschrieben und mit seiner errungenen Freiheit unbestreitbar die europäische und die deutsche Einheit herbeigeführt hat.
Bei keiner der im letzten Jahr abgehaltenen Veranstaltungen aus Anlaß der zwanzigsten Wiederkehr der Tage der deutschen Vereinigung im Jahre 1990 wurde auch nur einmal vergessen, auf die vorbereitende Rolle Ungarns hinzuweisen. Ungarn waren Bewunderung und Applaus sicher Es erfüllt deshalb tatsächlich mit viel Stolz und Genugtuung, für das Ansehen dieses tapferen Landes und seiner freiheitsliebenden Menschen im Rahmen einer bi-nationalen Gesellschaft wie der DUG arbeiten zu können. Denn jede Veranstaltung, jedes Lob, jedes Gedenken an die ungarische Rolle hat die Arbeit der DUG im Rahmen der bi-nationalen Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn gefördert, wie wir auch unsererseits gern dieses Gedenken befördert haben.
Leider schwingt – wie wir es sogar an den Reaktionen aus unserer Mitgliedschaft, schlimmer noch für unsere Arbeit auch am Rückzug einiger unserer Sponsoren merken – die Stimmung um.
Augenmaß erbeten
Wir können deshalb nur alle Mitglieder der DUG und unsere Freunde, Sponsoren und die Besucher unserer Veranstaltungen und erst recht die hohe Politik herzlich bitten, die Verdienste, die sich Ungarn in den letzten zwanzig Jahren bei der Überwindung der europäischen und der deutschen Teilung erworben hat, in tagespolitischen Diskussionen nicht aus den Augen zu verlieren, wie wir auch unsere Freunde in Ungarn bitten, dieser ihrer historischen Rolle und ihrer aktuellen Aufgabe eingedenk zu sein. Ungarn stellt den EU-Ratspräsidenten, aber es ist darüber hinaus bis zur Jahresmitte auch Hüter des EU-Vertrages und – wohlgemerkt! – der mit ihm verbundenen Grundrechtscharta. Es ist das in dieser Charta verankerte Erbe an Menschenrechten, welches sich die Bevölkerungen in Europa von der Habeas-Corpus-Akte über die französische Revolution bis hin zum ungarischen 1956er Volksaufstand erkämpft haben – wobei das umsturzreiche letzte Jahrhundert noch viele weitere Beispiele bereithält, unter anderem die Nelkenrevolution in Portugal, den Sturz des Obristen-Regimes in Griechenland und die Volksaufstände im früheren Ostblock.
Es ist dieses ideelle Erbe, das es zu bewahren und zu achten und wenn möglich zu mehren gilt. Die universelle Geltung der Menschenrechte ist ein hohes Ziel und dazu beizutragen eine große Aufgabe, damit sie möglichst ohne Abstriche im eigenen Land, in der EU und darüber hinaus für alle Menschen gilt, die sich nach ihnen sehnen. Freiheit, das ist mehr, als nicht hinter Gittern oder Stacheldraht leben zu müssen. Freiheit, das ist auch die Erinnerung daran, als man sie entbehren mußte. Und Freiheit heißt deshalb, jeden Tag um sie zu kämpfen. Denn sie als Gedanken-, Rede-, Kunst-, Lehr-, Forschungs-, aber auch Religions-, Reise-, Aufenthalts- Versammlungs- oder Gewerbefreiheit genießen zu können ist ein großartiges Geschenk und sie zu hüten eine der vorrangigsten Verpflichtungen jedes nationalen und supranationalen Staatsgebildes – aber dennoch: sie wird nicht geschenkt. Deshalb steht sie unsichtbar als Mahnung ganz oben auf jeder Agenda, noch vor jedem technokratischen Arbeitsprogramm, sei es einer EU-Ratspräsidentschaft oder sei es einer nationalen Regierung. Und wir sind sicher, daß die Ungarn, dieses warmherzige, solidarische und tapfere Volk, eingedenk ihrer eigenen Geschichte der Jahrhunderte langen Unterdrückung und Unfreiheit erkennen und schätzen, welch beispielhaft ideeller Wert, welche Aufgabe mit der jetzt wahrgenommenen EU-Ratspräsidentschaft verbunden ist.
Die Ungarn haben seit ihrem ersten Seßbarwerden im Karpatenbecken über mehr als eintausend Jahre ihre Annäherung an das westliche Europa betrieben. Die Anbindung an den westeuropäischen Kulturkreis und schließlich 2004 die zu lange vom Kommunismus verhinderte Einfügung des Landes in das Mosaik der – bei aller individuellen Buntheit – auf gemeinsame Werte verpflichteten EU-Mitgliedsstaaten sollten eigentlich durch die verantwortungsvolle Ausübung der EU-Ratspräsidentschaft jetzt ihre glanzvolle Vollendung und symbolisch ihre historische Krönung erfahren. Mit Augenmaß kann sie gelingen! Ein Fehlschlag jedoch wäre ihre Verschiebung auf die nächste ungarische Ratspräsidentschaft in 14, 15 Jahren. Und es wäre ein zu großen Enttäuschungen führender Rückschlag im gedeihlichen Miteinander der EU-Staaten untereinander.
Gerade im zwanzigsten Jahre des Bestehens der DUG, die in Zeiten politischer Umwälzungen eine der ersten hoffnungsvollen Neugründungen bi-nationaler Vereine in Deutschland war, bitten wir alle Seiten um Augenmaß. Unsere von der Satzung geforderte parteipolitische Neutralität hindert nicht unsere Arbeitsmaxime, die da lautet, daß wir die deutsch-ungarischen Beziehungen wohlwollend-kritisch begleiten. Das Land Ungarn kann sich unseres vorrangigen Wohlwollens sicher sein, aber jedermann auch unserer Kritik, wenn es gilt, Beschädigungen der beidseitigen Beziehungen zwischen Ungarn und Deutschland sowie Ungarn und der EU zu vermeiden und ihnen gegenzusteuern. Dabei haben wir keine Rücksichten auf parteipolitische oder regierungsamtliche Überlegungen zu nehmen; denn wir erhalten von keiner Regierungsstelle oder einer von der Regierung bezahlten Organisation Gelder jedweder Art, nicht in Deutschland und nicht in Ungarn. Wir sind also in unserer Arbeits- und Programmgestaltung frei.
Besondere Schwerpunkte der Arbeit der DUG im Jahre 2011
Die vorstehenden Betrachtungen sprechen bereits einige weitere Dinge an, die die Arbeit der DUG, aber auch vereinsinterne Überlegungen betreffen. Im Herbst soll unser zwanzigjähriges Bestehen gefeiert werden; das übliche und sehr reichhaltige Jahresveranstaltungsprogramm früherer Jahre wird aus vorgenannten finanziellen Notwendigkeiten etwas zurückgefahren werden müssen.
Die Zusammenarbeit mit der Universität Leipzig wird auch im Sommersemester fortgesetzt. Ob wir uns das 2. Forum Hungaricum leisten können, vielleicht aus finanziellen Gründen auch in den Herbst verschieben, wird noch zu prüfen sein. Zwei oder drei (Ko-)Finanzierungswünsche für Publikationen sind bisher an uns herangetragen worden, auch sollte eine eigene Publikation mit Themen aus der Geschichte Ungarns auf deutsch erscheinen. Auf ein eigenständiges Jahrbuch zur Würdigung unserer zwanzigjährigen Arbeit werden wir dagegen verzichten können. Außerdem wollen wir gern in unserem Jubiläumsjahr einen Studien-/Forschungsaufenthalt für eine ungarische post-graduate-Studentin finanzieren.
Auf unserer nächsten Jahreshauptversammlung – vielleicht im Mai, da wegen des späten Pfingstfestes der Juni nicht viele terminliche Möglichkeiten läßt – stehen in jedem Fall die turnusmäßigen Neuwahlen der Präsidiumsmitglieder an, vielleicht auch auf Grundlage einiger vorheriger Satzungsänderungen. Möglicherweise können wir auch überlegen, die Jahreshauptversammlung mit dem Anlaß unseres zwanzigjährigen Bestehens zu verbinden und im Mai nur eine einfache Mitgliederversammlung zu planen.
Bewahren Sie bitte Ungarn und uns Ihre Freundschaft. Bleiben Sie unseren Programminhalten gewogen, und zeigen Sie dies durch Ihren Besuch unserer Veranstaltungen. Sofern sie bereits DUG-Mitglied sind, werben Sie bitte weitere Mitglieder; sind Sie uns aber noch nicht vereinsrechtlich verbunden, überlegen Sie freundlicherweise die Unterstützung unserer Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft (bereits ab 16,00 Euro Jahresbeitrag!).
Wir freuen uns über und auf Ihr Interesse! Sowie auf und über Ihre Teilnahme an unseren Veranstaltungen.
Mit besten Grüßen zum neuen Jahr
Ihr
Klaus Rettel und
die übrigen Mitglieder des DUG-Präsidiums
Informationen zum Vortrag von Ass.prof. Dr. Gábor Attila TÓTH "Der fehlende Verfassungspatriotismus in Ungarn zwanzig Jahre nach dem Systemwechsel von 1989" am 24. Januar 2011
Zwanzig Jahre nach der Verfassungsreform und der sonstigen Gesetzgebung im Zeichen des politischen Systemwechsels 1989/1990 und dem damaligen Beginn der 3. Republik sieht sich nun Ungarns Gesetzgebung wieder im Rampenlicht. Nach dem Ergebnis der Wahlen vom 11./25. April 2010 verfügt das siegreiche Parteienbündnis von Fidesz/KDNP auf Grund der erlangten Mehrheit von 52,7 Prozent der Stimmen und der daraus resultierenden Zwei-Drittel-Mehrheit (genau 68,1 Prozent) der Parlamentssitze über eine Position, die ihr eine komfortable Mehrheit nicht nur für die einfache Gesetzgebung, sondern selbst für Verfassungsänderungen (wie zum Beispiel die bereits erfolgte Beschneidung der Kompetenzen des Verfassungsgerichts) garantiert. Schon im ersten Halbjahr ihrer Regierungsverantwortung haben Fidesz/KDNP davon zehnmal in Verfassungsfragen Gebrauch gemacht sowie etwa 120 Gesetze erlassen oder geändert und in etwa 25 weiteren Fällen die vorher von ihr erlassenen/geänderten Gesetze erneut geändert. Wenn auch nicht alle Gesetze im Ausland soviel Aufmerksamkeit wie das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Mediengesetz erlangt haben, so gibt es neben der bereits erwähnten Kompetenzverringerung des Verfassungsgerichts auch andere, das alltägliche Leben in Ungarn merklich berührende Änderungen, zum Beispiel die ohne Notwendigkeit einer Begründung jederzeit gegebene Möglichkeit, öffentliche Bedienstete zu entlassen, oder auch die Neuordnung der Rentenversicherung, ebenso die Änderung des Wahlkreiszuschnitts.
Beobachter halten sogar die im Grunde begrüßenswerte Verkleinerung des Parlaments (von 386 auf 200 Sitze) und die Zusammenlegung der örtlichen Verwaltungen auf Komitats- und Gemeindeebene für die rechnerisch gestützte Handhabe, in Zukunft den aus der jetzigen Opposition stammenden Kontrahenten oder auch neuen Oppositionsgruppen eine politische Teilhabe zu erschweren (auf Grund der Tatsache, daß das ungarische Wahlgesetz die stimmenmäßig führende Partei – als die sich Fidesz/KDNP auch in den kommenden drei oder vier Parlamentswahlen sieht – bei der Berechnung der Sitze bevorteilt, um Regierungsmehrheiten sicherzustellen; je weniger Sitze aber zur Verteilung an die einzelnen Parteien anstehen, um so relativ größer ist der Anteil, der auf die stärkste Partei entfällt).
Die Gesetzesmaschinerie läuft auf Hochtouren und soll binnen kurzer Frist der "Revolution an den Wahlurnen" eine völlige Umgestaltung Ungarns folgen lassen. Auch wenn für eine unumkehrbare Neugestaltung vom gegenwärtigen Ministerpräsidenten Orbán 15 bis 20 Jahre (und von ihm eine entsprechend lange Regierungszeit des Fidesz) veranschlagt werden, so wird den gewichtigsten Einschnitt - möglicherweise als Beginn der 4. Republik, in jedem Fall aber nach Orbáns Wunsch zur Feier des Wahlsiegs am 25. April 2010 - eine brandneue Verfassung am 25. April dieses Jahres markieren.
Wenn auch die von Ungarn unterschriebenen europarechtlichen Grundlagen unverändert gelten und eine neue Verfassung diese beachten muß, so wird von Fall zu Fall darzustellen sein, wie die neue Verfassung tatsächlich die künftige demokratische Entwicklung in Ungarn verbessert. Vorerst ist davon auszugehen, daß die Väter der neuen Verfassung mit ihr eine Umsetzung des Begriffes der ungarischen Nation anstreben, wie sie von Fidesz/KDNP definiert wird, und damit eine nachdrückliche Abkehr von dem als Gegenpol verstandenen Begriff der ungarischen Republik bezwecken; denn für Fidesz/KDNP ist dieser Begriff der ungarischen Republik, wie er Grundlage der 1989 nach Beratungen am Runden Tisch erlassenen Verfassung ist und wie er dem Aufbau der ungarischen Gesellschaft nach dem Systemwechsel gedient hat, durch das darin enthaltene kommunistische/sozialistische Gedankengut nicht geeignet, den Erwartungen zu entsprechen, die die Ungarn mit ihrer Stimmabgabe im April 2010 verbunden hatten. Weil die Wähler dem Parteienbündnis von Fidesz/KDNP eine Zwei-Drittel-Mehrheit gegeben haben, müsse er – so Ministerpräsident Orbán – diesem selbstdefinierten Auftrag gerecht werden. Eine Rückkehr zu der aktuell noch gültigen, aber in den Augen von Fidesz/KDNP "überholten" Verfassungswirklichkeit soll ein für allemal mit Hilfe der neuen Verfassung ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund wird der Referent, wie er in einem vorab übersandten Exposé den folgenden Inhalt seiner Ausführungen darstellt, einleitend die politischen und rechtlichen Gegebenheiten beleuchten, wie sie 1989 beim Systemwechsel herrschten. Er wird dabei zu dem Schluß kommen, daß die damals festgelegten Strukturen und rechtlichen Gegebenheiten kein Hindernis darstellen, um die Versprechungen und verfassungsrechtlichen Zusagen für die Verwirklichung der Demokratie in Ungarn einzulösen.
Ferner wird der Referent das Verhältnis der Habermasschen Theorie vom Verfassungspatriotismus zu den aktuellen Tendenzen bewerten, wie sie anhand der Gesetzgebungslage deutlich werden. Und anhand der obigen einführenden Bemerkungen läßt sich dem Referenten schon hier vorwegnehmen, daß es laut Äußerungen des Ministerpräsidenten Orbán viele Dinge gibt, in denen sich das Ungarntum widerspiegelt und auf die die Ungarn in Zukunft stolz sein können – der Verfassungspatriotismus gehört nicht zu seinen Aufzählungen und würde auch dem von ihm zu verwirklichenden Inhalt der ungarischen Nation zuwiderlaufen.
Die konstitutionelle Demokratie in Ungarn gehört nach Meinung des Referenten zu einem wesentlichen Anteil von außerhalb der Verfassung liegenden Faktoren ab. Dazu sind nicht zuletzt die zivilgesellschaftlichen und nicht-regierungsamtlichen nationalen und internationalen Organisationen innerhalb und außerhalb Ungarns, die Lage der Menschen im Lande und die Beachtung, die die Entwicklung in Ungarn in der Europäischen Union, im Europarat und in supranationalen Einrichtungen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erfährt, zu zählen.
Als Referent konnte für diesen Vortrag mit anschließender Aussprache der Assistenzprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Debrecen, Dr. Gábor Attila TÓTH, gewonnen werden, der zur Zeit als Gast am Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung – Law & Society Institute Berlin (LSI Berlin) – an der Humboldt-Universität arbeitet. Dr. Tóth war vormals seit 2000 Berater und von 2007 bis 2010 Leitender Berater am Ungarischen Verfassungsgericht (Verfassungsrichter Prof. Dr. István Kukorelli, 1999-2008). Er ist neben weiteren Auszeichnungen Träger des von der ungarischen Autonomie-Stiftung verliehenen Toleranz-Preises des Jahres 1997.
K.R.
Informationen zur Buchvorstellung
“Kronstadt
in Siebenbürgen”
am 08. März 2011
Als Anlaß für diese Veranstaltung mag zwar das Erscheinen des Buches genommen werden, aber eigentlicher und wahrer Grund ist – und auch die Herausgabe des Buches gerade jetzt liegt darin begründet, wie es im Vorwort heißt –, daß Kronstadt im letzten Jahr den 775. Jahrestag seiner ersten urkundlichen Erwähnung als "Corona" feierte und das Burzenland, dessen Hauptort Kronstadt ist, sich 2011 seiner (bisher) frühesten urkundlichen Erwähnung und damit zusammenhängend der Festlegung seiner territorialen Grenzen erinnert.
Denn 1211 verlieh der ungarische König Andreas II. diesen Landstrich dem Deutschen Orden, einem noch jungen Zusammenschluß von Kreuzrittern, der unabhängig von seinen Aufgaben im Heiligen Land nach seiner Gründung binnen etwa dreißig Jahren und damit innerhalb kürzester Zeit viele über ganz Europa verstreute Ländereinen erhalten hatte, aber nirgendwo über ein seiner Autonomie unterliegendes Herrschaftsgebiet verfügte. Deshalb kam die Einladung, manche meinen auch das Hilfeersuchen von König Andreas II. gerade recht, denn der papstunmittelbare geistliche Orden erschien dank seiner straffen Organisation geeignet, in der damaligen Grenzregion des Burzenlandes für Ruhe und Ordnung zu sorgen und eine Verwaltung aufzubauen, die wiederum für Wirtschaft und Handel günstige Rahmenbedingungen schaffen würde; als Gegenleistung räumte der ungarische König den Anspruch des Ordens auf den (Abgabe-)Zehnten ein, ferner ein eigenes Münzrecht und das Privileg steinbefestigter Schlösser und Burgen (einen erheblichen strategischen Vorteil in einem Land, in dem Erdwälle und Holzpalisaden den üblichen Schutz boten). Außerdem sollten die Ordensritter das Burzenland als vorgeschobene Bastion des römisch-katholischen Glaubens nach Osten gegen die heidnischen Kumanen verteidigen und gegebenenfalls dem ungarischen König bei seinen auf Landgewinn gerichteten Feldzügen zur Seite stehen.
Weil sich diese Erwartungen nicht im erhofften Maße erfüllten und sogar geargwöhnt wurde, daß der Deutsche Orden in Umsetzung seiner ursprünglichen Ziele einen (eigenen) Staat im Staate aufzubauen begann, war seines Bleibens im Burzenland nicht länger; dazu trug nicht unwesentlich bei, daß der Papst mit dem Orden seine eigene, nur teilweise mit den ungarischen Interessen deckungsgleiche Politik verfolgte, so als er ihm 1223 mit einer Bulle das Exemtionsprivileg gab, was Land und Herrschaft der Ordensritter dem königlich-ungarischen Herrschaftsanspruch und der damit verbundenen obersten Gerichtsbarkeit entzogen hätte. Noch bevor die Bulle inhaltlich umgesetzt werden konnte, kam es 1225 zur militärischen Vertreibung des wegen seiner Verpflichtungen im Heiligen Land personell im Burzenland zu schwach aufgestellten Ordens durch die zahlenmäßig überlegenen ungarischen Truppen. Da war es gerade recht, daß 1226 der polnische Herzog Konrad I. von Masowien (im heutigen Baltikum) die Ordensritter zur Unter-stützung seiner Eroberungen gegen die ihr Land verteidigenden Prußen (Pruzzen) zu Hilfe rief.
Damit wurden Weichen für wichtige europäische Entwicklungen gestellt. Mit der Vertreibung der Ordensritter war nicht die Präsenz der deutschen Siedler beendet, die als Kolonisten nur wenige Jahrzehnte zuvor nach Siebenbürgen gerufen worden waren; deren beherrschende Stellung sollte noch rund 450 Jahre, ihre deutliche Präsenz noch bis zu der von den sowjetischen Truppen nach dem Zweiten Weltkrieg ab 1945 durchgeführten Verschleppung aller arbeitsfähigen Deutschen zur Zwangsarbeit in der Sowjetunion andauern, mit der diese ihre kollektive Schuld als 'Hitleristen' büßen sollten (die parallel gegen die nicht deportierten Deutschen in Siebenbürgen vorgenommene Entrechtung führte nicht zur Vertreibung – im Gegensatz zur Vertreibung von 200.000 Angehörigen der deutschen Bevölkerung aus Ungarn auf Grundlage des ungarischen Antrags vom Mai 1945 bei den vier Alliierten, dem diese auf der Potsdamer Konferenz stattgaben). Aber das Gebiet des heutigen Baltikums kam durch Gründung des Ordensstaates – der Orden hatte sich nach seiner fehlgeschlagenen eigenen Staatsgründung im Burzenland nun entsprechend abgesichert – unter den bis ins 20. Jahrhundert reichenden deutschen Einfluß.
K.R.
Zur Rede des ungarischen Staatspräsidenten Dr. Pál SCHMITT "Ungarn – Die europäische Ratspräsidentschaft und die Beziehungen zu Deutschland" am 17. März 2011
Unter Bezugnahme auf die rumäniendeutsche Schriftstellerin und jüngste Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller, die über die Unaufrichtigkeit im kommunistischen Rumänien formulierte „Ein aufrichtiges Sprechen im Sinne von 'ich sage, was ich denke' existierte im öffentlichen Milieu fast überhaupt nicht. Deshalb richten solche Systeme so vieles zugrunde. Dies verursacht die Schizophrenie in den Köpfen der Menschen, und die Menschen zerfallen in so viele Teile, daß sie nicht mehr wissen, wer und was sie eigentlich sind und wo sie sind“, meinte Dr. Pál SCHMITT einleitend, er wolle heute und hier aufrichtig sprechen, um zu einem nuancierteren Ungarnbild beizutragen. Im Sinne dieser Verpflichtung arbeite auch die diesen Vortragsnachmittag veranstaltende Konrad-Adenauer-Stiftung, und Dr. Schmitt dankte ihr herzlich für ihre in Ungarn erbrachten Beiträge zur Festigung der Demokratie in seinem Heimatland und für die dabei erreichten Erfolge.
So wie Herta Müller der vergangenen Diktatur vorwarf, diese habe den Sinn der Worte verändern wollen und die Kommunikation zwischen den Menschen zugrunde gerichtet, so hat sie nach Dr. Schmitts Meinung dem einzelnen Bürger seine Traditionen, seine Wurzeln und die von ihm als ewig erkannten Wahrheiten nehmen wollen. Und er stellte in Bezug auf sein Heimatland fest: „Kann es beispielsweise den Ungarn genommen werden, wie wir und die mit uns lebenden deutschsprachigen Gemeinschaften einander im Laufe der Jahrhunderte geformt haben? Arbeit und gute Sitten erlernten wir von den Schwaben und eine städtische Kultur von den Sachsen. Viele der Sachsen Oberungarns, die Zipser, haben so ihre deutsche Herkunft bewahrt, daß sie sich mehr ungarisch als die Ungarn selbst empfanden. Nur wenige wissen, daß auch Géza Grosschmid/Großschmidt, Vater des weltberühmten ungarischen Schriftstellers Sándor Márai, ein solches das Land aufbauendes Bewußtsein besaß. Die Menschen konnten sehr gut mit dieser doppelten und manchmal sogar dreifachen Identität leben.“
Dr. Schmitt verwies darauf, daß es noch heute viele Ungarn gebe, deren einer Großelternteil nur das Deutsche beherrschte oder in deren Familie die deutsche Sprache mindestens ebenso natürlich wie die ungarische gewesen sei, wie beispielsweise in seiner eigenen Familie; und manches Mal habe er sich als Kind der Pflicht, sich im Deutschen zu vervollkommnen, zu Gunsten eines Fußballspiels entzogen; doch sei es ihm gelungen, den argwöhnischen Vater zu täuschen, als er diesem die auf deutsch gehaltene Sonntagspredigt in bestem Deutsch vorgeblich nacherzählt habe, obwohl er tatsächlich, den Kirchbesuch schwänzend, beim Fußballspiel gewesen sei.
Wie in diesem Beispiel, so lebten in den Schicksalen unzähliger ungarndeutscher Familien die vielfarbig erlebten, natürlichen Bindungen sprachlicher und in weitergehendem Sinne kultureller Art fort, die es leicht machten, noch heute Gemeinsamkeiten zu finden. Im folgenden erinnerte Dr. Schmitt an den historischen Bogen, der sich von der Heirat König Stephans des Heiligen mit Gisela von Bayern bis zur 1989er Grenzöffnung spannt und bis zu den Investitionen deutscher Firmen in Ungarn weiterreicht – jüngster Beweis sei die Errichtung eines Fertigungswerkes von Daimler in Kecskemet, worüber er noch am Morgen Gespräche in Berlin geführt habe. Es erfüllt – so Dr. Schmitt – Ungarn mit Stolz, daß Deutschland das wirtschaftlich kleine Ungarn als wichtigen Partner betrachtet, wie Ungarn auch die ihm bezeugte Aufmerksamkeit schätzt. Denn bei aller Nüchternheit der darin zum Ausdruck kommenden wirtschaftlicher Vernunft stecke „in der Tiefe jedes finanziellen Vertrauens ein menschliches Vertrauen und in der Tiefe jedes menschlichen Vertrauens eine echte Sympathie“.
In Ungarns Modernisierungsprozessen ist dem deutschen Beispiel stets eine große Rolle zugekommen, sagte Dr. Schmitt, denn „die Menschen suchen Betrachtungsweise und Technologie, Stil und Gedanken dort, wo sie die Worte, die Denkweise und die Logik verstehen“, und das sei sogar in den Jahren des Eisernen Vorhangs so gewesen, der die Kontakte nicht gehindert habe. Dazu habe beigetragen, daß die aus Ungarn Ausgewanderten – gerade wegen der Traditionen und der Seelenverwandtschaft – in großer Zahl Deutschland zu ihrer neuen Heimat gewählt und dort nicht selten bedeutsame akademische Karrieren absolviert hätten, wie sie nach der politischen Wende dazu beigetragen hätten, ein stärkeres, die Freundschaft auffangendes Netz neu zu flechten.
Ebenso – erinnerte Dr. Schmitt seine Zuhörer – hat die Politik nach Partnern dort gesucht, wo sie einen natürlichen Verbündeten erblickte, und er betonte: „Ungarn wird nie vergessen, wieviel Unterstützung es von Deutschland, den deutschen Menschen für seine europäische Integration erhalten hat und auch, um wieder auf die Beine zu kommen.“ Weil dies nur teilweise gelungen sei, hegten sehr viele Ungarn heute das Gefühl, man hätte „während der letzten zwanzig Jahre mit dem enormen Energieaufwand auch etwas Stabileres, Stärkeres, Gerechteres und hauptsächlich Europäischeres aufbauen können“. Die so dächten, hätten bei den Parlamentswahlen 2010 ihrer neuen Regierung eine in Europa einmalige Legitimität von zwei Dritteln der Parlamentssitze gewährt. Vielleicht sei es um die Zeit des Sturzes des Sozialismus herum das letzte Mal gewesen, daß die Menschen so viel über die Notwendigkeit einer Änderung gesprochen hätten, und 2010 sei diese Überzeugung dann wieder dermaßen eindeutig gewesen, daß es so nicht hätte weitergehen können. Mit dem Bild, daß man das auf das Gleis setzen wollte, was zuvor entgleist sei, illustrierte Dr. Schmitt den Wunsch der Ungarn, „die Umwandlung ihres Landes in einen modernen, selbstbewußten europäischen Staat zu vollenden und hierzu jeden erforderlichen Rahmen und alle Mittel zu schaffen.“ Die ungarische Gesetzgebung unserer Tage – so Dr. Schmitt wörtlich – „dient in all ihren Einzelheiten der Stabilität, der Wiederherstellung der Gesetzlichkeit, den moralischen Normen, der Aufrichtigkeit, der Selbstbeschränkung des Staates und einer nachvollziehbaren Effizienz. Daher sage ich all denen, die heute verständnislos die ungarischen Geschehnisse beobachten: Glauben Sie mir, es geschieht nichts anderes als die Vollendung und Bestätigung all dessen, womit wir 1989/90 begonnen haben. Damals sahen wir das Beispiel der freien europäischen Länder, der westlichen Staaten vor uns. Und heute sind wir für die europäischen Werte ebenso engagiert, wie wir es damals waren und wie wir es im Laufe unserer Freiheitskämpfe und Revolutionen stets gewesen sind.“
Dies zu sagen entspricht nach Dr. Schmitts Worten der Überzeugung, daß Ungarn und Deutsche es wechselseitig verdienen, voneinander die Wahrheit zu hören, das wahrheitsgetreue und nuancierte Bild vorgestellt zu bekommen und das Verständnis für die historischen Zusammenhänge zu schärfen. „Wir verdienen es im Zeichen der Menschlichkeit, der gemeinsamen Erfahrungen und der Solidarität, weil wir aufeinander angewiesen sind. Von wem sonst könnten wir eine nüchterne Aufmerksamkeit erwarten, wenn nicht von denen, die wir kennen und die uns kennen?“
Dr. Schmitt erinnerte sodann an die Paten der europäischen Idee. Schuman und De Gasperi seien im Grenzgebiet ihrer jeweiligen Länder geboren und während ihres ganzen Lebens mit den Stolpersteinen des Zusammenlebens und der Notwendigkeit des Verständnisses füreinander konfrontiert worden. Auch Monet und Adenauer hätten als engagierte Humanisten und gläubige Menschen den Gedanken der Kooperation auf der Solidarität aufgebaut. Ausgehend von dem Leitgedanken, daß nach vielen Kriegen einmal hätte probiert werden sollen, was wegen der Vermischung der Völker ohnehin logisch gewesen sei, nämlich die gemeinsamen Interessen und Werte zu definieren, sei man im Ergebnis zum Grundsatz der Supranationalität gelangt; anders als der Internationalismus strebe dieser nicht danach, die nationalen Ziele zu zermalmen und verschwinden zu lassen, sondern definiere die – unsere Eigeninteressen verbindenden – gemeinsamen Pläne, die in Zukunft unsere gemeinsame Wettbewerbsfähigkeit stärken und damit jedem Staat zugute kommen würden. Unter Hinweis auf seine Rede im Europäischen Parlament eine Woche zuvor betonte Dr. Schmitt, daß sich die Europäische Union nicht nur das gemeinsame Recht, den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Währung, sondern auch einen gemeinsamen Geist geschaffen habe. Wenn heute die Basteien der Union definiert werden müßten, so dürfte die Antwort nicht anders als 'Solidarität und Verantwortung' lauten.
Auf diesen Inhalten baut nach Dr. Schmitts Meinung die ungarische EU-Ratspräsidentschaft auf, indem sie Regelungen zum Schutz der gemeinsamen Währung, zur Abstimmung der Haushalte im Rahmen des europäischen Semesters oder zur Bewahrung der Kohäsionsfonds festlegt. Die europäische Verantwortung sei auch im Falle der Minderheiten nicht zu vernachlässigen, gleich, ob es sich um die Lage eines zwölf Millionen Personen zählenden europäischen Volks – der Roma – handele oder ob es um das Schicksal der in anderen Ländern lebenden Ungarn gehe, denn es sei ein auch im Vertrag von Lissabon verankerter europäischer Grundsatz, daß die sprachliche und kulturelle Vielfalt bewahrt werden müsse. Verantwortungsvolles Handeln sei in der Nachbarschaftspolitik und in den Süd- und Ostpartnerschaften ebenso wichtig wie bei den makroregionalen Kooperationen. Zum Beispiel diene die während der ungarischen Präsidentschaft zu erstellende Donauraumstrategie dem Zweck, die geographischen Gegebenheiten mit einer gemeinsamen Entwicklungspolitik zu stärken und gemeinsam auszunutzen. Ausdrücklich begrüßte Dr. Schmitt, daß dabei auch Deutschland eine Koordinierungsrolle übernimmt.
Ebenso wie zuvor im Europäischen Parlament betonte Dr. Schmitt, daß die Ungarn heute ihr ganzes Leben überdächten und hierfür verständnisvolle, perspektivisch denkende Partner bräuchten. Es hat sich – so Dr. Schmitt – erwiesen, daß die Ungarn ihr Europäertum nicht auf ein ausreichend festes Fundament gebaut haben: „In zwanzig Jahren haben wir für eine Reihe von Fragen keine beruhigende Lösung gefunden. Doch liegt es im Interesse der ganzen Gemeinschaft, daß Ungarn auf festen Beinen steht und wieder als ein beispielhaftes Land der Region gilt. Einst waren die Ungarn die ersten, die einen Spalt in der Mauer des sowjetischen Reichs bewirkt und ihre Hand nach der Freiheit ausgestreckt haben. Auch bei der politischen Wende waren wir Spitzenreiter.“ Dr. Schmitt fühlt die Notwendigkeit, daß in dieser Tradition Ungarn jetzt beweisen muß, daß es nicht nur zur Beseitigung der schlechten Dinge, sondern auch zum Bau von etwas Gutem fähig ist. Dabei würden die Ungarn von der gleichen Entschlossenheit angetrieben, mit der sie 1848/49 für die Modernisierung des Landes und ihre Unabhängigkeit vom Habsburger Reich gefochten, 1956 heldenhaft für die Freiheit gekämpft und 1990 eine unblutige Revolution gemacht hätten. Doch nicht nur für Ungarn, vielmehr für ganz Europa stellt Dr. Schmitt fest, daß eine Epoche an ihr Ende kommt und eine ernsthafte Wegsuche beginnt.
Mit Blick auf Ungarn sieht Dr. Schmitt die EU-Ratspräsidentschaft aktuell von einem Land übernommen, in dem zur Zeit jene großen strukturellen Änderungen durchgeführt werden, die ganz Europa noch bevorstehen: „Große, schlecht funktionierende, für unveränderlich gehaltene Systeme müssen neu organisiert werden, den Krisen besser widerstehende, die Entwicklung sichernde, die Wettbewerbsfähigkeit bewahrende Bedingungen sind gefordert. Die Tatsache, daß jede Änderung in Ungarn heute der Notwendigkeit einer Erneuerung entspricht, macht uns noch empfänglicher für die Gestaltung der gemeinsamen europäischen Zukunft.“
Die ungarischen Erfahrungen zeigen nach Dr. Schmitt deutlich, daß eine Rückkehr zur effizienteren Geltendmachung der gemeinschaftlichen Werte erforderlich ist. Schwere Entscheidungen müßten gefällt werden, doch habe der ungarische Staat bereits bei sich selbst begonnen. Eine drastische Verringerung des Haushaltsdefizits und der Staatsschulden werde betrieben, was auch im Interesse der Wirtschaftspartner Ungarns liege. Infolgedessen sei das Land heute besser und stabiler aufgestellt als viele andere Länder der EU.
Daß die ungarische Bevölkerung von ihrer demokratisch gewählten Regierung und ihren Abgeordneten erwartet, „mit starken Gesetzen und einer würdigen Verfassung den Rahmen des neuen Lebens zu schaffen und die Grundlagen unserer Zukunft zu formulieren“, begründete Dr. Schmitt mit dem Hinweis, daß die Ungarn als Nation dasjenige bewahrt hätten, was einst ein auf Lügen aufbauender Staat habe verloren gehen lassen können. Es werde daher von ihm für wichtig erachtet und als wertvolle Botschaft empfunden, daß Ungarns neue Verfassung von nun an die Jahreszahl 2011 tragen werde, das Jahr, in dem Ungarn als eine Art Genugtuung seitens der Geschichte das erste Mal die Präsidentschaft der Europäischen Union habe übernehmen können. „Zum ersten Mal durften wir nun mit viel Arbeit auch unter friedlichen, aufbauenden Umständen einen echten Beweis für unser demokratisches Engagement erbringen und unsere für die Ungarn charakteristische Entschlossenheit in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Ich denke, daß im Leben einer Nation die zur Verfassungsgebung geeignete Zeit stets dann beginnt, wenn sie stark genug ist, frühere Fehler zuzugeben und für lange Jahrzehnte gültige Wahrheiten auszusprechen, und wenn sie auch ausreichend beharrlich ist, um das, was sie begonnen hat, zu Ende zu führen.“ Dr. Schmitt betonte, wie wichtig es in diesem Zusammenhang ist, daß Ungarn sein Vorhaben auf den europäischen Fundamenten aufbaut: Deshalb liege dem Kapitel der Menschenrechte in der neuen ungarischen Verfassung als Leitfaden die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zugrunde.
Zugleich verwies Dr. Schmitt auf seine Auffassung, daß all das, was sich jetzt in Ungarn ereignet, Ergebnis eines perspektivischen Denkens ist: „Europa muß vieles umbewerten. Wenn in manchen Bereichen wir diejenigen werden, die die Änderung einleiten, dann können wir darauf nur stolz sein“, denn – so der von ihm zitierte Gedanke des Literaturnobelpreisträger Imre Kertész – "... die Auseinandersetzung (ist) zugleich eine Selbstprüfung, die Selbstprüfung … eine Klärung und die Klärung … eine Selbsterhebung und ein Anschluß an das geistige Europa."
Dr. Schmitt warnte vor den durch Vorurteile bedingten Missverständnissen, wenn man auf die neue Verfassung blicke, beispielsweise, daß diese mit dem Hinweis auf die Heilige Krone irgendeine mystische Macht anrufen wolle. Dem Kenner der ungarischen Geschichte sei aber bewußt, auf welche uralte – und man könne sagen progressive – Tradition dabei zurückgeblickt werde; die durch die Krone symbolisierte Gemeinschaft sei gerade als Beschränkung der Macht wichtig: als Zeichen dafür, daß die Nation mehr und etwas Größeres bedeute als das Land, seine Staatsform oder seine Führung. Obwohl sich die Symbole leicht mißdeuten lassen, ist das kein ausreichender Grund dafür, mit der historischen Tradition zu brechen, betonte Dr. Schmitt.
Abschließend verwies Dr. Schmitt darauf, daß Deutschland der größte Investor in Ungarn und der Handelspartner Nummer Eins ist. Beide Länder seien also nicht nur durch die Werte der Vergangenheit, sondern auch durch die starken Interessen der Gegenwart miteinander verbunden. Ungarn wolle diese schon vielfach erprobten, traditionell guten Kontakte bewahren, weil sie beiden Partnern nützten: Ungarn brächten sie Steuereinnahmen, Arbeitsplätze und strategisches Denken, den deutschen Firmen aber nützliche Expansion, Effizienz und Wachstum. Ungarn sei dabei, die auch im Wirtschaftsleben nötigen Umwandlungsprozesse mit seiner Gesetz- und Verfassungsgebung einzuleiten und die diesbezüglichen verantwortungsvollen Willensäußerungen der Ungarn im Interesse eines modernen, starken, jedoch nicht nur in Worten demokratischen Staates umzusetzen. Und er drückte seine Überzeugung aus, daß Ungarn schon immer Teil des "geistigen Europas" gewesen sei, nun aber nach Abschluß des vorerwähnten Klärungsprozesses, nach Aufdeckung der Wahrheit zur Entlarvung der zahlreichen früheren Lügen sowie nach seiner Verpflichtung auf diese Wahrheit auch Teil des "starken Europas" sein werde.
(Textzusammenstellung anhand diverser Quellen und Mitschriften in möglichst authentischer, aber leicht zusammenfassender und kürzender Form und deshalb weitgehend in indirekter Rede; lediglich die durch Anführungsstriche als direkte Rede gekennzeichneten Passagen sind als wörtliche Vortragsteile anzusehen. Es wurde davon abgesehen, die von Dr. Pál Schmitt auf deutsch beziehungsweise auf ungarisch gehaltenen Redeteile zu kennzeichnen.)
Information zum Vortrag von Dr. Dirk MOLDT "Deutsche Stadtrechte in Siebenbürgen" am 21. März 2011
Der
Referent wird auf der Grundlage seines 2009 im Böhlau-Verlag erschienenen
Buches, dessen Titel mit dem Vortragsthema identisch ist und den Untertitel
"Korporationsrechte - Sachsenspiegelrecht - Bergrecht" trägt und
welches als Band 37 die Reihe 'Studia Transsylvanica' (Hrsg. Harald Roth und
Ulrich A. Wien im Auftrage des Arbeitskreises für Siebenbürgische Landeskunde)
fortsetzt, einige wesentliche Erkenntnisse seiner Forschungen vorstellen.
Anlaß dafür ist das Ergebnis unserer Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Konrad
Gündisch am 12. Dezember 2010 an selbiger Stelle, der in seinem Vergleich der
Zips und Siebenbürgens unter den ungarischen Königen des Mittelalters mehrfach
auf die von deutschsprachigen Kolonisten in die genannten Regionen
mitgebrachten "deutschen" Rechte, wie sie vor allem in den
Rechtsspiegeln jener Zeit kodifiziert waren, verwies. Wenn auch wegen der
Herkunft der Siedler nach Gündischs Meinung vorrangig die süddeutschen Rechte
(z. B. der Schwabenspiegel) in Frage kamen, die vom ungarischen König den
Zuwanderern ('hospes') als Grundlage eines autonomen rechtlichen Zusammenlebens
in ihren jeweiligen Siedlungen (auch mit Wirkung gegen alle nicht-deutschen
Siedler mit ursprünglich anderem Rechtshintergrund) zugestanden wurden, so
müssen wir zweierlei festhalten: einmal, daß die norddeutschen Rechte (Sachsenspiegel,
Magdeburger Stadtrecht) bereits mit den frühesten Kolonisten-Zügen im 13.
Jahrhundert mitwanderten, zweitens, daß das süddeutsche Recht eine Fortentwicklung
des Sachsenspiegels war und wegen seiner erst später erfolgenden Kodifizierung bereits
römisch-rechtlich inspirierte Rechtsvorschriften aufnehmen konnte, die für die
Staatsführung und die Hofhaltung wichtig waren. Neben die norddeutschen
Rechtsquellen schob sich das süddeutsche Recht, diese in einigen Bereichen ergänzend
oder in anderen überlagernd, aber jedes in seiner Art die Bevölkerungen prägend
– wie es der ungarische Staatspräsident Pál Schmitt kürzlich in einer Rede in
Berlin ausdrückte, als er sagte: „Arbeit und gute Sitten erlernten wir von den
Schwaben und eine städtische Kultur von den Sachsen.“
Denn als das früher im ungarischen
Königreich Fuß fassende Recht war der Sachsenspiegel lange Zeit als eines der
weitverbreitetsten und prägendsten Rechtsbücher jener Zeit richtungweisend und
vor allem mit den in und um Magdeburg entwickelten norddeutschen Stadtrechten
vorrangig gegenüber dem Schwabenspiegel im östlichen Mitteleuropa, es fand
Eingang in das rechtsfortbildende Kanzleirecht am Königshof, und vor allem
norddeutsche Bergrechte wurden selbst jenseits der Grenzen des ungarischen
Königreiches beachtet. Sie sollten ein noch bis heute nachwirkender
"rechtskultureller Exportschlager" bis hinunter auf den Balkan sein.
Die Zunftrechte wiederum boten Grundlage und Rahmen für eine echte Autonomie
bei Ausübung und Fortentwicklung des Handwerks, wenn diese Rechte auch später
nach hiesiger Auffassung in ihrer eifersüchtig gehüteten Exklusivität und
daraus folgend der Abschottung der Zünfte eher zu Verkrustungen führten und
eine notwendige Modernisierung dann nicht nur behinderten, sondern mehr noch selbst
auch keine Antworten auf die Erfordernisse der sich wandelnden Arbeits- und
Produktionsprozesse fanden.
Hervorzuheben bleibt, daß die Bedeutung dieser Rechte vor allem darin lag, daß es
sich bei ihnen um säkulare und nicht an einen bestimmten Glauben gebundene
Rechtsvorschriften handelte, die weder dem Einfluß noch der Auslegung der
Kirche unterstanden.
Vor diesem Hintergrund wird der Referent seine Darstellung entwickeln und wegen
der Fülle des Materials nur als Beispiel die Rechte der Städte Ofen und
Hermannstadt vergleichen. Denn außer der in erster Linie nachgesuchten
Arbeitskraft brachten deutsche Siedler ebenso ihre fachlichen Kenntnisse, ihr
technisches Know-how, ihre landsmannschaftlich geprägte deutsche Sprache
(nebenbei bemerkt: die sogar die Entwicklung der ungarischen Grammatik hin zu
indoeuropäischen Strukturen unleugbar beeinflußte) und ihr (fachliches)
Vokabular mit, welches (als magyarisiert gesprochene/geschriebene [Fremd-] Wörter,
Lehnwörter oder Übersetzungen) Eingang ins Ungarische fand; und in nicht
geringerem Maße blieben sie ihren über die Jahrhunderte entwickelten und
erprobten Regeln zur Organisation sozialen Zusammenlebens und zur Verwaltung
eines Gemeinwesens, ihren Sitten und Gebräuchen und ihrem Recht treu. Übrigens
bewirkte das "sächsische" Recht, daß die königliche Kanzleisprache
die Siedler, die diese Rechtsspiegel mitbrachten und danach lebten, wie alle übrigen
Einwohner, die sie unabhängig von ihrer regionalen Herkunft als rechtens
anerkannten, "Sachsen" (Saxones im Sinne von 'nach dem Sachsenspiegel
lebend') nannte.
Die Zubilligung, all dies auch in der neuen Heimat beibehalten und pflegen zu
dürfen, war von der weisen Erkenntnis des Königs getragen, daß nur so die
"Gäste" ('hospites' - wobei der lateinische Fachbegriff im Laufe der
Zeiten verschiedene, sich wandelnde rechtliche Inhalte ausdrückte) zur
dauerhaften Besiedlung des ungarischen Königreiches bzw. Siebenbürgens und
damit zum Gesamtwohl ihren Beitrag leisteten. Entsprechend prägten diese
Teilrechte die Gesellschaft des im Mittelalter keineswegs mono-ethnisch
ausgestalteten Königreiches und führten für einzelne gesellschaftliche Gruppen
zu einer der Einflußnahme von König, Adel und Kirche entzogenen, ja, von ihnen
sogar zu respektierenden Autonomie, in Sonderheit zur Selbstverwaltung.
Worin lag die erobernde Kraft, mit der sich das "deutsche" Recht,
welches ja nicht monolithisch war, sondern sich in eine Vielzahl von
regionalen, untereinander in Konkurrenz stehenden Teilrechten aufsplitterte, in
einem fremden Kulturkreis durchsetzte? Die gleichermaßen enorme wie normende
Verbreitung der (deutschen) Rechtsgrundlagen stellt die Frage nach ihren Wurzeln,
nach ihrem (regionalen) Geltungsbereich und im Falle städtischer Bürgerrechte
nach der Einbeziehung von außerhalb der Städte, in deren Weichbild lebenden
Personen, nach ihren späteren Ausprägungen (bis hin zur Entwicklung konkurrierender
Stadtrechtskreise), auch nach den Beziehungen zu anderen Rechtsgewohnheiten und
nach den Interdependenzen innerhalb dieses vom Referenten faszinierend
genannten und nach seiner Meinung erstaunlich rational gestalteten Kosmos von
Rechten, Privilegien, Freiheiten und Gewohnheiten, doch auch korrelierenden
Pflichten. Auf diese Fragen wird der Referent seine Antworten vortragen.
Ich möchte darauf hinweisen, daß es sich hierbei um keinen juristischen
Fachvortrag handelt (wie es einige Mitglieder bereits bei dem oa. Vortrag von
Prof. Dr. Gündisch befürchtet und darauf mit ihrem Fernbleiben reagiert hatten
- ebenso wie 1998 bei unserem Vortrag mit Dr. Katalin Gönczi über die
historischen Beziehungen Ungarns zum west- und westmitteleuropäischen
Rechtsgebiet). Stattdessen wird der Vortragsabend außer vielen erhellenden
Facetten des mit deutschsprachigen Kolonisten ins Ausland mitgewanderten
Sozial- und Kulturlebens (welches sind die wirkmächtigen Kräfte deutscher
Siedlungsgeschichte?) vor allem spannende Erkenntnisse über die
deutsch-ungarischen Kulturbeziehungen und eine faszinierende Antwort auf die
Frage bieten, ob gerade deshalb oder weshalb sonst Deutschland und Ungarn ohne
gemeinsame Grenzen dennoch in gutnachbarlichem Einverständnis leben (können).
K.R.
Informationen zum Vortrag von Frank HENSCHEL "Der Europagedanke in ungarischen Diskursen von 1790 bis 1980" am 24. März 2011
Der anfänglich als eine Darstellung des "Europagedankens in Ungarns Politik von 1848 bis 2000" angekündigte Vortrag wurde in Abstimmung mit dem Referenten von der bloßen Befassung mit den politischen Aspekten auf eine breitere Grundlage gestellt und soll nun der Erörterung des "Europagedankens in ungarischen Diskursen von 1790 bis 1980" Raum geben. Damit soll die Eingrenzung auf die politischen Aspekte zu Gunsten der während eines Zeitraums von zweihundert Jahren in Ungarn geführten Europadiskurse in allen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Denn der Europagedanke in Ungarn war niemals eine auf die politische Auseinandersetzung beschränkte Idee; er beflügelte in einem weitgefaßten Sinne alle intellektuellen Bereiche, wie der Referent darlegen wird. Dazu hat er folgende Zusammenfassung übermittelt:
Der Vortrag zeichnet die Entwicklung der Europadiskurse in Ungarn vom Ausgang des 18. Jahrhundert bis zum Ende des Kommunismus nach. Er zeigt die Vielfalt und Wandelbarkeit der Vorstellungen von und der Bezugnahmen auf "Europa" durch Schriftsteller, Künstler, Politiker und Intellektuelle. Der Diskurs war geprägt vor allem durch ein beinahe permanent anzutreffendes Rückständigkeitsnarrativ. "Europa", das bedeutete meistens Westeuropa, England, Frankreich, aber auch Deutschland. Zwar zählte man sich seit der Krönung des ersten ungarischen Königs István (Stephan) I. im Jahre 1000 mit der vom Papst gesandten Krone zu einem festen Bestandteil (West-)Europas, die Zugehörigkeit wurde aber durch die fehlende beziehungsweise verzögerte wirtschaftliche und gesellschaftliche Modernisierung häufig in Frage gestellt. Zudem sah man sich mit einer gewissen Ignoranz des Westens konfrontiert, der nach ungarischer Auffassung nur allzu oft sich selbst als das eigentliche Europa darstellte und die Leistungen der Ungarn für den Schutz Europas, beispielsweise durch die Abwehr der Osmanen, nicht würdigte.
Dieses Isolationsmotiv zieht sich gleichsam wie ein roter Faden durch den Diskurs und wird vielfältig, aber ambivalent eingesetzt. Einerseits werden die niedergeschlagenen Aufstände 1848 und 1956, in denen "Europa" tatenlos zusah, wie Ungarns Freiheitskampf von außen erstickt wurde, für eine Anklage des Westens und für eine symbolische Überhöhung Ungarns als verlassener Vorkämpfer der Zivilisation instrumentalisiert, andererseits führt der Isolationsdiskurs häufig zu geradezu anti-europäischen Diskursbeiträgen, in denen Ungarn als ein Land des Ostens charakterisiert wird und westliche Wertvorstellungen und Errungenschaften negiert werden. Die verbreitetste diskursive Verortung Ungarns aber ist die, daß das Land die "Mitte" Europas" sei, ein Ort des Ausgleichs westlicher Moderne und östlicher Rückständigkeit, Bewahrer der ureigenen europäischen Werte.
Diese Einschätzung findet sich sowohl im national-liberalen Diskurs des 19. Jahrhunderts, als auch im Diskurs der Dissidenten in den 1980er Jahren. Der ungarische Europadiskurs pendelte also tatsächlich von West nach Ost, aber die (geographische und kulturelle) europäische Mitte war in der Perspektive der betrachteten 200 Jahre ein tradierter Rückzugs- und Bestimmungspunkt der ungarischen Identität in Europa und als Ausgleich der Extreme auch die Identität Europas selbst.
Der
Referent ist Doktorand im Internationalen Promotionsstudiengang
"Transnationalisierung und Regionalisierung vom 18. Jahrhundert bis in die
Gegenwart" der Research Academy Leipzig. Er arbeitet als Wissenschaftliche
Hilfskraft am Lehrstuhl für Ost- und Südosteuropäische Geschichte des
Historischen Seminars im Geisteswissenschaftlichen Zentrum (GWZ) an der
Universität Leipzig.
Informationen zum Vortrag von Bernd-Rainer BARTH "Der Schauprozeß gegen László Rajk im Herbst 1949 als 'Modell' für die späteren Schauprozesse im kommunistischen Europa - internationaler Kontext, Wirkungen und Folgen einer Verschwörungskonstruktion" am 19. April 2011
Zum Inhalt des Vortrags am 19. April 2011: Der Referent wird einige neuere Forschungsergebnisse zu Rákosis - bisher in der Forschung eher unterschätzter - treibender Kraft für die Entwicklung und für das "Drehbuch" des Schauprozesses darstellen, auch zu der anfänglich eher zögerlichen und abwiegelnden Haltung Stalins, und dann die Übernahme des 'Modells Schauprozeß' durch andere kommunistische Führer zur Bekämpfung ihrer meist eingebildeten, manchmal auch tatsächlichen Feinde herausarbeiten. Dabei wird er auf die Rezipienten des 'Modells Schauprozeß' in der Tschechoslowakei (Slánsky-Prozeß), in Polen und in der DDR nur kurz eingehen und sich intensiver mit den Schauprozessen in Jugoslawien befassen sowie darlegen, warum und in welcher Form Rumänien und Bulgarien eine eigenständige Entwicklung ihrer Schauprozesse bevorzugt haben.
Vgl. auch die Angaben zum Vortrag von Herrn Barth "Vor 60 Jahren: Freiwillige für den Galgen?..." am 4. Juni 2009 hier.
Zur Person des Referenten: Der 1957 in Berlin geborene Bernd-Rainer BARTH wuchs als Sohn eines DDR-Diplomaten zeitweise in Ungarn auf. Als Baufacharbeiter mit Abitur studierte er von 1977 bis 1983 ungarische Philologie (Hungarologie) und Geschichte an der Universität ELTE in Budapest, wo er sich an Aktivitäten der illegalen demokratischen Opposition ('Fliegende Universität', Samisdat-Publikationen) beteiligte. Seine eigene politische Haltung und seine Kontakte zu Dissidenten in der DDR und in Ungarn kollidierten nach Einschätzung der Stasi mit seinen Tätigkeiten an verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen der DDR, so daß 1988 ein Berufsverbot gegen ihn verhängt wurde. In den 1990er Jahren war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und am 1956er Institut in Budapest tätig. Von Mai 2002 bis September 2003 war er in Hamburg am Institut für Sozialforschung Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich 'Theorie und Geschichte der Gewalt'. Seitdem ist er feiberuflich tätig, wobei er sich vorrangig mit der Erforschung der Innenansicht des osteuropäischen Kommunismus und dabei vor allem mit den stalinistischen Schauprozessen befaßt.
Informationen zur Lesung von und mit Prof. Paul LENDVAI "Mein verspieltes Land. Ungarn im Umbruch" am 09. und 13. Mai 2011
Zum Buch "Mein verspieltes Land": In seinem Buch - fälschlich in der öffentlichen Wahrnehmung aus Aktualitätsgründen auf das kurze letzte Kapitel und damit auf die neue Regierung unter Viktor Orbán reduziert - zeichnet Prof. Lendvai die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Ungarns im XX. Jahrhundert - vor allem seit dem Systemwechsel - bis in unser jetziges Jahrzehnt nach und widmet sich dabei der Rolle der jeweiligen, in ihrem Handeln von ihm massiv kritisierten Regierungen in der Transformationszeit. Einst ein bewunderter Schrittmacher innerhalb der ehemaligen sowjetischen Satellitenstaaten auf dem Wege in die westeuropäischen politischen Strukturen wie NATO und EU, hat Ungarn - auch bedingt durch die letzte Weltwirtschafts- und Finanzkrise - vieles von seiner Vorreiterrolle verloren, ja mußte sogar erleben, daß einige seiner wirtschaftlichen Konkurrenten in der ostmitteleuropäischen Region an ihm vorbeigezogen sind und seine selbst reklamierte führende Rolle im Karpatenbecken - zumindest erst einmal - angekratzt haben. Hinzu kommen innenpolitische Entwicklungen, die bei den im April 2010 abgehaltenen Parlamentswahlen zum desaströsen Untergang der acht Jahre amtierenden Regierungskoalition aus Sozialisten (MSzP) und Liberalen (SzDSz) führten (im Falle des SzDSz sogar zum Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde und dem Ausscheiden aus Ungarns Parlament): Der im Bündnis mit der konservativen und nationalbetonten christlich-demokratischen KDNP aus der Opposition aufsteigende FIDESZ erzielte nicht nur 52,7 Prozent der Stimmen, sondern sogar mehr als eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Sitze im Parlament.
Dieses Wahlergebnis wurde vom neuen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zu einer "Revolution an den Wahlurnen" erklärt und daraus der Auftrag abgeleitet, mit einem nationalbetonten (György Dalos: 'nationalpatriotischen'), magyar-zentrierten, rechtspopulistischen Kurs die tiefgreifende Umgestaltung des Staates in Angriff zu nehmen; mit der Zeitvorgabe von etwa 15 bis 20 Jahren soll Ungarn unumkehrbar so umgestaltet werden, daß es danach keiner Regierung mehr gelingen kann, dieses so geformte Staatsmodell in seinem Wesen zu verändern, geschweige denn in die Zeiten des Sozialismus zurückzufallen, oder den - durch die jeden Ungarn zum Stolz verpflichtende eintausendjährige ungarische Geschichte vorgegebenen - magyarischen Primat bei jedweden Entscheidungen zu vernachlässigen.
Die auf drei Fraktionen zersplittert Opposition - bestehend aus den zuvor regierenden Sozialisten (MSzP) und den neuen parlamentarischen Vertretungen der nur geringfügig kleineren rechtsradikalen JOBBIK-Partei und der bürgerlich-intellektuell-umweltschützenden LMP (Eine andere Politik ist möglich) - ist in ihrer diametralen Heterogenität nicht in der Lage, um zum Regierungslager mit seiner verfassungsändernden Mehrheit überhaupt so etwas wie ein geschlossen-kraftvolles Gegengewicht darzustellen.
Neben der Auseinandersetzung mit dem Inhalt des im letzten Sommer abgeschlossenen Buches dürfte deshalb von besonderem Interesse sein, Lendvais Beurteilung der seitdem eingetretenen ungarischen Entwicklung kennenzulernen. Dazu gehört sicherlich auch die eine Woche vor Ostern vom Parlament verabschiedete Verfassung, die Ungarns Staatspräsident am zweiten Osterfeiertag unterzeichnete: Der Tag der Unterzeichnung erinnert nicht nur an den Wahlsieg des FIDESZ auf das Datum genau ein Jahr zuvor, es spielt nach jüngsten Stellungnahmen aus dem Regierungslager auch auf den christlichen Sinn des Osterfestes an, nämlich die denkwürdig-wundersame Auferstehung, und zwar in Form der jetzt dekretierten (Wieder-)Auferstehung/Wiederbelebung der ungarischen Nation nach Jahrzehnten der kommunistischen Unterdrückung und nach der dann folgenden Übergangszeit mit ihren Wirrungen und Irrungen infolge der Transformation.
Zum Autor: Der 1929 in Budapest geborene Publizist Prof. Paul Lendvai lebt seit 1957 in Wien und erwarb später die österreichische Staatsbürgerschaft. Durch seine Mutter, eine Szeklerin aus Siebenbürgen, und seinen Vater, einen Ungarn aus Košice (Kaschau, Kassa), war er durch das Erleben des nachwirkenden Verlustes der elterlichen Heimaten dem nationalen Trauma der Ungarn, wie es sich in dem im Vertrag von Trianon 1920 festgelegten Gebiets- und Bevölkerungsverlust manifestierte, zeitlich, aber in seinem Empathievermögen auch innerlich weitaus näher, als viele seiner heutigen Kritiker es durch die "Gnade ihrer sehr viel späteren Geburt" überhaupt sein können oder in ihrer politisch instrumentalisierten "Rückwärtsgewandtheit" sein wollen.
Lendvai ist Chefredakteur der von ihm begründeten "Europäischen Rundschau", Leiter des "ORF-Europastudios", Kolumnist für die Wiener Tageszeitung "Der Standard" und Autor von 14, auch in verschiedene Fremdsprachen übersetzten erfolgreichen Sachbüchern. Zwischen 1960 und 1982 war er Wiener Korrespondent der "Financial Times" (London), von 1982 bis 1987 Chefredakteur der Osteuropa-Redaktion des Österreichischen Rundfunks und Fernsehens (ORF) und von 1987 bis 1998 Intendant von "Radio Österreich International". Seit November 2010 ist Prof. Lendvai Ehrenmitglied der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft e. V. (DUG), Sitz Berlin, wegen seiner herausragenden Berichterstattung aus den Ländern hinter dem früheren Eisernen Vorhang und - als Osteuropaexperte und Doyen der Osteuropakorrespondenten - wegen seiner getreulichen publizistischen Begleitung dieser ostmitteleuropäischen Region in den Jahren der Transformation.
Die Veröffentlichung seines auf deutsch geschriebenen Buches führte zu wütenden Attacken aus nationalistischen Kreisen in Ungarn und zu konzertierten Protesten einiger außerhalb Ungarns lebender 'Auslandsungarn', und zwar zum Teil noch bevor überhaupt die Originalausgabe - und nicht einmal in Ungarn, sondern im Herbst 2010 auch erst in Deutschland - erschienen war. Dagegen ist die Veröffentlichung des ins Ungarische übersetzten Buches gegen Ende März 2011 weitgehend ruhig verlaufen - nach Lendvais Auffassung nicht zuletzt deshalb, weil nunmehr jeder Interessierte feststellte, daß das Buch aus mehr als nur dem letzten Kapitel über die Bildung der Regierung Orbán besteht, und deshalb lesen konnte, daß es zwar scharf, aber Begründungen liefernd alle Regierungen und ihre Mitglieder nach dem Systemwechsel beurteilt und sich nicht nur mit der Lendvai unterstellten einseitigen Verurteilung aus vermeintlicher Mißgunst oder Enttäuschung nach dem Wahlsieg von FIDESZ/KDNP befaßt. Schon gar nicht will und soll das Buch Teil einer historischen Kampagne sein, in der eine allenthalben in den Wahlen zurückgedrängte politische Linke (neben Ungarn auch in Schweden, Finnland, Großbritannien und Kanada, um nur einige Länder zu nennen) die Mehrheiten der politischen Rechten in Mißkredit zu bringen versuchen und auf anderem Wege eine baldmögliche Revision der Wahlergebnisse anstreben. Vier Auflagen in sechs Wochen mit einem Gesamtumfang von rund 15.000 verkauften Exemplaren haben das Buch an die Spitze der ungarischen Bestseller-Listen katapultiert - wohlgemerkt bei den Sachbüchern (!) und natürlich nicht - wie Lendvai spöttisch anmerkt, als wollte er einer fehlsamen Zuordnung rechtzeitig vorbeugen - in der Kategorie der Romane und der esoterischen Schriften. Eine Veröffentlichung auf englisch wird derzeit vorbereitet, Übersetzungen in andere Sprachen können folgen.
Zum lyrischen Schaffen von Zsófia Balla (Lesungen am 23. und am 24. Mai 2011)
Anstelle von eigener Bewertung lassen wir hier zwei Beiträge aus der Feder von Zsófia Balla und eine Darstellung ihres Übersetzers Csaba Báthori auf den Leser wirken. Für die Überlassung der Texte zum Abdruck an dieser Stelle danken wir beiden Autoren sehr herzlich.
ZSÓFIA BALLA
SO WIE ICH LEBE
Ich kehre wieder, wieder kehr ich heim –
nichts anderes will ich sein
(ich fürchte)
als was ich werden möchte.
So wie ich lebe, ist mein Vaterland.
(Ins Deutsche übertragen von Csaba Báthori)
ZSÓFIA BALLA
BUCH IM WASSER
Früher, in meiner Kindheit, glaubte ich, das Karpatenbecken sei wie ein Strand: Es baden allerlei Völker in seinem Wasser.
Später kam ich darauf: Ein Teil der ost- und mittelosteuropäischen Völker ist so in diesen Bottich hineingeworfen worden, als ob sie von einem Gerber zeusischer Größe dort – im Beizmittel – vergessen worden wären.
Ich stamme aus keinem Donau-Volk, ich komme aus dem Szamos-Gebiet; und doch.
Das Leben der Donauvölker wird dadurch bestimmt, daß unter ihren Gärten das große, träge Wasser fließt: und dieses trägt hinauf und hinunter ihre Schiffe und Waren, ihre Fische und ihre Bücher, ihre Kriege und ihr Zyanid.
Das Land, wo ich geboren wurde, Rumänien, liegt an der Donau. Ich besitze heute noch einige schwarz-weiße Ansichtskarten, auf denen die einst von Türken bewohnte Insel Ada-Kaleh, eine Moschee und ein Wohnhaus zu sehen sind. Diese Donauinsel wurde in den sechziger Jahren – man brauchte Platz für ein rumänisch-jugoslawisches Wasserkraftwerk – versenkt.
Offenbar war es der symbolische Anfang all dessen, was später in Rumänien vor sich gegangen ist. Es kamen auch andere Dörfer unter Wasser – weiter nördlich der Donau, im Halbkreis der Ost- und Südkarpaten –, als andere Staudämme gebaut wurden. Und die Städte wurden, für einige Jahrzehnte, mit der national-kommunistischen Phraseologie, mit Transparenten und Betongebauten überschüttet – überschwemmt vom Schlammwasser der Not und des Unheils. Nun hat es den Anschein, als wäre die Flut im Sinken. Man wird jedoch noch viel Zeit brauchen, bis der zurückgelassene Schlamm ausgetrocknet ist. Man wird noch lange zu arbeiten haben, bis die Menschen die Brunnen klären können. Bis sie ihre Augen ausgewischt und ihre Münder ausgespült haben werden.
Das Land, wo ich jetzt lebe, Ungarn, ist auch ein Donauland. Hier lebte einst Maurus Jókai, der Klassiker des Monarchiezeitalters, dessen Roman Der goldene Mensch im Gebiet des Eisernen Tores und auf den Donauinseln, gerade auf Ada-Kaleh spielt. Woher kennt Jókai die Rumänen? – staunte ich damals in Klausenburg, als ich, kleine Schülerin, seine Romane las.
Ich stamme zunächst aus einem Volk aus dem Szamos-Gebiet: bin Klausenburgerin. Ich könnte in den Flüssen Szamos-Theiß-Donau bis ans Schwarze Meer hinuntersteigen. Doch heutzutage würde ich diesen Gang kaum mehr wählen, "es weint der Weg vor mir, es grollt der Pfad", wie es in einem ungarischen Volkslied heißt. Nur die Zyanidvergiftung kann sich den Weg dahin bahnen. Das Zyanid, das giftige Gas, tötete schon einmal in diesem gerade vergangenen Jahrhundert. Es tötete Menschen. Nun bringt das Goldfieber unseres Zeitalters gerade die Ströme um. Ich wünschte mir: Die Fische und Gräser, die Maulwürfe, Feldmäuse und Flußadler sollten auch schutzgeimpft werden.
Der Donau begegnete ich das erste Mal im Delta, also dort, wo der Fluß ins Schwarze Meer mündet. Ich war damals eine glückliche Studentin im ersten Semester, und er war ein mit Booten, Schiffen, Netzen, Vögeln, Inseln beladener, verantwortungsvoller Strom. Wir überquerten ihn trockenen Fußes, in Booten bettelarmer, bärtiger lipowanischer Fischer.
Damals aber gab es gar keine lipowanischen Fischer. In den staatlichen Zeitungen zumindest tauchten lediglich "ukrainisch (oder türkisch, ungarisch, sächsisch, serbisch) sprechende Rumänen" auf. Die Pontonbrücken müssen nun Völker und gesellschaftliche Schichten verbinden; also verschiedenartige, oft kämpferische geschichtliche Bewußtseinsformen. Es ist schwer, zwischen Anderssprechenden und Andersdenkenden Brücken zu schlagen.
Nicht allen, die in den Jahrzehnten vor 1989 geflohen waren, gelang es, die Donau trockenen Fußes zu überqueren. Es gab viele, die versucht hatten, aus der Hölle des "Goldenen Zeitalters" über das einst dem Westen zugerechnete Jugoslawien zu fliehen; diese durchschwammen den Fluß im Süden.
Die rumänischen Gulags und Zwangslager der fünfziger Jahre waren entlang des damals im Bau befindlichen Donaukanals angesiedelt worden. Die Lager und Häftlingsdörfer wurden in den siebziger Jahren abgerissen, ihre Trümmer geschleift und umgepflügt. Das Blut und die Tränen der Ausgesiedelten und Häftlinge, die Schläge und Knochen wurden vom Kanalwasser überschwemmt. All ihre Tropfen gelangten ins Breite Wasser. Sie strudeln noch immer dort in der Tiefe wie zerspritzte Splitter, weiß und rot schimmernd, sie heben sich und werden zu Asche in der Sanduhr des Meeres. Das Meer ist der Tod und das Denkmal der Ströme. Durch sie ebbt und flutet das Wasser, zuckend, unter dem Druck der Kontinente.
Ich trete aus meinem Flußbett. Überspüle das Ufer. Gestrandet, rein. Auch ich entspringe anderswo. Die Donau ist auch nur ein Flüßchen-Faden, ernährt durch sich selber – bis die anderen Ströme in sie hineinsterben. Die Isar, der Inn, die Enns, die Raab, die Theiß, die March, die Save, die Drau, der Alt.
Blaues Blut. Die Adern der Haupt- und Nebenströme umspannen das Festland. Die Dichter schauen auf die Donau, sie träumen von starken, glücklichen Ländern. Die Ruder peitschen das Wasser, es schwimmen die Melonenschalen und Schlepper im Naß. Die Länder drängen sich im Gezänk. Dichtergeschwätz hält nicht auf der Dinge Lauf.
Seit 1993 lebe ich in Budapest, zwei Gassen entfernt von der Donau. An bedeutenderen Feiertagen gibt es dort Feuerwerk, dessen Lärm der Wind verweht. Es ist wie Gewehrknattern. Die Juden wurden im Zweiten Weltkrieg von Pfeilkreuzlern reihenweise in die Donau geschossen: In Novi Sad wurden die zusammengetriebenen Einwohner zunächst auf den Eisschollen der Donau gesammelt. Der Vater meiner Freundin, der Universitätsprofessorin Zsuzsa Széll, tauschte seinen Platz mit einer verängstigten, zittrigen, alten Bekannten. Der Mann starb, das Feuer wurde eingestellt, ehe es die Frau erreichte. Das alles erzählte sie selber der Familie.
Jene, die lebensgefährliche Zeiten erlitten, wissen, was für einer außerordentlichen Anstrengung es bedarf, nicht mit dem Strom zu treiben.
Der Strom ändert und erneuert sich mit jedem seiner Tropfen, und trotzdem ist er die unwiederholbare Dauer, das ständige Memento. Eine hingelegte, waagerechte Flamme. Kein Wasser greift ihn an.
Die Flamme der Donau ist nicht löschbar.
Wir gehen nur spazieren an den Ufern des wunderbaren, schmutzigen, windigen Wassers. In Sommernächten rollen wir im Wagen die Kais entlang, bestaunen die Brücken und Lichter. Die Stadt strahlt finster, wir sehnen uns nach unerreichbaren Weiten. Nach vergangenen, unbekannten Menschen und Dingen, die nicht mehr sind und die noch kommen könnten.
Die Eisschollen inmitten des Stroms, die vom Gefieder der Schwalben und Möwen geglättet-glänzenden Wasserflächen: Sie leben auch ohne uns. Das Wasser wälzt sich dahin, es ist: die Donau zeigt die Menschenlosigkeit der Schöpfung. Unter den Häusern, Schiffen, Kathedralen und Brücken treten wir auf der Stelle; und plötzlich merken wir: Es treibt ein Buch im Wasser. Die Blätter naß, die Buchstaben unleserlich – und es versinkt doch nicht.
Es ist nicht lange her, daß ich in die Welt aufbrach. Frage nicht, warum man sein Haus, seinen Strom, sein Leben verläßt. Der Strom wird auch nicht gefragt, warum er keinen See bildet, wo er entspringt.
Ich drifte mit dem Menschenstrom, der zu Zeiten auf andere Landschaften, in andere Länder hinüberfließt. Meine jüdischen Vorfahren aus Galizien ließen sich im heutigen Ungarn und Rumänien nieder. Sie bewahrten jenen Glauben, der seit der Zeit ihrer Vertreibung und dem Einsetzen ihrer zwangsweisen Wanderschaft – seit zweitausend Jahren – die Achse ihres Selbstverständnisses bildet. Und sie bewahrten die Sprache, die Sprachen, die sie während des langen und langwierigen Zusammenlebens erlernt hatten. In den Niederlanden lernten sie den Kaftan und die mittelhochdeutsche (jiddische) Sprache kennen, von den Polen erbten sie die Musik und bestimmte Speisen. Die Muttersprache meines Großvaters war schon die ungarische. Auch der Schriftsteller schwebt nicht über den Sprachen und Gewässern. Wo er auch immer hingeht, nimmt er seine Bräuche, seine Sprache mit, ein Stück Sauerteig vom heimischen Brot.
Vor Zeiten drängten die Menschenströme mal nach Amerika, mal in die Verbannung. In den letzten Jahrzehnten plätscherten aus dem östlichen Teil von Europa kleinere oder größere Bäche in Richtung Westen. Diese Bewegungen – wie die breiteren Ströme – sind schwer einzudämmen.
Ich fließe, schwimme langsam von Klausenburg nach Budapest hinauf, nach Wien, gegen den Strom. Ich streife Passau, schwimme schwerfällig auf Regensburg zu. Blicke herum, will die Windrichtung erspähen. Kehre um. Treibe hinunter, im Donauknie schlürfe ich mit den Augen die Landschaft. Kurz vor der Budapester Kettenbrücke steige ich heraus.
Das Buch hebt sich vom Wasser in die Höhe, flattert mit seinen Blättern, und verschwindet in Richtung Gogolgasse.
(Aus dem Ungarischen von Daniel Muth)
CSABA BÁTHORI
WUNDEN DER EINWURZELUNGEN
Zu Zsófia Ballas Dichtung
Wie bekannt, kommt die wertvolle ungarische (mitunter literarische) Kunst oft im Ausland zustande. Von den drei heute hier vorzustellenden Schriftstellern haben zwei (Zsófia Balla und Ádám Bodor) fast die ersten fünf Jahrzehnte ihres Lebens außerhalb der heutigen ungarischen Grenzen verbracht, und der dritte (nämlich György Dalos) lebt nach den ersten fünfundzwanzig Jahren Ungarn-Training im Ausland, meistens in östlichen oder westlichen deutschen Landen. Zsófia Balla und Ádám Bodor sind beide in Klausenburg geboren worden, sie kennen beide – das ist ihr Urerlebnis sozusagen – die gleichen Straßenwinkel, die gleichen Stadtfiguren, die gleichen Minderheitssituationen, die gleiche abgespaltene Muttersprache – und beide haben das Minderheitenland Rumänien verlassen, um im Mutterland Ungarn frei zu werden und sich universellen Themen zuzuwenden, die durch das frühere Minderheitenschicksal nur persönlicher gefärbt und menschlich tiefer begründeter zu sein scheinen.
Zsófia Balla ist 1949 geboren und hat bis zum Jahre 1993 in Klausenburg gelebt. Das bedeutet: sie wuchs in Klausenburg auf, besuchte dort die Grundschule, das Gymnasium und die Musikakademie in Fach Geige, um dann der Geigenkunst den Rücken zu kehren und in der Dichtkunst Bleibendes zu schaffen. Ihr erster Gedichtband, sie war noch Schülerin, erschien 1968 mit dem Titel Das Gedächtnis der Dinge und er wurde von einem berühmten Literaten eingeführt. Dem folgten im Lauf der Jahre weitere Bücher, wobei noch zu erwähnen wäre, daß sie von 1980 bis 1990 in der Ceausescu-Ära mit Publikations- und Reiseverbot belegt wurde. Sie hat also die schwersten Jahre, das letzte Ceausescu-Jahrzehnt in Rumänien ausgehalten, und das unterscheidet sie auch vom Großteil ihrer Zeitgenossen: Sie kam nicht früher weg, sie übersiedelte ins Mutterland erst vier Jahre nach der Erringung der Freiheit. Seitdem publizierte sie in Ungarn weitere Gedichtbände, reiste viel in der westlichen Welt, kämpfte nunmehr nicht mehr mit den Dämonen der Diktatur, sondern mit jenen der Freiheit, was oft ein viel schwierigeres und risikoreicheres Unterfangen sein dürfte als das erste.
Ihr letzter Gedichtband (Die dritte Geschichte) erschien 2003 in Budapest, und er wurde sehr aufmerksam und positiv von der Kritik aufgenommen, wurde höchst prämiert. Den bedrängten, kargen Jahren, der plakativen Widerstandspoesie folgten nun die Zeiten der Reife, der Vertiefung und Verknappung, und es ist kaum zu bezweifeln, daß die wagemutige, formenreich präsentierte Anfangs- und mittlere Schaffensperiode von einer erschütternden, bis in die biblischen Zeiten zurückreichende Existenzproblematik abgelöst wurde.
Zsófia Balla’s Formen- und Stimmlagenreichtum reicht von der volksliedhaften kleinen Formen über Klänge der mittleren, elegischen Tonebene bis hin zu den großen existenziell aufwühlenden, persönliches Schicksal und universelle Sichtweisen verbindenden Poemen. Sie hatte 1975 – infolge der scharfen und unmenschlichen Abtreibungsgesetze, die von 1968 bis 1989 in Geltung waren – ein Kind verloren; dieses wichtige und ständige Motiv hatte sie z. B. im großen Gedicht Aus dem Buche Daniel aufgearbeitet, das vor einigen Jahren auch in einer deutschen Zeitschrift publiziert wurde. Das äußerst komplexe Lebensgefühl von Eingesperrtsein, Freiheitsdrang, Todesangst, Fremde, Heimatsanpruch und Überwindung wird im epischen, fast filmisch geformten Text Pater Noster dargestellt.
Zsófia Ballas Sonderstellung in der ungarischen Gegenwartslyrik würde ich folgendermaßen beschreiben: Sie schlägt einen klassisch-modernen Ton an, der im postmodernen Allerlei auf einen einzigartigen künstlerischen und ethischen Impetus hinweist; sie bewahrt in abgewandelten Formen aus der Tradition etwas, was heute nicht mehr sichtbar, aber doch unverzichtbar ist; und vor allem, sie vertritt eine arglose Glaubwürdigkeit, die bei vielen ihrer Zeitgenossen fehlt, also die Wirkung der Dichtung allgemein schmälert und die Bedeutung der verbindlichen Rede diskreditiert. Um diese dichterische Position zu stärken, hatte sie eine Institution ins Leben gerufen: Sie lädt monatlich bedeutende Dichter in einem kleinen Theater zu einem Gespräch auf der Bühne ein, wobei Gedichte gelesen und dichterische Positionen erläutert werden. An diesen Abenden, die auch vom Fernsehen ausgestrahlt werden, wird praktisch die große Dichtung irgendwie rehabilitiert.
Ihre ganze Dichtung wird dadurch ausgezeichnet, daß die Werke gewichtige Aussagen enthalten, diese in unvergeßlichen Metaphern festhalten können und uns zum Wieder- und Wiederlesen einladen. Sie scheut nicht, die kathartische Wirkung im klassischen Sinne anzustreben und zu verwirklichen. Mir scheint, daß ihre Stimme nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland gehört wird. Diese Dichtung verdankt nicht nur den uralten, biblischen Einflüssen ungeheuer viel, sondern den geistigen und philosophischen Orientierungsversuchen im westlichen Ausland. Ich kann nicht umhin zu erwähnen, daß eines der großartigsten Naturgedichte der ungarischen Poesie überhaupt hier in Edenkoben entstanden ist (Frühling in Edenkoben). Ich zitiere kurz aus dem Text in der Übersetzung von György Buda:
Die Amseln und die Stare,
sie locken und sie tratschen,
sie alle singen, pfeifen,
hoch oben auf den Lärchen
im Busch und auf den Wegen,
und in den Weinbergen.
…
Sie eilen in tödlicher Langsamkeit fort.
Warum, wohin sie hetzen, wissen sie nicht,
nur daß sie leben: und die Welt für sie
schimmernde Schale, feiner Flaum und Flügel,
und Glanz auf Laub und Augen ist, ein Fluß,
voll wiegend wogend Wassergras, worauf
der Sommerregen duftend niederprasselt.
Zsófia Balla hat sich von Anfang an sehr einfühlsam und mitleidvoll den Dingen zugewandt, und zwar den kleinen Dingen. Wenn Rilke, der große Auslandsmensch (dessen Dichtung eines der wichtigsten Vorbilder für Zsófia Balla bedeutet), sagt: „ich habe es von vornherein nicht mit den Menschen, sondern mit den Dingen gehalten”, dann könnte man hier sagen: Diese Dichterin hatte sich nach den unscheinbaren, fast unsichtbaren Dingen gerichtet, sie waren für sie wichtiger und inhaltsreicher als die lebende menschliche Umwelt. Sie folgt dabei einem antropomorphen Ansatz, sie sucht und schafft eine abgeleitete, aber viel menschlichere Welt. Sie schreibt in den winzigen Gedichten (zusammenfassend betitelt: Dinge) folgendes:
Es flammt der Mensch wie ein Bach bis er
erlegt wird von zähen Strudel-Ringen.
Der Mensch geht um
Und bergauf geht’s den Dingen.
(Oktave und Terz)
Im Gedicht Pinsel steht es:
Er macht die Welt zu Flecken,
bis er zerbröckelt lange langsam ringend.
In seinem Traum wie eine scheue Kuh –
leckt er, leckt still und sanft die Leinwand.
In einem anderen Vierzeiler erlebt der Rettich eine wunderliche Wandlung:
Ich kratzte einen Rettich hervor aus der Erde.
Er zeigte sich auf seinem offenen Bett so
feige.
Ein winziges Bärtchen saß am Kinn und feixte.
Dieser Zug des Mitleids, die Schätzung der verborgenen Kleinigkeiten, das Beachten und Detaillieren von untergeordneten Situationen, im allgemeinen wohl die Beschreibung der gefährdeten Schöpfung im Schicksal der fast unbeachteten Dinge ist für die Kunst der Dichterin sehr bezeichnend und durchzieht ihr ganzes Schaffen. Ich zitiere aus dem Essay Gras:
„Scharfes Grasbüschel an der felsigen Küste. Seegras in Polstersesseln, in Matratzen. Gras in der Dachrinne, in den Ritzen der Gehwege, in Nestern, am Grabenrand. Herbstlicher Rasen der Allee voll glänzender Kastanien, bedeckt von herabgeschwebten, sich kringelnden Blättern. Gestutzter Rasen eines Zierparks. Wolkenverhangene Felder und Wiesen. Erdseide, grüner Samt. Aus dem Maul einer Kuh hängt ein Grashalm heraus. Teekräuter. /…/
Gras, Säule meines Weltverständnisses. In den griechischen Hainen, zwischen den Bäumen, kurze Halme, dicht. Große, grasbewachsene Plätze, dem Meer gleich, so denke ich. Moosfarbene Bettdecke im nachmittäglichen honiggelben Licht. Smaragdgras; grelles, blendendes Grün im Opalneonlicht, brennt aus die im Winter sich feuchtende Netzhaut.”
Ihre weitere Thematik ist eng umschreibbar und vielleicht ewig: Es ist eine der größten Aufgaben, es ist eine lebenslange Überwindung, das Holocaust-Erlebnis der Eltern und der Familie, die Wunden der Heimatlosigkeit und der Einwurzelungsversuche im Menschlichen und im geistesgeographischen Raum in Ost-Europa zu verarbeiten. Die Grundthemen also: Alleinsein in einem weiten Welt-Bezug, aufgehobene Glaubensentscheidungen, und dann das Verlassen derselben, Sinnsuche und Sinnfindung, ein bestimmtes Auf und Ab in den unbeständigen Gefühlsfragmenten. Und dann wieder: Verlust- und Gewinnrechnung der Wandlungen, das ständige Abmessen der Summen einer Lebenspraxis, die immer und trotz allem bestrebt war, das Tagtägliche ins Positive zu wenden und eine gewisse verborgene Quelle der Heiterkeit zu entdecken und zu bewahren. Zsófia Balla spricht in dunklem, archaisch anmutendem Ton über das unmittelbare Nirgends der Liebe und der Heimat, aber meistens in hoffender Erwartung der nahen Erfüllung. Im Schlangengedicht steht:
Hier wohnt nun keiner keiner mehr
würde sagen der wäre hier
wer nicht mehr da ist könnte sagen
wo er lebt
Dieses Gedicht versucht durch die Metapher und innere Form der in sich beißenden Schlange das Eingesperrtheit der Einzelnen und zugleich die Öffnung dem Ewigen gegenüber darzustellen. Besitz also ist nur im Verlust möglich. Bewahren nur mehr im Erinnern oder wie die Dichterin selber sagt: „Vergessen und Erinnern sind / graue Muster der Sterblichkeit”. Daß Vergessen und Erinnern zwei eng miteinander verbundene Motive, das heißt zwei Spiegelflächen auch der späteren Überlebens-Generationen sind, das wird erschütternd ausgedrückt im Gras-Essay. Ich zitiere kurz:
„Dreiundzwanzig Jahre alt war ich, als ich erstmals jenen Ort aufsuchte, an dem meine Großeltern ermordet worden sind. Oswiecim wird das sorglos scheinende polnische Dorf genannt. /…/ Meine Augen versuchten, sich an etwas festzuhalten: Diese Bäume … konnten damals nicht hier gewesen sein, zu schlank sind sind sie noch. Nichts zu sehen, nichts zu riechen. Dann, fast schon außerhalb des Lagers, beim Anblick eines Rasenbeets, wurde ich vom Schluchzen übermannt: Dieses Gras, es kann nicht sein, daß dieses Gras lebt, und sie Staub und Kieselsteine! Und wo sind sie, wo sind sie! Ich kniete nieder, rupfte die mit Erde vermengten grünen Halme, stopfte sie in meine Jackentasche; ich nehme sie mit, nehme sie mit, sie gehören mir! Dieses nicht zu heilende grüne Gras gehört mir.”
Man spürt in dieser Dichtung einerseits den unverzichtbaren Imperativ, die Vergangenheit in jedem und allem Detail bewahren und aufheben zu wollen, aber andererseits auch den unermüdlichen Drang, das Gute wieder zu finden und hörbar zu machen, die zerbrechlichen Zwischenräume des Zwiegesprächs zu ertasten, und überhaupt eine gewisse Chance zum Weiterleben zu sichern. Ballas Dichtung überzeugt uns, daß die Kunst alles Furchtbare in Schönheit zu verwandeln vermag, oder wie der große französische Lyriker René Char sagte: „Auf den Zusammenbruch aller Beweise antwortet der Dichter mit einer Salve Zukunft.” Wenn wir diese Gedichte lesen und wieder lesen, dann begreifen wir immer tiefer, daß die Geschichte trotz allem offen geblieben ist, und irgendwo aus einer tiefen Zeile sagt eine schwer hörbare Stimme: Wage zu sein.
Csaba BÁTHORI
Budapest, den 3. September 2007.
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